Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nach Obigem ist also eine wirkliche Uebersteigung des vorigenPostulats nicht blos um 210 Lhaler, sondern auch um die 3,000 Lhaler vorhanden, welche beide Landesschulen we niger bedürfen und welche außerdem der Staatscasse geblie ben wären. Die Zeit erfordert und die weit vorgeschrittene Finanzperiode gestattet, das Postulat der 14,200 Lhaler un ter 11 um das obige Mehr an 2,500 Lhaler auf die Jahre 1849 und 1850, also um 5,000 Lhaler zu mindern, und nur 2,500 Lhaler auf 1851, abgerundet statt 833 Lhlr. 10 Ngr. mit 840 Lhaler, auf die drei Jahre vertheilt, zu verwilligen, während die um 3,000 Lhaler ermäßigten Zuschüsse der Lan desschulen und das für die sämmtlichen Gelehrtenschulen an gesetzte Berfügungsquantum an 1,000 Lhaler billig stehen bleibt. Die Deputation empfiehlt daher der Kammer die Verwilligung von b. 9, 10 mit 3,350 Lhaler, von b. 11 mit 12,540 Lhaler. Zu 12. Unter den 4,500 Lhaler für die Realschulen befinden sich 1,060 Lhaler voriger (im vorigen Postulat nur zu 1,000 Lhaler angegebener) Zuschuß für die Realschule zu Annaberg, 440 - dessen Erhöhung, 1,500 Lhaler, nach den Erläuterungen Seite 60, um dieser Stadt zur Ver besserung der sehr mäßigen Gehalte in der letzt laufenden Be- willigungszeit die Mittel zu gewahren. Die Mehrheit der Deputation kann zu Bewilligung die ser Erhöhung, zumal in jetziger Zeit, nicht rathen, weil diese Gehaltsverbesserungen Sache der dortigen Commun ist, und Realschulen überhaupt aus derStaatscassein derRegel weder zu errichten noch zu unterstützen sind, sondern schlägt vor, nur die vorigen 1,060 Lhaler zu verwilligen. Rittner und Berichterstatter sind damit besonders darum nicht einverstanden, weil Annaberg für die Realschule die Gelehrtenschule aufgeben mußte und weil Realschulen als Anstalten der Bildung für den vielfachen, humanistischer Studien nicht bedürfenden Beruf den Gelehrtenschulen zur Seite stehen, berücksichtigen ebenfalls die jetzigen Zeitumstände und empfehlen der Kammer, nicht blos die 1060 Lhaler, sondern auch einen die sen Zuschuß auf 1200 Lhaler erhöhenden Betrag von 140 Lhaler zu verwilligen. Betreffs der 3000 Lhaler, welche von den unter Posi tion 66 b. 12. für die Realschulen verlangten 4500 Lhaler nach Abzug der für die Realschule zu Annaberg postulirten 1500 Lhaler bleiben und für eine in Chemnitz zu begründende Realschule bestimmt sein sollen, so erkennt zwar die Deputa tion das Bedürfniß der Realschulen an, hält aber die dermali- gen politischen, auf das Finanzielle leider so einflußreichen Zustande allein schon für Begründung einer Realschule auf Staatskosten nicht geeignet. Hierzu kommt im Besonder», daß Chemnitz, wenn es, wie nicht zu zweifeln, das Bedürf nis einer Realschule hat, nach seiner Bevölkerung von um 30,000 Seelen, seinerhohen Industrie und seinem Wohlstand unläugbar eine solche sich aus eigenen Mitteln verschaffen kann, wie erst Leipzig und nun auch Dresden. Man darf nur ferner nicht unzulänglich Vorgebildete.m die dasigeGe-- I werbschule aufnehmen, und das Bedürfniß einer Realschule wird sich dort noch dringender Herausstellen. Chemnitz ließ sein ohnehin dunkles, kränkelndes Gymnasium cingehen, über ließ einige Jahre lang dessen Räumlichkeiten der gleichzeitig entstandenen Gewerbschule, für welche, so viel derDeputation bekannt, von der Commun Chemnitz nur der Bauplatz und einige Jahre hindurch die Räumlichkeit des ehemaligen Gym nasialgebäudes gegeben worden. Hat sich Chemnitz eine Realschule verschafft, oder wenigstens ernstliche Anstalt dazu gemacht, dann erst kann insofern, als es Dresden und Leip zig bei Weitem nicht gleichzustellen, auf einem künftigen Land tag in Frage kommen, ob aus der Staatscasse Beihülfe zu ge wahren. Diesem nach empfiehlt die Deputation der Kammer, -die von den 4500 Lhalern für eine Realschule zu Chemnitz verlangten 3000 Lhaler abzulehnen. Nimmt die Kammer die obigen Dcputations-und bezüg lich Mehrheitsvorschläge an, so gibt dies statt der für die Ge lehrten- und Realschulen verlangten 22,050Lhaler, 3,350 Lhlr. für die 2 Landssschulen, 12,540 - für die städtischen Gymnasien, 1,060 - für die Realschule zu Annaberg, 16,950 Lhlr., also 5,100 Lhaler, oder, wenn der Minderheitsvorschlag zu 12 angenommen wird, 4960 Lhaler weniger als postulirt worden. Präsident v. Haase: Ich erwarte nun, ob Jemand hier über das Wort begehrt. Abg. v. Nostitz-Drzewiecki: Wenn ich mir bei dieser Position das Wort erbitte, so geschieht es nicht sowohl, um auf das Finanzielle der Punkte 9 und 10 einzugehen, als mich vielmehr über die innere Einrichtung der beiden Landesschulen einigermaaßen zu verbreiten. Es ist eine bekannte Lhatsache, daß die beiden Landesschulsn sich von allen andern Gym nasien des Landes in ihrer innern Einrichtung wesentlich unterscheiden; in Grimma und Meißen besteht die sogenannte Clausur, die Schüler werden in jeder Weise sehr streng über wacht, und wenn ich dies für die jüngern Schüler für voll ständig gerechtfertigt halte, so kann ich es weniger in Bezug auf die ältern herangewachsenern und schon fast erwachsenen Schüler gut heißen. Es ist rühmend anzuerkennen, daß Meißen und Grimma sich vor vielen andern Gymnasien in Beziehung auf die Unterrichtethert der Schüler sehr vortheil- haftauszeichnen, und was hierüber zu sagen ist, das kannman nur lobend thun- Dagegen möchte ich weniger die innere Einrichtung, ich meine die Disciplinareinrichtung der Schu len, für gerechtfertigt erachten. Ich weiß nun nicht, ob diese auf Gesetzen beruht, die vielleicht durch die Stifter hervor gerufen worden sind, oder ob sie zu ändern sein wird, oder ob endlich diese Gesetze vielleicht nicht ganz so interpretirt wer den , wie sie es werden sollten. Es wird mir überhaupt zu gegeben werden müssen, daß Derjenige, welcher sehr unter richtet, gelehrt Md wissenschaftlich astsgebildet ist, sich durch-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview