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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Lar treffen würde, wenn sie die Gehaltszulage nicht erhielten. Wenn ferner gesagt worden ist, daß die Offiziere derCavallerie vermögend seien, so glaube ich, daß das hier, wo blos von Offizieren der Infanterie und Artillerie die Rede ist, gar kei nen Einfluß hat, Abg. Riedel: Ich muß mich ebenfalls für die Ansicht -er Deputation aussprechen undder Kammer anrathen, bei ihrem früher» Beschlüsse stehen zu bleiben. Wenn der könig liche Herr Commiffar anführte, daß ein Offizier, ein Haupt mann, der zUM Major aufrückt, sich zwei tüchtige Dienstpferde anschaffen müsse und auch noch andern Aufwand habe, und deshalb die Gehaltserhöhung verlangt werde, so muß ich da gegen bemerken, daß das bisher auch der Fall gewesen ist. Es ist bisher auch gegangen, sie haben auch müssen durch kommen; ich muß mich daher wundern, daß man cs jetzt gerade beansprucht, und daß bei unfern bedrängten Finanz verhältnissen gar keine Rücksicht auf diese Zeit genommen wird, und namentlich muß ich bedauern, daß das Kriegs ministerium in gar keiner Beziehung daraufNücksicht nimmt, daß nur immer gefordert und verlangt wird, und daß, wenn die Kammer es nicht sofort gleich gutwillig bewilligt, noch Alles hervörgesucht wird, damit die Kammer es noch nach träglich bewilligen solli Ich sehe nicht ein, woher es kommen könnte, daß der Aufwand der Stabsoffiziere mit einemmal sich so vermehrt haben sollte, daß man bei der noch kurzen Dauer der jetzigen Finanzperiode nicht noch ein Zahr warten könnte und es einer andern Ständeversammlung überließe, diese Gehaltserhöhung zu bewilligen oder sie nach Befin den auch abzulehnen. Oder hat man die Zulage etwa auch schon gegeben, ohne VieGenehmigung dazuzu haben? Wenn der königliche Herr Commissar anführte, daß es. für den ein zelnen Steuerpflichtigen gar nicht so fühlbar sein und den selben treffen würde, so möchte ich doch wissen, woher das Geld kommen soll. Es wird immer die Steuerpflichtigen tref fen, denn wenn man auch den Mehrbedarf aus einer andern Eaffe, von einer andern Einnahme entnehmen wollte, so würde cS den Staatseinkünften immer dort entzogen, und die Steuerpflichtigen würden das Fehlende doch aufbringen Müssen. Ich kann also aus diesen angeführten Gründen der Kammer nur anrathen, bei ihrem frühern Beschlüsse stehen zu bleiben. , Abg. v. Zezschwitz: Ich habe in Bezug auf die Rede des Abg. Heyn nur das zu erwidern, was der Herr Regie- ryngscommissar bereits ausgeführt hat,, daß es sich nämlich AM Stabsoffiziere der Infanterie handelt, welche vorher als Hauptleute keine Pferde zu halten brauchten. Vicepräfidcntv. Criegern: AlsdieserGcgenstand das vorige Mal in der Kammer zur Berathung kam, habe ich mit der Ansicht der Deputation und also gegen die Zulage ge stimmt. Der Grund, welcher mich dazu bewogen, ist vorzüg lich der, daß ich glaubte, wir chefanden uns gegenwärtig in solchen Verhältnissen, wo, jede Erhöhung einer Ausgabe zu rückgewiesen werden müßte, weil das Budget augenscheinlich sehr angewachsen ist. Ich muß aber bekennen, daß ich nach allenMittheilungcn, welche neuerdingsgemachtworden sind, von dieser Ansicht abgehe, und zwar aus folgenden Gründen: Der Grundsatz ist gewiß festzuhalten, daß Erhöhungen von Ausgaben vermieden werden müssen; wir dürfen aber diesem Grundsätze nur dann Folge leisten, wenn das Bedürfniß nicht dringend hervortritt. Daß wir da, wo das Bedürfniß wirklich vorhanden ist, diesen Grundsatz nicht weiter beachten, haben wir bereits lebhaft bewiesen, als es sich darum handelte, den Soldaten einen Zuschuß zu bewilligen. Die Kammer war fast einstimmig überzeugt, daß dieser Zuschuß nothwendig sei, obwohl sich auch hier der Einwand machen ließ, daß es auch ohne diese Zulage nothdürftig gegangen sei. Wir haben diese Erhöhung bewilligt, obgleich sie eine Ausgabe von über l00,000 Thlr. jährlich betragt. Gegenwärtig handelt es sich um ein viel geringeres Object. Die Erhöhung, welche bei dem einen Theile der Stabsoffiziere 100, bei dem andern LOOTHlr. betragen soll, wird im Ganzen eine Mehrausgabe von 4600 Lhaler erfordern. Wenn wir also überzeugt sind, daß das Bedürfniß vorhanden sei, müssen wir uns auch entschließen, die Mehrausgabe zu bewilligen. Das Bedürfniß scheint aber allerdings da zu sein. Der Herr Regierungscommissar hat das Verhältnis sehr klar dargelegt, und es bleibt nur der ein zige Einwand zu widerlegen, daß es bisher gegangen sei und also auch in der gegenwärtigen Finanzperiode so fortgchen werde. Dieser Einwand scheint mir aber nicht durchschlagend. Es ist erstens nichtzu laugnen, daß der Aufwand, der durch An schaffung tüchtiger, zwar nicht brillanter, aber brauchbarer -Pferde entsteht, gegenwärtig ein größerer ist, als er es früher gewesen sein mag. Ist nun dies der Fall, so erhöht sich natür licherweise auch der Aufwand, den ein Offizier beim Auf rücken durch Anschaffung von Equipage machen muß. Hierzu kommt, daß gegenwärtig verhältnißmäßig weniger Stabs offiziere gebraucht werden, als früher, und daß daher die Khatigkeit der Stabsoffiziere in höherm Grade in Anspruch genommen wird. Man kann also nicht behaupten, daß das Verhaltniß ebendasselbe sei. Aus allen diesen Gründen werde ich gegen den Vorschlag der Deputation stimmen und wünsche, daß wir bei diesem nicht so bedeutenden Gegenstände uns der Ansicht der ersten Kammer anschließen, Abg. v. Nostitz-Drzewieckk: Die Kammer wird sich vielleicht noch erinnern, daß ich bei der ersten Berathung die ses Gegenstandes gegen das Postulat gesprochen und auch da gegen gestimmt habe. Da ich aber diesmal meine Meinung ändere, so bin ich der Kammer schuldig, die Gründe an zugeben, weshalb ich sie ändere. Man hat allgemein, wenig stens größtenteils anerkannt, daß das Bedürfniß ein wirk liches sei, daß die Erhöhung nicht blos aus eincr.Launeder Regierung gefordert werde, sondern daß die Stabsoffiziere den Begriffen der Gerechtigkeit gemäß eine Gehaltserhöhung wirklich beanspruchen können. Wenn nun die Deputation bei einer andern Gelegenheit, bei dem Gesetz, welches wir
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