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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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Wenn endlich Petent die Gestattung der unbeschränkten ^Heilbarkeit des Grundeigentums für das sicherste Mittel gegen'Auswanderungen ansieht, sv scheint derselbe im Irr tum, denn diese, obschon die Auswanderungen in Sachsen durchaus nicht beträchtlich sind, beruhen auf ganz andern Gründen: Manche suchen der eignen Sicherheit halber das Weite und Andere glauben wiederum goldne Berge jenseits des Meers zu finden. Daß dabei große Capitalien und die rüstigsten und fleißigsten Arbeiter dem Lande entzogen wor den seien, möchte zu bezweifeln sein, denn letztere finden, wenn sie treu und redlich arbeiten wollen, stets auch Arbeit. Die allzugroße ^Heilbarkeit geschlossener und größerer Güter hat übrigens noch manchen andern Nachtheil für den Staat. So sind die größern Güter die natürlichsten und für den Staat die wohlfeilsten Getreidemagazine, denn schon für sich und sein Haushaltungspersonal muß der große Grund besitzer mehr auf Vorräthe sehen als der kleinere, weil ihn jede Calamität, jeder Mangel schon wegen seines größern eigenen Bedarfs fühlbarer trifft, als einen Andern. Daher wird und muß er in getreidereichen Jahren sammeln, um in den Zeiten der Noth und des Mangels aushelfen zu können. Ebenso können, vermöge größerer Flächen und des dar nach eingerichteten Wechsels, einzelne Fruchtgattungen im Großen und mit Nutzen nur auf großen Gütern gebaut wer den, z. B. Oelfrüchte rc. Die Erzielung von Schafwolle, die in Massen im Lande verarbeitet wird und einer großen Anzahl Bewohner unsers Waterlandes Erwerb und Verdienst verschafft, ist eine Er werbsquelle, welche, allgemeinen Nutzen bringend, nur auf großen Besitzungen erzielt werden kann. Nicht unerwähnt darf man lassen, daß die auf vielen größern Gütern zur Zeit noch lastenden Lehnsverhältnisse ebenfalls öfters jeder, vielleicht oft nützlichen Abtrennung hindernd in den Weg treten. Aus vorstehend angeführten Gründen, zu welchen noch diejenigen hinzutreten, welche im Berichte der vierten Depu tation der ersten Kammer wahr und treffend entwickelt wor den sind und auf welche man sich der Kürze halber bezieht, kann die vierte Deputation nur beantragen: die betreffende Petition auf sich beruhen zu lassen und somit der ersten Kammer bcizutreten. Da das Sondergutachten erst nach Abfassung des Gut achtens der Majorität zu den Acten gekommen ist, so behalte ich mir einige Worte zur Entgegnung auf jenes vor. Präsident v. Haase: Es wird nunmehr das Separat gutachten vorzutragen sein, und ich überlasse es dem,Herrn Separatvotanten, ob er solches selbst vorlesen will, oder sich mit dem Herrn Referenten dahin vereinige, daß Letzterer das selbe vortrage. Abg. HaberLorn: Ich will dm Herrn Referenten mit Vorlesung des Sondergutachtens nicht belästigen, sondern mir erlauben, es selbst und zwar gleich vom Platze aus vor zutragen. Es lautet: Der Unterzeichnete hat sich Vorbehalten, seine von vor stehendem Votum der übrigen Mitglieder der vierten Deputa tion der zweiten Kammer abweichende Ansicht in der Kammer selbst zu entwickeln; um jedoch der Debatte einen bessern An- halt zu gewahren, deshalb deutet derselbe seine Ansichten über den vorliegenden Berathungsgegcnstand nm mit einigep Zügen an: ' , Der Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer bildet eine der hauptsächlichsten Unterlagen für den Vorschlag der Deputation der zweiten Kammer, und deshalb ist dieser vorzüglich ins Äuge zu fassen. Gedachter Bericht sucht nach- zuweiscn, daß sowohl vom ftaaLswirthschaftlichen- als vom politischen Standpunkte aus die völlige Lheilbarkeit des Grundeigentums auszusprechen bedenklich falle. Fast Alles, was in dieser Beziehung deducirt wird, beruht aber 1) auf der durch und durch falschen Voraussetzung, daß, sobald die völlige ^Heilbarkeit des Grundeigenthums ausge sprochen sein würde, nun auch sofort jeder Grundeigenthümer über Hals über Kopf sein Grundeigenthum ganz und gar zer schlagen, das ganze Land vom großen und mittleren Grund besitz entblößt werden und in lauter kleine Parzellen zerfal len werde. Diese Voraussetzung ist aber ganz und gar falsch; denn a) liegt es im Interesse der großen und Mittlern Grund besitzer, ihr Besitzthum ungeschmälert zu erhalten, so kann sie ja keine Macht der Erde dazu zwingen, einzelne Kheile dersel ben zu verkaufen, es ist und bleibt, auch wenn die ^Heilbarkeit des Grundeigenthums ausgesprochen werden sollte, rein nur ihr freierWille, zu verkaufen oder den Verkauf zu unterlassen. Verkaufen aber die größeren und mittleren Grundbesitzer nicht, dann wird die Zerstückelung nur höchst unbedeutend werden, denn der kleinere Grundbesitzer muß sich in der Regel des Verkaufs enthalten, weil er eben nur wenig Grundcigen- thum besitzt und dies für sich zu behalten durch die Umstände gezwungen wird. Der größere und mittlere Grundbesitzer ist aber intelli gent und kaufmännisch speculativ genug dazu, um sich genau zu berechnen, auf welcher Seite sein Vortheil gewahrt wird; findet er ihn in der Unterlassung des Verkaufs, so ist nicht einen Augenblick daran zu zweifeln, daß der Verkauf unter bleibt, findet er denselben aber in dem Verkaufe, so ist es eine Ungerechtigkeit, wenn der Staat ihm solchen und die bestmög lichste Vcrwerthung seines Eigenthums verbietet, gleichwohl aber ihn zwingt, alle Lasten und Abgaben, darunter die hohen Ablösungsrenten, richtig abzuführen. b) Sachsen hat aber auch schon die Erfahrung für sich, daß die Gestattung der ^Heilbarkeit des Grundeigenthums die Gefahren nicht mit sich bringe, welche der gedachte Be richtaufrollt. Bis zum Jahre 1843 war es gesetzliche Vorschrift, baß bei Hufen- und starken Gütern nur eine Viertelhufe des bes seren Landes, bei halben Hufen eine Achtelhufe und bei schwa chen Gütern ein Acker oder ein Scheffel des besten Heimfeldes als unabtrennbar verbleiben solle. Und wer hat denn bis in die drcißigcrJahre diesesJahrhunderts dieNachtheile, welche der Berichtder ersten Kammer schildert, in Sachsen wahrge nommen? Niemand. Erst in den dreißiger Jahren warfsich die Spekulation auf die Zerstückelung des Grundeigenthums, und die Sucht, ohne große Mühe reich zu werden, organisirte förmliche Gesellschaften bankerottster Kaufleute, verdorbener oder fauler Juristen und anderer Leute, welche das Güter schlächtergeschäft betrieben. Mit Unwillen hat diese Manie Jeden erfüllt , mit Sturmesschrittcn kam aber auch der Rück-
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