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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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also weiter im ersten Sätze der tz. 2: „ Nach eirrer Dienst reit, die jedoch nur erst vom erfüllten fünfund- zwanzigsten Lebensjahre des Lehrers zu rech-' nen ist, von 5 Jahren bis-.auf 180 Lhaler, von 10 Jahren bis auf 210 Lhaler, von 15 Jahren bis auf 240 LH al er." Es ist darauf angetragen worden, mit Namensaufruf abzustimmen. Abg.-Heyn: Ich will von der namentlichen Abstim-^ mung absehen. Präsident». Haase: Jchfrage: -Tritt die Kammer der eben vorgelesenen Bestimmung, welche die H. 2 enthält und die von der Majorität der Deputation gebilligt wird- bei? — Nach Angabe des Herrn Secretairs haben 35 Stimmen sich dagegen erklärt. Ich gehe sonach auf das Minoritätsgut achten über. Abg. Riedel: Nun trage ich auf namentliche Abstim mung über das Minoritätsgutächten an. Präsident 0. Haase: Eigentlich muß bei einem solchen Anträge die Kammer befragt werden; der Einzelne kann zwar darauf antragen, aber die Kammer hat darüber zu entscheiden. Ist die Kammer gemeint, über das Minoritätsgutachten na mentlich abzustimmen? — Dies wird verneint. Abg. Riedel: Ich bitte ums Wort! Diese Regel des, Direktoriums ist sonst nicht in Anwendung gekommen, man hat sonst nicht die Kammer gefragt, wenn auf namentliche Abstimmung angetragen worden ist. Es ist dies ein Ab .weichen von der Regel. Präsident ».Haase: Es ist sehr oft die Frage darüber an die Kammer nicht gerichtet worden, wenn ein Mitglied auf Abstimmung mit Namensaufruf antrug. Es -wurde dies unterlassen, weil kein Widerspruch von'derMitte der Kammer erfolgte und ich daher die stillschweigende Zustimmung der Kammer annahm. Diesmal habe ich mir erlaubt, die Kam mer ausdrücklich zu fragen. Ich stelle nun die Frage auf das Gutachten der Minorität, wonach der erwähnte Satz so lau- -ten-soll: „Nach einer Dienstzeit,-die jedoch nur -erst vom-erfüllten fünfundzwanzigsten Lebens jahre-,des Lehrers-zmrechnen ist, von 5 Jahren bis auf 160 Lhaler, von 10 Jahren bis auf 190 Lhaler und von 15 Jahren bis auf 220 Lhaler." Nimmt dieKammer diesen Satz an? — Gegen 6 Stimmen angenommen. , Grasidentv. Haase: Nun folgt im Gesetzentwürfe der zweite Satz: „D"er Gehalt ständiger Lehrer an Schulen von weniger als50Kindern soll in den angegebenen drei Stadien ihrer Dienstzeit auf 130/140 und 150'Lhaler erhöht werden." Auch hier ist von der Deputation darauf angetragen,' dieZahl 50 zu ver wandeln in 60. Ist die Kammer mit dieser Verwandlung -er Zahl 50 jn 60 einverstanden? —Einstimmig Ja. Präsident».-Haase: An diesen,Satz, welcher,sich mit -en Worten „erhöht werden" schließt, hat dieDeputation em pfohlen, noch folgenden Satz anzuknüpfen: „Bei vorhan- -enem Unvermögen der betreffendenSchulge- meindeund beiMwngel anderer Mittel sind zur Um-shülfe aus Staatscassen Zuschüsse zu ge währen." Nimmt die Kammer mit diesem Zusatze den zwei ten Satz an? — Einstimmig Ja. Präsidentv.Haase: Es folgt nun der dritte Satz: „Es haben jedoch auss-iese Zulagen, bei-wel ¬ chen das ganze Einkommen von einem Kirchen dienste mit in Anrechnung kommt, nur solche Lehrer Anspruch, die bei untadelhafter Auffüh rung durch ihre Leistungen im Amte vollstän dig befriedigen." Es ist gegen denselben nirgends etwas eingewendet. Nimmt die Kammer solchen an? — Einstim mig Ja. Präsident».Haase: DervierteSatzlautet.'„Lehrer, welche eine Beförderung in eine einträglichere Stelle ohne hinreichenden Grund ablehnen oder einer solchen Hindernisse in den Weg legen, verlieren dadurch den Anspruch auf Gehaltszu lage." JstdieKammmauchmit'diesem Satz einverstanden? -—Einstimmig Ja. Präsident v. Haa se: Der fünfte Satz.lautet: „Collato- ren dürfen in höher besoldete Schulstellcn nur solche Lehrer berufen, welche nach ihrem Dienstalter einen Anspruch auf den Gehalt haben, den die Stelle-gewahrt.^ Statt dieses Satzes hat dieDeputation folgenden Satz empfohlen (S. 129 des Berichts):„Collatoren dürfen in Schulstellcnvon 180 bis 240Lhaler Einkommen nur solche Lehrer berufen, welche im Dienstalter von wenigstens 5Jahren, in höher besoldete, welche im Dir nstaltec von wenigstens lOJa h re n steh en. Aus na hm en hier von hängen von der Genehmigung des Ministe riums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ab." In diesem von derDeputation vorgeschlagenen Satze sind, nunmehr dieSummen von180auf160Lhlr. und die von 240 auf 220 Lhaler zu reduciren, da bereits früher von der Kam mer diese Summen angenommen worden sind. Es wird also dieser vorgeschlagene Satz nunmehr so lauten: „Collatoren dürfen in Schulstellen von 160 bis 220 Lhaler Einkommen nur solche Lehrer berufen, welche im Dicnstalter von wenig stens 5 Jahren, in höher besoldete, welche im Dienstalter von wenigstens 10 Jahren stehen. Ausnahmen hiervon hängen von der Genehmigung des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts ab." Nimmt die Kammer diesen An trag in der eben von mir porgetragenen und von der Deputa tion anempfohlencnFaffung.au, und zwar so, daß die darin ge nannte Zahl von 180 Lhaler in 160, und die von 240 in 220 Lhaler verwandelt werde? — Gegen 2 Stimmen Ja. PräsidentV. Ha a se: Hieran soll sich nun noch nach dem Vorschlag derDeputation einAntrag anschließen, welcher im Berichte aufS. 530 erwähnt ist, des Inhalts: „Die hohe Staatsregierung wollenrsr nach den genauesten Erörterungen über die Unzulänglichkeit dsrGe- meindemittel und darüber, ob die letzter» nach jeder Seite hin vollständig erschöpft seien, die Aushülfe des Staates.gcwährem." JstdieKammer mit diesem Anträge einverstanden ?—Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ich habe nun noch dieFrage nach zuholen: Nimmt die Kammer die §. 2 in der gedachten und beschlossenen Mäaße an? — Gegen 3StimmenJa. Präsident v. 'Haase:'Ich schließe nun die Sitzung. Wir werden uns morgen um 10 Uhr wieder hicr verfammeln, um mitBerathung des vorliegenden Berichts fortzufahren. Auch bringe ich hierüber dieselben Gegenstände , auf die mor gende Lagesordnung, die auf der heutigen gestanden und noch nicht erledigt worden sind. Die Sitzung ist aufgehoben. ' Schluß der Sitzung Z aufs Uhr. Mt d-rMkdmtioirprovisorisch beauftragt: Ed. Gortwa ld. — ,Druck von B.G..Teu k-ncr. « Letzte Absendung zur Dost: den K» Februar 1851.
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