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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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muß ich ihm entgegnen, daß eben, weil ich weiß, daß Anord nungen dieser Art nicht stgttsinden konnten, ich dafür hielt, es wäre eben sehr gut gewesen, wenn das Generalcornmando in diesem Falle sich thätig gezeigt hätte. Bekanntlich haben an jenen entscheidend en Tagen die städtischen Behörden weder von dem Gouvernement noch von den sonst hier concurrirenden Behörden die nöthige Hülfe erhalten können, sie mußten also, so weit nur irgend möglich war, sich von anderer Seite Schutz, so gering er auch sein mochte, zu verschaffen suchen. Wenn der Abg. Sachße meinte, der Zweck des Generalcommandos, die verschiedenartigen Communalgarden im ganzen Lande hinsichtlich ihrer Exercitien und ihrer Bekleidung, sowie der einheitlichen Disciplin zu überwachen, würde leicht in eine militairische Spielerei ausarten, so läßt sich das sehr leicht wiederlegen; wenn Kugeln gewechselt werden, so kann von Spielerei wohl keine Rede mehr sein. Ich weiß nicht, ob der Herr Abgeordnete es empfunden hat, wie es ist, wenn Kugeln eine halbe Elle vom Kopfe vorbeisausen. Ich, meine Herren, habe das empfunden, und deshalb kann ich nicht zugeben, daß die Communalgarde Dasjenige, was von der einen Seite ge schieht, nicht auch solle erwidern können. Aus diesem Grunde meinte ich, es sei gut, wenn von Haus aus Ernst gebraucht würde. Und wenn man einmal einen Vergleich zwischen dem Militair und der Communalgarde anstellen will, so wird man auch sehr bald finden, daß der Wunsch, eine Communalgarde zu errichten, sehr begründet ist. Denn bei der Armee existirt überall ein sogenannter Generalissimus, der das Ganze inspi- rirt und überwacht. Nun wird man mir zwar antworten: das ist etwas ganz Anderes, die Armee rückt ins Feld und da muß Jemand an der Spitze stehen; allein es ist gar nicht nöthig, -aß sämmtliche Bestandtheile der Armee allemal Mann für Mann neben einander stehen. Beweise davon sind genug da, wir haben sächsische Truppen in Schleswig und in den sächsi schen Herzogthümern gehabt, sie waren weit von einander ge trennt, und doch standen sie unter einem Generalissismus. Hat man geglaubt, daß, weil in Glauchau und Waldenburg von der Communalgarde geschehen ist, was man nur verlan gen konnte, in Dresden aber der entgegengesetzte Fall eknge- treten, dadurch der Beweis geliefert worden sei, daß das Generalcommandv den vermeinten Nutzen nicht habe, so halte ich das für einen falschen Schluß. Eben wenn Fälle, wie die dagewesenen, eintreten, müssen wir eine Behörde haben, welche mit dem militairischen Commando in jeder Beziehung vertraut ist. Es läßt sich auch nachweisen, daß, wenn ein solches Commando vorhanden, gar Vieles beseitigt werden kann, was, wenn es daran mangelte, nicht möglich wäre. Das war ja auch hier der Fall. Es wäre sehr gut gewesen, wenn die pryvisorische Regierung nicht hätte auf dem Rath hause Posto fassen können. Freilich die Wenigen, welche sich daselbst befanden, waren nicht im Stande, gegen den Andrang Gewalt zu brauchen. Dis städtischen Behörden, welche in solchen Fallen reguiriren können, konnten eS hier nicht, weil Niemand da war, an den sie sich wenden konnten, und als späterhin sich das Rath,Haus mit Sensenmännern füllte, ver mochte man dies noch,weniger. Wäre also hier das General- commando eingetreten, nachdem der Commandant selbst nicht mehr das Commando führen konnte, — es ist hier gerade so, wie wenn der General vor dein Feinde geblieben ist und ein Anderer für ihn eintreten soll, wo dann, wenn Keiner, derihn vertreten köünte, da ist, das Corps auch nichts ausrichten kann, — so würden sich auch die Verhältnisse ganz anders gestaltet haben. Es wird auch jetzt wieher so werden, wenn wir nicht ein tüchtiges Commando Herstellen. Abg. Kölz: Wenn dir zurechtweisendeAeußerung des Abg. Rittner über Empfindlichkeit gegen mich gerichtet ge wesen sein sollte, so muß ich darauf in der Kürze erwidern,' daß ich meinerseits fortfahrcn werde, von meinem guten Rechte Gebrauch; zu machen und in diesem Saale nach meinem besten Wissen und Gewissen zu sprechen, zu denken und nö- thigenfalls auch zu empfinden. (Abg. Sachße bittet ums Wort.) Präsident v. Haase: Der Abg. Sachße hat bereits zweimal über die Paragraphc gesprochen. Abg. Sachße: Ich wollte auf eine Bemerkung des Abg. Meisel etwas erwidern, eine Thatsache berichtigen. Präsident v. Haase: Jedenfalls hat der Herr Abgeord nete sich zuvor das Wort von mir geben zu lassen. Will der Abg. Sachße das Wort nehmen? Ist dies der Fall, so habe ich der Landtagsordnung gemäß erst die Kammer darüber zu befragen. Abg. Sachße: Ich wollte gegen den Abg. Meisel, wel cher den Nutzen des Generalcommandos nachzuweisen suchte, nur bemerken, daß ich mich keineswegs deshalb gegen den Nutzen und die Bedeutung der Communalgarde ausgespro chen, sondern nur gezeigt habe, daß das Generalcornmando keineswegs zu etwas Reellem führen, sondern in seiner Spitze nur zum Scheine da sein würde. Präsident v. Haase: Es hat sich Niemand weiter zum Sprechen angemeldet, ich schließe daher die Debatte rmder- theile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Lehmann: Ich kann mich, meine Herren, sehr kurz fassen, nachdem der Gegenstand von allen Seiten hinreichende Beleuchtung gefunden hat. Ich glaube daher auch, daß Jeder sich seine Meinung gebildet haben werde, halte indeß doch für nöthig, einige im Laufe der Debatte vorgckom- mene Aeußcrungen, die noch keine specielle Erwiderung ge funden haben, kurz zu berücksichtigen. Ehe ich auf die Sache selbst eingehe, habe ich aufrichtig zu bedauern, daß ich von dem Herrn Abg- Thiersch nicht richtig verstanden worden bin, ob schon die Stimme, welche mir Mutter Natur verliehen, sein zartes Nervensystem unangenehm berührt hat. Was aber die Sache selbst anlangt, so muß ich gestehen, es giebt gewisse Prmcipien, welche unter der Bemtheiümg stehen. Der Abg.
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