Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Gesellen und alle möglichen Leute dabei. Wie will man nun eine Communalgarde in kleinen ackerbautreibenden Städt- chenMsammenbringen? Und wie es in den kleinen Städten ist, so ist es auch auf dem platten Lande. Wenn man nun von der Communalgarde nichts hört, als daß sie ein Polizei institut sein soll, so sehe ich nicht ein, warum man nicht an kleinen Orten, wo Schützengilden bestehen und ihrBenesicium vom Staate erhalten, warum man die nicht bestehen lassen will? Sie haben doch ihre Schuldigkeit bei Jahrmärkten und andern Gelegenheiten gethan und kosten der Stadt nichts. Komme ich nun vollends auf die §. 9, wonach die Kosten der Communalgarde von der Commun getragen und dem Com- rnandanten der Communalgarde eine Entschädigung aus der Gemeindecasse gezahlt werden soll, so begreife ich nicht, wo in kleinen Städten die Kosten Herkommen sollen; denn es ist in dcr'Gemeindecasse gewöhnlich so wenig, daß man nichts herausnehmen kann. Ich würde also nach meiner Meinung für den Gesetzentwurf der Staatsregierung stimmen. Präsident v. Haase: Wünscht noch Jemand zu spre chen? Wenn dies nicht ist, so werde ich die Debatte für ge schlossen erklären und dem Herrn Referenten noch das Schluß wort geben. Referent Abg. Lehmann: Es handelt sich dermalen darum, ob Sie die §. 4 in der Weise annehmen wollen, wie sie die Staatsregierung vorgelegt hat, oder ob Sie den Vor schlag der Deputation genehmigen, oder endlich, ob Sie an dem Vorschläge der Deputation noch etwas ändern wollen. Die Deputation hat allerdings in ihrem Berichte nur die Hauptgrundzüge angegeben, die sie geleitet haben, als sie die Paragraphe so gefaßt haben wollte, wie sie es Ihnen vorge- schlagen hat. Sie hat sich hauptsächlich darauf beschränkt, zu sagen: die kleineren Städte bedürfen der Assistenz, welche man von einer gut organisirten Communalgarde zu erwarten hat, ebensowohl wie die größer», ja in den meisten Fällen noch mehr, weil sie in der Regel von Militairgarnisonen ent blößt sind, weil ferner die kleineren Städte zu Aufrechthal tung der öffentlichen Ruhe und Ordnung bei Störung der selben und bei gewissen andern Vorfällen allerMittel beraubt sind, welche größer» Städten bei solchen Gelegenheiten zu Gebote stehen. Ich erinnere Sie, meine Herren, dabei an eine Erfahrung, welche man ja in kleinern Städten täglich macht. In einer kleineren Stadt existiren ein, höchstens zwei PoUzeidiener. Betrachten Sie nun diese Leute, sie sind ge wöhnlich Caducitäten, diese braucht man zur Aufrechthal tung der öffentlichen Ruhe und Ordnung; man macht also Gesetz und Behörde lächerlich. Gerade also diese kleinern Städte bedürfen einer kräftigeren Hülfe, denn die städtischen Behörden haben gewöhnlich an sich nicht die gehörigen poli zeilichen Kräfte und sind außerdem noch von Militair ent blößt, während in den größeren Städten dem Stadtrathe und der Polizeibehörde eine genügende Anzahl Polizeidiener, Unterbeamte und sehr häufig auch noch Garnison zu Gebote stehen. Vor dem Gesetz von L830 gab cs in allen Städten bis auf einige wenige, sehr kleine, Nationalgarden, odcrcon- cessionirte und privilcgirte Schützengilden; diese hatten die Obliegenheit, vorkommenden Falles denBehörden die nöthige Unterstützung und Assistenz zu ge'währen. Das Gesetz von 1830 hat aber diese Corporationen aufgehoben. Sie existiren zwar zum größeren Theil noch im Lande, sie kommen aber nicht mehr als bewaffnete Macht in Frage, sondern als Pri- vatcorporationen, welche großenthcils nur noch des geselligen Vergnügens wegen fortbestehen. Da sie als eine bewaffnete Macht nicht vorhanden sind, so können sie natürlicherweise von den Behörden als bewaffnete Macht auch nicht requirirt werden. Nun würden, wenn auch noch die Communalgarde aufgehoben würde, die kleinen Städte demnach weit schlechter gestellt sein, als früher; denn sie hätten eigentlich gar nichts mehr. Nun das kann doch wahrhaftig nicht in der Absicht Derer liegen, welche auch in den kleinen Städten Ordnung und Ruhe gewahrt wissen wollen. Wenn man dagegen ein gewendet hat, in den meisten kleinen Städten beständen keine großen Sympathien für das Communalgardcninstitnt, nun so sind wir wohl Alle damit einverstanden. Solche Sym pathien finden Sie aber auch in den großen Städten nicht. Ich habe bereits gestern den Grund angegeben und will das heute nicht wiederholen. Man hat mit kurzen Worten das Communalgardeninstitut nach und nach theils dadurch, daß man ihm nicht nachgeholfen hat, theils dadurch, daß man es zu einem entgegengesetzten Ziele zu führen versucht hat, seiner Auflösung cntgegengeführt, und Diejenigen, welche wirklich für die gute Sache interessirt waren, haben alleLust und Liebe für das Institut verloren, und so sind auch die Sympathien dafür in der Bevölkerung entschwunden. Das kann aber nicht maaßgebend sein, wenn wir nicht geradezu aussprechen wollen: die Communalgarde ist aufgehoben. Haben wir da gegen einmal gesagt: die Communalgarde soll noch ferner be stehen, so ist die zweite Frage die: wie haben wir es anzufan gen, daß wir sie lebensfähig machen? und da kann von Sym pathien und Wünschen der städtischen oder ländlichen Com- munen nicht die Rede sein, und das ist das Motiv, welches die Deputation dahin geführt hat, daß sie sich so, wie dies geschehen, ausgesprochen hat. Wenn man freilich nach den Sympathien der Ortsbehörden und der commvnlichen Ver tretergehen wollte, da würden Sie in den meisten Städten sich zutragen sehen, daß kein Mensch daran dächte, eine Com munalgarde zu reorganr'siren, sondern man würde die Sache einschlafen lassen und sie wäre verschwunden. Aber etwas ganz Anderes ist es, wenn die Behörden und communlichen Vertreter bei der Staatsregierung erst darum ansuchen müs sen: wir wollen in Mangel jeglichen Bedürfnisses von diesem o«us dispensirt sein; dann wird die Staatsbehörde cognos- ciren, ob der Ort einer Communalgarde wirklich bedarf. Dies ist also doch ein Unterschied, ob die Behörden und com munlichen Vertreter sich selbst von dieser Last befreien können, oder ob noch eine Dispensation von der Staatörcgierung ein-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview