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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028241Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028241Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028241Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll54. Sitzung 1133
- Protokoll55. Sitzung 1159
- Protokoll56. Sitzung 1185
- Protokoll57. Sitzung 1205
- Protokoll58. Sitzung 1227
- Protokoll59. Sitzung 1257
- Protokoll60. Sitzung 1281
- Protokoll61. Sitzung 1307
- Protokoll62. Sitzung 1319
- Protokoll63. Sitzung 1355
- Protokoll64. Sitzung 1377
- Protokoll65. Sitzung 1397
- Protokoll66. Sitzung 1423
- Protokoll67. Sitzung 1443
- Protokoll68. Sitzung 1469
- Protokoll69.Sitzung 1495
- SonstigesBeilage zu Nr. 69 der zweiten Kammer 1519
- Protokoll70. Sitzung 1525
- Protokoll71. Sitzung 1549
- Protokoll72. Sitzung 1569
- Protokoll73. Sitzung 1583
- Protokoll74. Sitzung 1597
- Protokoll75. Sitzung 1621
- Protokoll76. Sitzung 1645
- Protokoll77. Sitzung 1669
- Protokoll78. Sitzung 1697
- Protokoll79. Sitzung 1725
- Protokoll80. Sitzung 1755
- Protokoll81. Sitzung 1761
- Protokoll82. Sitzung 1781
- Protokoll83. Sitzung 1811
- Protokoll84. Sitzung 1835
- Protokoll85. Sitzung 1863
- Protokoll86. Sitzung 1871
- Protokoll87. Sitzung 1881
- Protokoll88. Sitzung 1895
- Protokoll89. Sitzung 1915
- Protokoll90. Sitzung 1933
- Protokoll91.Sitzung 1949
- BandBand 1850/51,2 -
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sorgniß abnehmen, daß ein Communalgardenausschuß nicht den rechten.Mann wähle. Es wurde zwar von einer andern Seite her geäußert, man müsse selbst bei den Exercitien der Communalgarde gewesen sein, um zu wissen, wie sich Jeder dabei benähme; aber Einige sind doch gewiß vom Ausschüsse mit dabei, und die, welche nicht dabei gegenwärtig sind, wer den es doch von den Zuschauern erfahren, und übrigens ist bekannt, daß der geeignete Mann, der besonders Geschick dazu hat, daß überhaupt der rechte Mann sehr bald erkannt und gefunden wird. Man hat deshalb bisweilen selbst geringere Leute vorgezogen und ihnen Posten von Commandanten und Führern übertragen, ein Beweis dafür, daß das, was der Communalgardenausschuß auch nicht mit eigenen Augen se hen könnte, doch vollkommen hinreicht, um einen geeigneten Commandanten zu wählen. Was soll denn aber das Ge neralkommando mehr thun, als sich auf das verlassen, was der Ausschuß anräth; warum soll es erst drei zur Wahl erhal ten? Das setzt es nur in Verlegenheit. Das Generalcom- mando besteht zwar in der Spitze aus einer Militairperson, allein seineBeisitzer sind ebenfalls nicht im Gegensatz, sondern gleich der Communalgarde Civilpersonen. Also dies scheint mir nicht geeignet, nach der Ansicht der Deputatkonsmehrheit für die Wahl des Generalcommandos unter dreien sprechen zu können ; es müssen folglich Insinuationen hinsichtlich der Persönlichkeiten, die man dem Generalkommando vorstellt und als geeignet empfiehlt, es müssen und werden Ein flüsterungen Einzelner hier wirken. Nach alle dem halte ich für zweckmäßig, daß es bei der Regierungsvorlage gelassen wird. Abg. Rittner: Ich kann es nicht verhehlen, daß die Spaltung, welche sich gegenwärtig in Mitte unserer Deputa tion über die vorliegende Paragraphe herausstellt, mir zur Freude und zum Triumphe gereicht, insofern ich bei dieser Paragraphe gegen sie stimmen werde. Beide Ansichten, die der Majorität und die der Minorität, scheinen in Widerspruch zu stehen und in Inkonsequenz zu sein mit den von ihr zu §. 2 entwickelten Grundsätzen. Denn es ist damals mehrfach gesagt worden, daß, um militairische Disciplin und Einheit der Communalgarde zu gewähren, man ein Generalkommando haben müsse. Es ist aber eine der ersten Bedingungen eines militairischen Institutes, daß der Generalcommandant alle hohem Stellen besetzt, gleichwohl aber weicht hiervon sowohl die Majorität wie die Minorität ab, denn beide wollen nicht, daß das militairische Institut durch diese Grundregel seine Commandanten erhalte. Ich freue mich darüber und kann um so ruhiger bei meiner frühem Ansicht bleiben und werde demnach" unbeschadet der Ansicht der Deputation bei der Re gierungsvorlage beharren; denn allerdings muß ich konse quenter Weise auch hierbei bleiben, da ich immer dabei beharrt habe, daß die Communalgarde ein Localinstitut ist, und scheint die Ansicht der Deputation bei dieser Paragraphe mit der meinigen mehr übereinzustimmen, da sie bei dieser wichtigen Einrichtung ganz vom Einflüsse des Generalcommandos absieht. Abg. 0. Kuntzsch: Ich behaupte gerade, daß die Ma jorität der Deputation aus Consequ enz ihrer früheren An sichten diesen Vorschlag gethan hat. Die Majorität der De putation hat sich die Aufgabe gestellt, einestheils ein Institut zu schaffen, das die möglichsten Garantien leistet, andernthekls aber auch dem Institute die möglichst militairische Form zu geben, soweit sie sich mit der bürgerlichen Stellung verträgt. Deshalb hat die Majorität der Deputation diesen Vorschlag gethan. Es ist auch der Vorwurf gemacht worden, daß die Deputation hinter derGesetzgebung von 1830zurückgeblieben sei; dieser Vorwurf kann sie in Berücksichtigung des ange gebenen Grundes nicht treffen. Leider haben auch Erfahrun gen, die hin und wieder gemacht worden sind, dazu beigetra gen, die Majorität zu dem Vorschläge in Bezug auf die Wahl des Commandanten, der die Seele des ganzen Corps ist, zu veranlassen, indem Commandanten wenigstens hier oder da. gewählt worden sind, die nicht im Stande waren, das Corps zu befehligen, und häufig ihre Gunst den Erquickungen ver dankten, die sie in größerm Maaße geben konnten, als Andere. Was aber den zweiten Punkt anlangt, so muß ich offen be kennen, daß ich sowohl durch die Gründe, die der Abg. Haber korn vorgebracht hat, als auch durch ein Bedenken, was mir später aufgestiegcn ist, der Ansicht des Abg. Haberkorn bei trete und mich deshalb von der Majorität der Deputation, trennen werde. Ich muß aufrichtig bekennen, daß ich der Communalgarde allerdings ein großes Recht nicht entziehen möchte, das Recht, ihre Hauptleute und Zugführer zu wählen, und dadurch ihr Vertrauen zu bethätigen; insofern also werde ich mich der Minorität anschließen, jedoch inBezug auf die Wahl des Commandanten unbedingt bei der Majorität beharren. Präsident v. Haase: Es hat sich bis jetztNiemand wei ter über diese Paragraphe zum Sprechen angemeldet, und ich erwarte, ob Jemand noch das Wort begehre. Abg. Kölz: Ich habe gestern erklärt, baß ich durchge hends mit der Majorität der Deputation einverstanden sek, und es würde deshalb in der Consequenz liegen, daß ich auch heute der Majorität beitrete. Ich befinde mich aber in gleicher Lage mit dem Abg. Kuntzsch; die Gründe, welche der Abg. Haberkorn gegen das Gutachten der Majorität der Deputa tion vorgebracht hat, sind mir allerdings durchschlagend er schienen, und ich werde deshalb beim ersten Punkte mit der Majorität der Deputation, beim zweiten hingegen, was die Wahl der Hauptleute und Zugführer anlangt, mit der Mino rität stimmen. Präsident 0. Haase: Verlangt noch Jemand das Wortk (Es geschieht nicht.) Ich erkläre nunmehr die Debatte hierüber für geschloffen und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Abg. Lehmann Im Laufe der Debatte haben sich also drei Meinungen Geltung zu verschaffen ge sucht. Ich wende mich zunächst zu der, welche der Abg»
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