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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028242Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028242Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028242Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Falsche Zählweise zwischen den Seiten 590 bis 599
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 73
- Protokoll6. Sitzung 103
- Protokoll7. Sitzung 137
- Protokoll8. Sitzung 161
- Protokoll9. Sitzung 177
- Protokoll10. Sitzung 191
- Protokoll11. Sitzung 199
- Protokoll12. Sitzung 221
- BeilageBeilage 237
- Protokoll13. Sitzung 241
- Protokoll14. Sitzung 251
- Protokoll15. Sitzung 277
- Protokoll16. Sitzung 285
- Protokoll17. Sitzung 303
- Protokoll18.09.1850 327
- Protokoll19. Sitzung 337
- Protokoll20. Sitzung 359
- Protokoll21. Sitzung 369
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 439
- Protokoll24. Sitzun 467
- Protokoll25. Sitzung 493
- Protokoll26. Sitzung 521
- Protokoll27. Sitzung 549
- Protokoll28. Sitzung 575
- BeilageBeilage zu Nr. 28 der zweiten Kammer 599
- Protokoll29. Sitzung 601
- BeilageBeilage zum Bauetat 627
- Protokoll30. Sitzung 633
- Protokoll31. Sitzung 653
- Protokoll32. Sitzung 663
- Protokoll33. Sitzung 675
- Protokoll34. Sitzung 695
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 719
- Protokoll37. Sitzung 741
- Protokoll38. Sitzung 755
- Protokoll39. Sitzung 777
- Protokoll40. Sitzung 809
- Protokoll41. Sitzung 829
- Protokoll42. Sitzung 851
- Protokoll43. Sitzung 873
- Protokoll44. Sitzung 893
- Protokoll45. Sitzung 899
- Protokoll46. Sitzung 933
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 985
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1045
- Protokoll51. Sitzung 1065
- Protokoll52. Sitzung 1083
- Protokoll53. Sitzung 1115
- BandBand 1850/51,1 -
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da km Lande die Idee austauchen, als waren sie richtig. -Ich hielt es daher als Referent für meine Pflicht- kurz aber ernst! etwas darauf zu erwidern. In der Sache! selbst' hat sich der! Abg. Riedel mit den beiden Vorschlägen der Deputation ein verstanden erklärt. Ich freue mich darüber und hoffe, daß auf diese Weise allerdings es gelingen- wird, die Differenzpünkte mit der ersten Kammer auszugleichen. Wäre die zweite Kam-' mer in allen Punkten starr bei ihren früheren Beschlüssen stehen geblieben, so wäre allerdings geringere Aussicht dazu vorhanden. Ich selbst hege lebhaft den Wunsch, daß dunch die anderweit« Abstimmung über das Gesetz, man möge über den materiellen Inhalt desselben urtheilen wie man will, ein neuer Weg gebahntiwetde, um die Ablösung der Lehngelder schnell zu befördern und auf diese Weise die Scheidewand, die noch zwischen einzelnen Grundstücksbesitzern auf dem Lande stattsindet, zu beseitigen. Ich habe die Hoffnung, daß die Majorität der Kammer diesen Wunsch theilt, und glaube da her auch, daß wir zu einem gedeihlichen Ziele gelangen werden. Abg. Reichenbach: Meine Herren.' Das Gesetz über die Lehngelderverhältnisse ist, wie wir soeben gehört haben, in der ersten Kammer nicht in der Weise durchgegangen, wie es uns von derRegierung vorgelegt und von derzweiten Kam mer angenommen worden ist. Bei der Berathung über diese Gesetzvorlage sind hier in diesem Saale viele Stimmen laut geworden darüber, daß das Gesetz doch immer noch sehr hart für die Verpflichteten sei; in der jenseitigen Kammer haben- sich Stimmen dahin geäußert, daß den Berechtigten dadurch große Nachtheile erwachsen können. Ich als Unparteiischer, da ich weder Verpflichteter noch Berechtigter bin, hätte ge glaubt, daß daher die Regierung bei Erlassung des Gesetzes die rechte Mitte getroffen habe und daß das Gesetz eben ein ziemlich gerechtes sein könne. Wenn von einem hochgestellten Manne in der ersten Kammer geäußert wurde, daß bei Er-! laffung eines derartigen Gesetzes der Rechtsbodcn schwerlich! gefunden werden könne, und daß das Recht nothgedrungen! auf der einen oder andern Seite verletzt werden müsse, und wenn diese Behauptung richtig ist, — und ich halte sie für richtig, — so muß man sich fragen: auf welchen andern Grund muß dieses Gesetz basirt werden? — und da liegt wohl keiner näher, als eben der Grund der Billigkeit. Ich glaube, eben auf diesem Grunde der Billigkeit beruht die ses Gesetz, und auf Hirsen Grund hat eben die Regierung es gegründet. Wenn, wje schon vorhin von einem Redner vor mir erwähnt wurde, eine harte Aeußerung in der jenseitigen Kammer gefallen ist, wo,man von Raubgelüsten sprach, so ist das allerdings sehr betrübend, denn, meine Herren, wer sind denn diese Männer, die diese Raubgelüste in ihrem Busen haben? Nach den Worten des jenseitigen Sprechers selbst: die kleineren Grundbesitzer, also die Verpflichteten. Viele von diesen Männern sitzen hier in diesem Saale, und Niemand wird glauben können, daß sie Raubgelüste in ihrem Busen tragen. Wer aber Zwietracht säet, wird Zwietracht ernten, und mit ihr das Verderben. Ich hasse die Zwietracht, ichtvU den Frieden- und um des Friedens willen bin ich erschienen hier ist diesem Saale;-wer aber den Frieden will aus vollem Herzen, der muß-auch Alles zu beseitigen suchen, was irgend Mißtrauen und Zwietracht herbeiführest kann, und daß das Lehngelberwesen dazu geeignet gewesen ist, baß unberufene Einbläser, wie ein hochgestellter Mann inwer ersten Kammer sagte, das Lehngelderwesen dazu benutzt haben, Zwietracht herbeizuführen und den Frieden zu stören , das sind Lhat- fachen, welche ich nicht zu beweisen brauche» Die Denkmäler roher Gewalt und verblendeter Wuth stehest heute noch im Vaterlande und beweisen die traurige Wahrheit mcister'Wortr. Ich rathe Ihnen an, bleiben Sie bei deni frühem Beschlüsse stehen, stimmen Sie der Deputation bei, ustd der gute Ein druck im Volke wird nicht ausbleiben. Abg. Dehme: Der uns vorliegende Bericht, welcher einen Gegenstand von großer Wichtigkeit behandelt, soll dazu dienen, eine Ausgleichung und Vereinbarung mit der ersten Kammer herbeizuführen; ich glaube nicht, daß dies möglich sein wird, da wir gerade in derHauptsache einander entgxgxn- stehen, namentlich in Bezug auf die Paragraphe, worüber wir jetzt verhandeln. Dieser Gesetzentwurf hat ohnedem entschie denes Unglück gehabt; denn während derselbe am vorigen Landtage durch beide Kammern glücklich durchkam, wurde-die Genehmigung von der Regierung versagt, und zwar haupt sächlich dieser Paragraphe willen, weil in derselben dazumal nur drei Falle als Maximum bestimmt waren, die Regierung aber dies für zu nachtheilig für die Berechtigten hielt. Bei dem gegenwärtigen Landtage glaubte man, es würde sichdie Sache viel leichter machen, und ahnete nicht, daß man gerade von dieser Seite solche wesentliche Hindernisse entgegenstel- len würde. Denn während bei der ersten Berathung die Regierung und die zweite Kammer, allerdings auch mit Aus nahme mehrerer Berechtigten, in derHauptsache dahin-daß fünf Fälle als Maximum aufgestellt werden sollen, sich vereinigt hatten, hat man in der jenseitigen Kammer sie auf sechs Fälle hinaufzuschrauben gesucht, ja man ist noch weiter gegangen, man hat sich alle mögliche Mühe gegeben, um den ganzen Ge setzentwurf zur Ablehnung zu bringen. Es geschah dies aller dings von einigen Berechtigten, von denen man etwas An deres nicht erwarten konnte; zum Glück ist dies jedoch nicht gelungen. Im Allgemeinen muß ich noch bemerken, daß man beim Beginn des Landtages nicht geglaubt hätte, daß solche Meinungen und Ansichten über diesen Gegenstand, wovon wohl Jeder überzeugt ist, daß sowohl die Berechtigten als die Verpflichteten wünschen müssen, daß er so schnell als möglich zur Beseitigung gelange, hätten laut werden können, wie es leider geschehen ist, und zwar nicht allein von Berechtigten, sondern sogar von Männern, von denen man es noch weni ger erwartet hätte. Ich kann unmöglich die Aeußexungen vorübergehen lassen, die von dorther gefallen sind, nämlich daß zur Beseitigung der Feudallasten nur das Raubgelüst der
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