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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
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auf den nächsten Landtag verschoben würde, geschähe. Dazu gehört aber mindestens, daß der Punkt o. des Deputations gutachtens sofort ins Leben trete, daß das dort erwähnte Prä judiz erfolge, dagegen s. b. ä. und k. solche sind, die der künf tigen Gesetzgebung zum Grund liegen müssen. Ich würde daher eventuell, wenn .überhaupt die Kammer das Deputa tionsgutachten annimmt, den Vorschlag mir erlauben, den Antrag auf Seite 513 folgendermaaßen zu fassen: „Es möge die hohe Staatsregierung ersucht werden, bei der künftigen Gesetzgebung die Bestimmungen unters, bis k. zum Grunde zu legen, den Punkt «ub b. aber durch Verordnung sofort ins Leben zu rufen." Präsidentv. Schönfels: Ich würde mir diesen An trag schriftlich ausbitten. Referent Bürgermeister Hennig: Der Herr Staats minister hat sich damit einverstanden erklärt, seinen Antrag erwas abzuandern. Ich glaube, wenn diese Abänderung an genommen wird, dürfte sich der Antrag Sr. Königl. Hoheit gänzlich erledigen. Er würde nämlich dann so heißen: „Die Höhe dieser Entschädigung und die Art und Weise ihrer Fest stellung ist einem besonder» Gesetze zu überlassen." Dies schließt keineswegs aus, daß die Staatsregierung sofort Maaß- regeln treffen kann, durch welche die Ansprüche und Befug nisse ermittelt werden. Prinz Johann: Allerdings ganz erledigt sich dadurch mein Antrag nicht. v. Welck: Ich wollte mir nur eine Anfrage an den hoch gestellten Sprecher erlauben in Bezug auf den Antrag, den er eben stellte, nämlich ob derselbe nun glaubt, daß dann auch der Punkt sub b. ebenfalls noch ausdrücklich erwähnt werden müsse als ein solcher, zu dem sofort zu verschreiten wäre? Denn wenn Widersprüche erfolgen und Nachweise gegeben werden sollten, so würde das immer eine Art Verfahren voraussetzen, vor dessen Beendigung die Regierung immer noch nicht zu einer festen Uebersicht der zu gewahrenden Ent schädigungkommen könnte. Es würden also die beiden Punkte, der Punkt v. und b., und nicht blos b., herauszuheben sein. Prinz Johann: Ich glaube, daß der Punkt o. darum nicht in Frage kommen kann, weil man noch nicht weiß, was durch das Gesetz bestimmt werden muß. Punkt o. documen- tirt — eigentlich ist es Punkt b., den ich herausheben wollte, ich habe mich geirrt. Ich bitte den Punkt o. in b. zu verwan deln. Darin habe ich mich geirrt. . v. Friesen: Sollte der Vorschlag des Herrn Staats ministers zum zweiten Satze der §. 7 angenommen werden, — ich werde für denselben nicht stimmen, sondern bei dem Deputationsgutachten bleiben, — dann sollte ich meinen, könnte der Antrag der Deputation auf Seite 513 ganz unbe denklich angenommen werden, der dahin geht, in der stän dischen Schrift auszusprechen, zu Ausführung der §. 7 wolle die Staatsregierung das Nöthige im Verordnungswege be stimmen, und dabei die unter s. — k. aufgestellten Grund sätze zu Grunde legen. Es kann sein, daß die Staatsregierung in diesem Augenblicke bei einem oder dem andern Punkte noch etwas auszusetzen, oder vielleicht eine Ergänzung und eine nähere Bestimmung nöthig findet; das aber bei der Verord nung auszudrücken, scheint mir nach diesem Anträge derselben vollkommen unbenommen zu sein. Sie soll das Nöthige inr Verordnungswege bestimmen; hierdurch wird das freie Er messen der Regierung in der Ausführung anerkannt, wenn sie sich dabei nur auf den allgemeinen Grundsatz des Gesetzes gründet. Ich halte also auch den Antrag auf Seite 513 für vollkommen ausführbar und unbedenklich. Prinz Johann: Mein Antrag ist nur eventuell, imFabl der zweite Satz der Paragraphe nicht angenommen würde. Präsident v. Schön fels: Der zweite Satz soll nach dem Anträge des Herrn Staatsmknisters in Wegfall gebracht werden, und statt dessen die Fassung erhalten, welche der Herr Minister vorgeschlagen hat. Staatsminister v. Friesen: Ich wollte nur auf das, was Herr v. Friesen bemerkt hat, erwidern, daß das auch meine Ansicht ist. Ich bin vollständig damit einverstanden, daß, wenn mein Vorschlag zu §. 7 angenommen wird, danrr dessenungeachtet der Deputationsantrag an die Regierung komme. Es versteht sich von selbst, daß die nöthigerr Erörterungen wegen der wahrscheinlichen Höhe der ausfallen den Entschädigungssumme vor der Vorlage des Gesetzes an gestellt werden müssen. Prinz Johann: Nach der letzten Erklärung des Herrn Staatsministers erkläre ich nun meinen Antrag für erledigt, vorzüglich wenn der erste Satz nicht angenommen würde. Präsidentv. Schönfels: Derselbe ist noch nicht unter stützt, er wird also um so leichter zurückzuziehen sein. Es würde daher, insofern Niemand weiter das Wort begehrt, um über Z. 7 zu sprechen, mir erwünscht sein, wenn der Here Staatsminister des Innern geneigt wäre, mir eine nähere Erörterung bezüglich des Punktes 6. und dessen Abänderung zu geben. (Dies geschieht.) Der Antrag des Herrn Staatsministers hinsichtlich des Punktes ä. geht dahin, daß nach den Worten: „nach Ansicht der Regierung," gesetzt werden möge: „nicht als bestehend oder zur Entschädigung geeignet anzuerkennen ist, oder der Ablösung Sekten des Belasteten rc." Es würde nun dieser An trag sogleich der Discufsion mit unterliegen, die durchaus noch nicht geschlossen ist, sondern sich noch imGange befindet. Es scheint jedoch Niemand mehr... GrafH ohenthal-Königsbrück: Nur mit wenigen Worten erlaube ich mir meine Abstimmung zu rechtfertigen. Wenn ich für den Antrag der Deputation im zweiten Satze stimmen werde und mich nicht entschließen kann, für den An trag des Herrn Ministers zu stimmen, so geschieht das aus einem Grunde, den ich heute vornehmlich vom Ministertksche
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