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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-08-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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riell bekannt. Kommt nun ein Unterstützungsgesuch an die Oberbehörde, so muß sie erst Erkundigungen einziehen, Nach richten darüber erfordern, was für Bewandniß es damit hat, ob der Verein wirklich besteht oder ob der Name eines solchen vielleicht nur gemißbraucht worden sei? Alle diese Wcit- läuftigkeiten würden vermieden werden können, wenn die Be hörde vorher schon in Kenntniß wäre von der Existenz des Vereines. Dasselbe kann mit den in manchen Theilen des Landes bestehenden Frauenvereincn eintreten; ich spreche näm lich hier nurvon solchen Frauenvereinen, die allein der Frauen würdig sind, d. h. die einen wohlthätigen, sittlichen Zweck verfolgen. Auch diese sind oft in der Lage, von derRegierung Unterstützung erfordern zu müssen. Allein demohngeachtet glaube ich, daß diese Fälle nicht hinreichenden Grund abge ben können, um einen Antrag, der doch als eine Art Be schränkung, wenn auch nur mißdeutet werden könnte, zu rechtfertigen, und ich werde also bei dem Deputationsgutachten stehen bleiben. Staatsminister v. Zschinsky: In Bezug auf das, was der Herr Amtshauptmann v. Welck soeben sagte, erlaube ich mir zu bemerken, daß derjenige Verein, welcher ein Interesse daran hat, daß seine Existenz zur Kenntniß der Behörde gelangt, die Stiftung des Vereins der Behörde anzeigen kann. Das ist ihm unbenommen. Ich kann aber nicht glauben, daß aus dem von dem Herrn Sprecher angegebenen Grunde die Verbindlichkeit zu jener Anzeige durch das Gesetz zu begründen sein dürfte. v. Harleß: Zum Schlüsse wollte ich mir noch ein paar Worte erlauben. Was ich soeben vom Ministertische ver nommen habe, paßt wenigstens nicht auf diejenigen Vereine, welche kein Interesse haben, ihre Existenz zur Kenntniß der Regierung zu bringen. Auf die geht mein Antrag auch. Was aber eine falsche Deutung meines Antrages betrifft, so danke ich meinem Herrn Vorredner, daß er die schon wider legt hat. Von polizeilicher Bevormundung ist gar nicht die Rede; wenn aber die Localbehörde nicht Raum hat, die vielen Anzeigen aufzunehmen, so mag sie ihre Schränke weiter machen kaffen. Ich lege auf den Antrag nur darum einen Accent, weil ich, ich wiederhole es, der Confusion von Versammlun gen und Vereinen, der wirklich nicht gleichen Modalität der Behandlung dieser beiden Fragen, in den Weg treten möchte. Hierbei muß ich auch auf das zurückkommen, was Seiten des Herrn Referenten in Bezug auf Z. 16 bemerkt worden ist. Wenn Vereine und Versammlungen identisch waren und die Bestimmungen für die Versammlungen auch gleichmäßig für die Vereine gelten sollten, so hätten wir nicht zwei Ab schnitte des Gesetzes gebraucht. Sind aber Versammlungen und Vereine nicht identisch, so ist auch in Bezug auf die Vereine die Gefahr, die von den Winkelvereinen droht, viel größer als die von Versammlungen, die das Gesetz umgehen .oder übertreten, und so glaube ich nur meine Pflicht zu thun, wenn ich bei meinem Anträge bleibe. Graf zu Solms-Wildenfels: Wir dürfen, glaube ich, bei den Vereinen nickt vergessen, in welcher Zeit wir jetzt leben. Wären wir in ganz ruhigen Zeiten, waren nicht die traurigen Ereignisse vorgekommen, die wir alle kennen, so glaube ich, würde es ganz unnöthig sein, daß die Vereine zur Kenntnißnahmc der Behörden gelangten; allein das ist nicht der Fall. Wir müssen bedenken, daß die Vereine im Anfänge oft einen ganz andern Character haben, als er sich in der Folge zeigt; erfährt nun die Behörde sehr spät die Existenz der Ver eine, so kann sie auch nur erst spat eknschreiteu. Wenn sie aber ihre Genehmigung zu einem Vereine gegeben hat, wenn sie daher Kenntniß von dem erhält, was in dem Vereine vor gehen soll, dann, glaube ich, ist sie im Stande , zur richtigen Zeit einzuschrciten und zu verhindern, daß nicht aus einem Anfangs unschuldigen Zwecke ein gefährlicher und schädlicher entstehe, und daher glaube ich, ist es hier nöthig, den Antrag des Herrn .Oberhofpredigers anzunehmen, besonders da auch gar kein Schaden daraus erwachsen kann, wohl aber aus dem Gegentheile. v. Posern: JchverkennezwardiegegendasAmendement erhobenen Bedenken nicht allenthalben, in Betracht jedoch, daß es auch Vereine geben kann, die im Verborgenen böse, verderbliche oder staatsverbrechcrische Zwecke verfolgen, wie wir dies ja, meine Herren, z, B. vor dem Jahre 1848 erlebt haben, wo die Revolution in solchen Vereinen vorbereitet wurde, — in diesem Betracht werde ich also für das Amende ment stimmen, weil ich mir meinerseits nicht helfen kann, ich kann einmal diese erlebten Erfahrungen nicht vergessen und werde deshalb immer für eine strengere Fassung des Gesetzes stimmen. Prinz Iohann: Ich bin gewiß auch einer Derjenigen, die nicht wohl die Erfahrungen der Jahre 1848 und 1849 vergessen, ich glaube aber, man darf deshalb auch nicht zu weit gehen. Man gebe der Regierung die nöthigcn Befug nisse, die sie braucht, um die öffentliche Ordnung zu hand haben, man überlaste sie aber nicht mit unnützen Geschäften, und auf der andern Seite gebe man keine Veranlassung zu unnützen Einmischungen, die helfen auch nichts. Diese An zeigen in ihrer grüßten Mehrzahl werden nur oä u.-.lu gcnom men werden, wir werden also auf etwas zurückkommen, was wir möglichst vermeiden müssen, ich meine auf die sogenannte Papierwirthschaft; ich sehe darin etwas Weiteres nicht, als die Vermehrung der Schreiberei. Die Bedenken, welche Herr v. Posern äußerte, mögen begründet sein, sie können mich, aber nicht von dem Deputationsgutachtcn abbringcn, denn solche Vereine, wie er im Auge hat, werden kerne An zeige erstatten, und wenn sie eine solche erstatten, so wird dies unter einem ganz unschuldigen Namen geschehen, cs wird also damit gar nichts gewonnen. Staatsminister v. Zschinsky: Wenn in §. 17 nur eine Anzeige vorgeschrieben wird und nichts weiter, so fehlt es den Behörden an aller und jeder Controls der angemelde-
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