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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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ich sage: dies ist ein Irrthum.rmd zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil bei der Akquisition von Grund und Boden noch außer dem Kaufpreise ein bedeutender Capitalaufwand nö- thig ist, der sich in der Regel repetirt bei allen Käufen, noch mehr aber bei allen Verkaufen, die iwZerstückclung oder Ver einzelung bestehen. Wenn mir uns denken, daß jetzt die voll kommene Theilbarkeit des Grund und Bodens gesetzlich aner kannt würde, so werden wir bald das Bild erkennen, welches dann unser Vaterland darstellen würde. — Alle größeren Grundstücke würden in ganz kleine Parzellen zerfallen, die sogenannten Güterschlächter, die Spekulanten, die unter die sem Namen bei den Landleuten schon jetzt auf's fürchterlichste verhaßt sind, würden sich rasch vermehren, bis endlich das Vorhandensein der kleinen Grundstücke so groß wäre, daß das eine rückwirkende Conjunctur zur Folge haben würde; es würden Plötzlich die Preise der kleineren Grundstücke sinken, die der größeren dagegen steigen, und die Spekulation würde eine entgegengesetzte Richtung nehmen; dieselben Spekulan ten würden nun aus den kleineren große Grundstücke zusam menkaufen, und der Theil der Bevölkerung, den man bis da- lsin durch die Parzelliruug hatte begünstigen wollen, würde nun erst dem grenzenlosesten Elend preisgegeben werden; cs roürde in einem Zeiträume von 20 bis 30 Jahren gar keinen wohlhabenden grundbesitzenden Bauernstand mehr geben, mit andern Worten, die Hauptgrundlage des Staates, der auf das Wohl dieses Standes sich gründet, erschüttert, vernichtet werden, und Wiederherstellung desselben würde vielleicht nie wieder erlangt werden können. Ich muß mich daher aus voller Ueberzeugung gegen jede, auch die geringste Vergröße rung der Möglichkeit des Dismcmbrirens hiermit aus sprechen. v. Friesen: Nur Ein Wort will ich hinzufügen, nicht über die Sache selbst, denn derBerichtist mit solcher Vollstän digkeit und vorzüglicher Genauigkeit ausgearbritet, daßes nicht möglich sein würde, noch Gründe für die Aufrechterhaltung des Gesetzes von 1848aufzustcllen, sondern über einen andern Umstand. Es ist nämlich im Berichte gesagt, daß die Frage den landwirthschastlichen Vereinen vorgelegt worden sei und sammtliche Vereine mit Ausnahme eines einzigen sich für dieselbe Meinung ausgesprochen hätten. Ich gehöre selbst zwei Vereinen an, einem landwirthschastlichen Localvereine rmd einem Kreisausschußvereine, nämlich dem des Leipziger Kreises. Dieser letztere hat sich entschieden für die Beibehal tung des Gesetzes von 1848 ausgesprochen und sich gegen jede Erweiterung desselben einstimmig erklärt. Jchwolltealso nm erklären, daß dieser Verein nicht zu dem ausgenommenen gehört. V. Wslck: Sollte es noch einer Bestätigung aller der Einwände bedürfen, die in dem Berichte der geehrten Depu tation gegen das auffallende Verlangen des Petenten ausge sprochen worden sind, so glaube ich, brauchte man blos über die Grenzen Sachsens hinauszusehen und namentlich die höchst betrübenden Erfolge sich vor Augen zu halten, die die unbegrenzte Theilbarkeit des Grund und Bodens in andern Ländern gehabt hat, von denen ich namentlich nur Württem berg erwähnen will, wo ich zufällig vor Kurzem selbst Gele genheit gehabt habe, Wahrnehmungen in dieser Beziehung zu machen und Erkundigungen cinzuziehen. Es kann keinen auffallenderen Widerspruch geben, als ein Land zu sehen, wel ches so vortrefflich cultkvirt ist, wie die flachen Gegenden und namentlich die.Thalcr Württembergs es sind, wo jedes Grund stück einem wahren Garten gleicht, und dabei doch wahrneh- mcn zu müssen, daß seit Jahren schon die Auswanderungs suchtgerade im Württcmbergisch en mehr als irgendwo überhand genommen hat, daß die Leute ihr blühendes Vaterland ver lassen, um sich einer ganz ungewissen Zukunft in die Arme zu werfen. Diese beiden Wahrnehmungen sind so wider sprechend, daß man sich durchaus gedrungen fühlen muß, der wahren Ursache näher auf den Grund zu gehen, und es ist mir versichert worden, daß dieser lediglich in der unbegrenzten Theilbarkeit des Grund und Bodens liegt, die in Württem berg schon seit langerZeit besteht. Man sieht die zahlreichsten kleinen Etablissements im Württemberg! sch en; ein Vater, der ein Häuschen mit einigen Scheffeln Feld hat, ist, wenn er eine zahlreiche Familie besitzt, in dem Falle, für jedes seiner Kinder, wenn er sic nicht will an den Bettelstab kommen las sen, auf seinem ursprünglichen Grund und Boden wieder ein Häuschen zu bauen, und geht daS allenfalls in der ersten Ge neration, so wird natürlich die zweite schon über die Grenzen dieses kleinen Besitzthums hinausgewicsen und an den Wan derstab gebracht. Ich glaube, daß dergleichen Beispiele gerade am deutlichsten für die Ansichten unserer geehrten Deputation sprechen, und ich berufe mich in dieser Hinsicht auf alle die, denen die Verhältnisse in Württemberg, und, soviel ich weiß, auch in Baden, wo, wenn ich nicht irre, dieselben Bestim mungen einer unbegrenzten Theilbarkeit des Grund und Bo dens bestehen, bekannt sind. v. Nostitz-Wallwitz: Diese völlige Uebercinstimmung mit dem Deputationsberichtc ist gewiß um so erfreulicher, als sie einen neuen Beweis giebt, daß den Mitgliedern der ersten Kammer das Staatswohl höher steht, als ihr eigenes persön liches Interesse; denn zu läugnen ist nicht, daß, wenn eine größere Theilbarkeit, als das bermaligc Gesetz bestimmt, mög lich wäre, die Rittergutsbesitzer auf jeden Fall persönlich sehr bedeutende pekuniäre Vortheile würden erzielen können. Sie ziehen aber vor, daß es bei diesem Gesetze bleibt, weil es das Staatswohl erfordert. Präsident v. Schönfcls: Es verlangt Niemand weiter das Wort, und so schließe ich die Debatte und crtheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent v. Erdmannsdorf: Ich habe bloszu bestä tigen, was Herr v. Friesen anführte, daß der einzige abwei chende Nereinnicht der des Leipziger Kreises gewesen ist, ich <
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