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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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Staatszwecke mehrfach benutzt worden, indem sich Diaconifsen dermalen in Zwickau und Braunsdorf befinden. Wenn der Antrag, wie er von der geehrten Deputation gestellt worden ist, in Übereinstimmung beider Kammern an die Staatsre gierung kommt, so wird er gewiß einer sorgfältigen, und ich möchte sagen, einer liebevollen Erörterung unterliegen. Die Staatsregierung wird ihrerseits wünschen, diesem Anträge stattgeben zu können. Indem ich dies ausspreche und zu gleicher Zeit darauf hindeute, daß jedenfalls darüber noch nähere Erörterungen werden stattfinden müssen, kann ich doch nicht ganz davon absehen, auch einige Bedenken, die mir ge gen den Antrag beigehen, hier gleich zu erwähnen. Es ist ein Bedenken, welches sich nicht auf die Wirksamkeit dieser Anstalt bezieht, auch nicht das Bedenken, welches vom Herrn Bürgermeister Müller angeführt worden ist, daß die Privat- wohlthätigkeit sich dann von der Anstalt zurückziehen werde, sondern es ist ein Bedenken weit allgemeinerer Natur, ein Bedenken, welches sich auf eineNichtung gründet, von der die Diaconissenanstalt nur ein einzelnes Symptom ist. Auf höchst erfreuliche Weise hat sich in neuerer Zeit auch bei uns das zu erkennen gegeben, was in andern Landern, namentlich in England, schon seit längerer Zeit eristirt. Es fängt ein christlicher Wohlthätigkeitssinn, ein Trieb, den nvthleidenden Mitmenschen ohne Unterstützung des Staates, durch freie Vereinigung von Privatkräften Hülfe zu leisten, auch bei uns mehr und mehr an, sich geltend zu machen, und ich glaube, es ist Sache aller Derjenigen, welche es wohl meinen, diesen Wohlthätigkeitssinn möglichst zu begünstigen und zu beför dern. Ich weiß nun aber nicht, ob es das richtige Mittel ist, diesen Wohlthätigkeitssinn zu befördern, wenn der Staat überall dabei unmittelbar eingreift. Es ist gewiß ein sehr erfreuliches Zeichen, daß wir eine so bedeutende An stalt, die soviel schon geleistet hat, wie die Diaconiffen- anstalt, vor uns haben, die ohne Beihülfe des Staates rein aus Privatwohlthätigkeit, aus einem praktisch lebendigen Christenthume, einer echt-christlichen Menschenliebe hervorge- gangcn ist. Es ist nur zu häufig noch immer die Meinung verbreitet, daß es überall da, wo zu helfen Noth thut, die Pflicht des Staates söi, einzutreten. Daß der Staat das nicht kann, daß das weit über seine Kräfte hinausgeht, darüber ist wohl kein Zweifel; aber auch die Art und Weise, die Unterstützung zu gewähren, ist in Staatsanstalten eine ganz andere und muß eine andere sein, wenn auch von oben herein noch so sehr dafür gesorgt wird, als in einer solchen Anstalt, die rein aus dem lebendigen Mitleiden und der christlichen Liebe der Pri vaten selbst hervorgeht, und ich weiß nicht, ob nicht für die Zukunft es der weitern Entwickelung dieses Sinnes, den ich so gern gefördert sehen möchte, hinderlich entgegentrcten könnte, wenn es am Ende auch hier wieder der Staat ist, welcher mit einer dauernden Unterstützung sich betheiligt. Etwas Anderes, würde es sein, wenn der Antrag darauf gerichtet wäre, in einem einzelnen Falle der Anstalt über eine finanzielle Ver- I. K. (2. Abonnement.) legenheit hinwegzuhelfen. Nach dem Anträge der Deputation handelt es sich aber um eine dauernde Unterstützung und darum, daß der Staat bleibend mit einer Unterstützung ein tretensoll, um das zu ergänzen, was nicht aus derPrivat- wohlthätigkeit der Einzelnen hervorgeht. Dadurch würde die Anstalt einen großen Theil ihres Characters verlieren. Doch ich will dieses Bedenken nicht als durchschlagend anführen ich will es nur als ein solches hinstellen, das'Berücksichtigung, verdient, namentlich deshalb, weil man die Diaconissenanstalt nicht für sich allein auffassen kann, sondern im Zusammen hänge mit jener allgemeinen Regung im Volksleben, die man begünstigen muß, damit nicht immer Alles und Alles vom Staate verlangt werde, die man aber auch nicht durch Ein mischung des Staates in eine andere Richtung drängen soll. Wenn vom Herrn v. Schönberg bemerkt worden ist, er er warte, daß die Staatsregierung schon in dieser Finanzperiode ein Postulat an die Kammern bringen werde, so wird dies schwer ausführbar sein, da das Budget schon vorliegt und in der zweiten Kammer bald zur Berathung kommen wird. Wenn aber die Kammer beabsichtigen sollte, eine Unterstützung schon für diese Finanzperiode zu beantragen, so wird sich die beste Gelegenheit dazu bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des Innern in dieser Kammer finden, weil darin für Unterstützung verschiedener Privatanstalten Positionen vorkommen. v. Erdmannsdorf: Ich könnte inkonsequent schei nen, meine Herren, dadurch, daß ich heute für den Antrag der Deputation stimme, während ich sonst bei jeder Gelegenheit mich gegen eine Unterstützung aus Staatsmitteln ausge sprochen habe; ich bin es mir daher schuldig, die Gründe für meine Abstimmung zu motiviren. Es sind hauptsächlich die, welche zum Theil schon angedeutet worden sind, namentlich die Ansicht, daß es sich hier keineswegs um eine Unterstützung von Privatpersonen handelte, und ich kann daher den Ver gleich, den der geehrte Sprecher zu meiner Linken machte, nicht als passend anerkennen, nämlich mit dem Bade Wplk.en- stein. Dort handelt es sich darum, ein Privatunternehmen zu unterstützen, und deshalb habe ich damals dagegen, ge stimmt; hier aber betrachte ich die Diaconissenanstalt nicht als ein Privatunternehmen, es wird vielmehr diese Unterstützung dem allgemeinen Wöhle, der Krankenpflege zu Theil. Der Staat hat die Pflicht, sie zu unterstützen, denn es ist die ein zige Art, wie er für die Krankenpflege etwas,thun kann. ,Es sind aus Staatsmitteln für das Elster,bad 80 oder 90,000 Thaler bewilligt worden, dieselben gehen Nothleidenheu zu Gute, die im Stande sind, sich in ein Bad schaffen zu lassen; Sie haben aber noch keine Bewilligung für Diejenigen, die so krank sind, daß sie nicht fortgefchafft werden können. Diese werden durch die hier in Rede stehende Bewilligung getrof fen. Ich betrachte es ferner als eine Unterstützung eines Kn- terrichtszweiges, und diesen zu unterstützen ist meiner Ansicht nach offenbar unsere Pflicht. Sie haben aus-dem Berichte 12
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