Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
hierauf veranlaßt, deshalb mit dem Direktorium der zweiten Kammer in Communication zu treten und sich nun gemein schaftlich mit diesem an das Gesammtministerim zu wenden, um über das Sachverhältniß dieser Angelegenheit ofsicielle Auskunft zu erhalten. Es istdiese nun erfolgt, und zwar in einem Schreiben des hohen Gesammtministeriums an die Prä sidenten der beiden Kammern. Ich werde mir die Ehre ge ben, Ihnen zuvörderst dieses Schreiben mitzutheiken, und so- -Lann Herrn Seeretair». Pslenzersuchen, über diese Sach« noch einen kurzen Vortrag zu halten. Das Schreiben lautet folgendermaaßen: An die Herren Präsidenten beider Kammern der Ständeversammlung. Zufolge der von dem Präsidium beider Kammern der Ständeversammlung unterm 6. dieses Monats an das Ge- sammtministerium gerichteten Mittheilung sind zunächst von dem hiesigen Stadtgericht die wider den ständischen Archivar V:Herz wegen seiner Theilnahme an dem Maiausstande er gangenen ÜMersuchungsarten eingefordert worden. Nachdem sich aus denselben ergeben, daß der genannte v. Herz durch Erkenntniß des Oderappellatiönsgerichts wegen Bctheiligung am Hochverratbe zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe zweiten Grades verurtheilt und diese Strafe von Sr. König!. Maje stät nur aus Gnaden in zehnjährige Gefängnißstrafe verwan delt, dagegen Jnculpat zur Verbüßung der letzteren am 28. vorigen Monats abgeführt worden ist, so findet das Mini sterium des Innern kein Bedenken, daß nunmehr von den Kammern der Ständeversammlung über die Entlassung des V. Herz von seinem gedachten Amte nach Anleitung desCivil- staatsdienergesetzes vom 7.März 1835Beschluß gefaßtwerde. Dagegen wird hinsichtlich der definitiven Wiederbesetzung die ser Stelle und der damit zusammenhängenden Fragen dem nächst ein besonderes allerhöchstes Decket an die Kammer ge langen. Den Eingangs gedachten Präsidien wird Solches auf deren obiges Schreiben hierdurch ergebens! eröffnet. Dresden, den 23. October 1850. Gesammtministerium. v. Zschinsky. Es geht hieraus hervor, daß heute nur die Entlassung des v. Herz in Frage kommen kann, und ich ersuche nun den Herrn Secretair v. Polenz, dasjenige, was im Direktorium darüber verhandelt worden ist, der Kammer mitzutheilen. Secretair v. Polenz: Es war bei dem Landtage von 1849 die definitive Besetzung der ständischen Archivarstelle zur Frage und Entscheidung gekommen. Man hat damals unterm 21. April in einer gemeinschaftlichen Sitzung beider Kammern den v. Herz als Archivar erwählt und am 30. April Less. I. als solchen verpflichtet. Unmittelbar darauf hat er sich in den Maiaufstand gemischt, ist deshalb in Untersuchung rrad Haft gekommen und hierauf unterm 19. Juni von seinem Amte suspendirt worden; auch haben die Kammern des Land tags von 1849 und 1830, auf diesfalls von ihm eingereichte Beschwerde, beschlossen, daß es bei dessen Suspension sein Bewenden haben solle. Zu gleicher Zeit aber ließ man dem selben die Hälfte seines Gehaltes als Sustentationsquantum, sowie man sich auch dafür verwendete, daß der Familie des 1). Herz die freie Wohnung im Landhause, welche dem Archi var etatmäßig zustehrn soll, überlassen werde. In Gemäß heit dieser Beschlüsse hat v. Herz bisher seinen Gehalt, der 8WTHaler betragt, zur Hälfte mit 400Thaler bezogen, sowie seine Familie im hiesigen Landhause die freie Dienstwohnung innegehabt, welche ihm als ständischen Archivar zustand. Es ist nun, nach dem, was uns durch das hohe GesammtmtNi- sterium witgetherlt worden ast, sb-viel gewiß, daß-U. Herzdie Untersuchung wegen Aufstandes, namentlich wegen Lheil- nahme am Hochverrat!) passirt und nun wirklich in die Strafanstalt, in das Landesgefangniß zu Hubertusburg ab geführt worden ist, nachdem im Gnadenwege die Verwand lung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe erfolgte. Es wird aber nunmehro auf V.Herz §. 22 1. und 8. desStaatsdiener- gesetzes in Anwendung zu bringen sein, welches nach Beschluß der vorigen Kammern auch ausdrücklich für den ständischen Archivar analog maaßgebend sein soll. Zu näherer Ver ständigung der Sache erlaube ich mir die §. 22 des Staats- dienergesetzes vom 7. März 1835 und deren hier einschlagende Punkte 1 und 8 vorzulesen: „Dienftenlsetzung tritt ein, wenn ein Staatsdiencr wegen einer der nachbezeichneten Vergehun gen nach vorhergegangener richterlicher Untersuchung durch ein Straferkenntniß verurtheilt worden ist." Es begrün den nämlich Dienstentsttzung „alle Vergehen gegen den Staat, insbesondere Majestatsverbrechen, dem Staate nachtheiliger Verrath der Amtsgeheimnisse, deren Verschweigung dem Die ner vermöge allgemeiner Amtspflicht oblag oder für einzelne Gegenstände von seinen Vorgesetzten besonders zur Pflicht ge macht war," und endlich der achte Punkt: „jedes Verbreche», wegen dessen aufZucht- oder Arbeitshausstrafe odcrDetentio« erkannt ist." Es dürste hiernach keinem Zweifel unterliegen, daß §. 22 im ersten und achten Punkte auf den v. Herz voll kommene Anwendung finden müsse, und daß ohne Weiteres die Entlassung des V.Herz von seinem Amte eines ständische« Archivars und die Aushebung seines SustentationsquantmnS, sowie die Entziehung des freien Quartiers auszusprechen sei. Nach der diesfallstgen Verhandlung der Kammer 1849—50 mit der Staatsregierung und insbesondere nach dem aller höchsten Dekrete vom 16. Marz 1849 ist die Annahme des ständischen Archivars den Kammern allerdings überwiesen worden, und es würde nach der uns mitgctheilten Ansicht der Staatsregierung unbedenklich sein, daß auch Seiten der Kammer die Entlassung nunmehr ausgesprochen werde. Das Direktorium Ihrer Kammer hat in einer diesfallsigen Ver handlung kein Bedenken dagegen gefunden, und cs ist daher der geehrten Kammer zu überlassen, ob sie sofort die Entlassung bewandten Umständen nach aussprechen wolle, was zugleich dem Verbrechen des v. Herz und seiner Bestrafung entspre chend sein würde. Präsident v. Schöufels: Zuvorderst dürste die erste Frage darauf zu richten sein, ob die Kammer gemeint sei, die-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview