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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,1
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028244Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028244Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028244Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-10-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 55
- Protokoll7. Sitzung 79
- Protokoll8. Sitzung 109
- Protokoll9. Sitzung 123
- Protokoll10. Sitzung 149
- Protokoll11. Sitzung 165
- Protokoll12. Sitzung 169
- Protokoll13. Sitzung 191
- Protokoll14. Sitzung 217
- Protokoll16. Sitzung 249
- Protokoll17. Sitzung 271
- Protokoll18. Sitzung 287
- Protokoll19. Sitzung 299
- Protokoll20. Sitzung 327
- Protokoll21. Sitzung 337
- Protokoll22. Sitzung 353
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 393
- Protokoll25. Sitzung 415
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 467
- Protokoll28. Sitzung 505
- Protokoll29. Sitzung 513
- Protokoll30. Sitzung 521
- Protokoll31. Sitzung 537
- Protokoll32. Sitzung 545
- Protokoll33. Sitzung 575
- Protokoll34. Sitzung 601
- Protokoll35. Sitzung 629
- Protokoll36. Sitzung 655
- Protokoll37. Sitzung 675
- Protokoll38. Sitzung 699
- Protokoll39. Sitzung 711
- Protokoll40. Sitzung 733
- Protokoll41. Sitzung 741
- Protokoll42. Sitzung 773
- Protokoll43. Sitzung 793
- Protokoll44. Sitzung 819
- Protokoll45. Sitzung 831
- Protokoll46. Sitzung 853
- Protokoll47. Sitzung 875
- Protokoll48. Sitzung 901
- Protokoll49. Sitzung 933
- BandBand 1850/51,1 -
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ten müsse, wo selbst die Erscheinungen der nächsten Zukunft nicht mit Sicherheit überblickt werden könnten. Unräthlich erscheine die Uebernahme dieser Bahn aber auch besonders um deswillen, weit sich davon nur eine mäßige-Verzinsung des Anlagekapitals erwarten lasse, wenn die Erwerbung nicht vielleicht gar mannichfache Opfer für die Staatskasse herbei führen werde. Endlich habe man aber auch in der Geschichte der Entstehung und Entwickelung des ganzen Unternehmens keinen Grund finden können, um der Gesellschaft die jetzt er betene Beihülfe zuzusichern, denn wiederholt sei dieselbe vor Ausführung des Plans gewarnt uno derselben eröffnet wor den, daß auf eine andere Betheiligung des Staates, als dieje nige, welche in den ständischen Schriften vom 19. August 1843 und 9. März 1846 ausgesprochen worden, nicht gerechnet werden dürfe. Dieser nicht unwichtigen Bedenken ungeachtet hat die Deputation dennoch nicht zu der Ueberzeugung gelangen können, daß ihnen ein entscheidendes Gewicht beizulegen sei, und sich vielmehr bewogen gefunden, der geehrten ersten Kam mer die eigenthümliche Erwerbung dieser Bahn für den Staat zur Beschlußfassung anzuempfehlen. Au Motivirung ihres Gutachtens schickt sie demselben fol gende geschichtliche Momente voraus. Bekanntlich hatte die Chemnitz-Riesaer Eisenbahngesell schaft bereits im Frühjahr 1848 das Direktorium und den Ausschuß autorisirt, mit der Regierung wegen Uebernahme der Bahn in Verhandlung zu treten oder sie wegen ander- weiter Unterstützung anzugehen. Die genannten Gesell schaftsorgane erklärten in dessen Verfolg, daß sie zu einer der artigen Unterhandlung erbötig seien und der Eröffnung von Kaufsbedingungen weiten der Staatsregierung oder nach Befinden von Vorschlägen für die Vollendung der Bahn durch fernerweite Unterstützung entgegenfähen. Da gleich zeitig die Frage über die zu Aufrechthaltung des Bahnunter nehmens zu ergreifenden Maaßregeln, in Folge bezüglicher Mittheilungen von Seiten der Staatsregierung sowie auf Anlaß verschiedener dahin gelangter Petitionen, der dama ligen außerordentlichen Ständeversammlung zur Erörterung vorlag, so befand die Regierung, vorerst das Ergebniß der ständischen Beschlußfassung abzuwarten. DieKammern, in derUeberzeugung, daß die Erledigung dieser Frage überhaupt mehr vor das Forum einer ordent lichen Ständeversammlung gehöre, deren Einberufung nicht ailzufern in Aussicht stand, trugen zwar Bedenken, in der Hauptsache eine entscheidende Erklärung von sich zu stellen und sprachen sich daher in der ständischen Schrift vom 14. No vember 1848 dafür aus, daß der nächsten Ständeversamm lung Vorschläge zu Vollendung dieserBahn unterbreitet wer den möchten, autorisirten aber dennoch die Staatsregierung, immittelst, um die begonnenen Kunstbaue vor Einsturz zu sichern, dem Unternehmen erforderlichen Falls zinsbare Vor schüsse zu gewähren. Bei der Beträchtlichkeit der bereits aus Staatsmitteln gewährten Unterstützungen und bei der Ungewißheit des gan zen gesellschaftlichen Fortbestehens der Petenten fand es die Regierung für bedenklich, die bisherige Unterstützungsweise durch Geldvorschüsse aus dör Staatskasse weiter zu verfolgen oder selbst nur zu befürworten ; andererseits war aber bereits von der Gesellschaft jedts andere Mittel, sich selbst durch An strengung der Kräfte der Actionaire oder durch Negocirung einer Anleihe zu helfen, vergeblich versucht worden, und des ¬ halb konnte der Staatöregierung eine ihrerseits zu reali- sirende aushülflichc Mitwirkung nur dann gerechtfertigt er scheinen , wenn damit eine Eigenthumserwcrbung für den Staat erzielt würde. Von diesem Standpunkte aus sind nothwcndig alle fer- nern von der Staatsregierung ergriffenen Maaßregeln zu beurtheilen, wenn man nichteiner Täuschung odereinem Vor- urtheil verfallen will. Die Negierung leitete Verhandlun- lungcn über eine solche eigenthümliche Erwerbung ein. In Mangel zuverlässiger Unterlagen und Erfahrungen über das Verhaltniß der künftigen Erträge der Bahn zu dem bereits verwendeten und noch zu verwendenden Anlagekapital, wor auf allein eine Werthsbcstimmung und ein Kaufpreis sich gründen ließ, war die Eröffnung von Offerten mit großen Schwierigkeiten verknüpft und konnte nur in dem Anerbieten einer den Actionairs zu gewährenden, seiner Zeit durch Ca pital ablösbaren Rentenentschädigung bestehen, deren Große aber von der künftigen Rentabilität der Bahn abhängig ge macht und deren Ermittelung mithin bis dahin verschoben werden mußte, wo sich deshalb bestimmte Nachweise liefern und zusammenstellcn lassen würden. Hiernach wurden die Grundzüge zu einem Abtretungsverträge in der Maaße ent worfen, wie sie in den Beilagen sub I und N zu dem höchsten Dekrete vom 27. December 1849 (Landtagsactcn l8AH 1. Ab- theilung 2. Band S. 217) enthalten sind. Die Gesellschaft lehnte in der Generalversammlung vom 22. Januar 1849 diese Offerte ab, brachte dagegen ihrerseits die Seite 201 des angezogenen Dekretes ersichtlichen Offerten in Vorschlag, die aber wiederum der Regierung zur Annahme nicht ganz em- pfehlenswcrth erschienen, weil sie aufGewährung eines festen, nicht ganz unbedeutenden Kaufpreises gerichtet waren, und stellte die Letztere daher mittelst des Dekretes vom 13. März 1849 den damals versammelten Kammern zur Erwägung an heim, ob an jenen Grundzügen festgehalten oder für die Bahn ein fester Kaufpreis im Sinne der von der Gesellschaft be zeichneten Modalitäten zugestanden werden solle. Dieses Dekret kam jedoch bei dem Landtage des Jahres 1849 gar nicht zur Berathung, und die Gesellschaft gcricth dadurch in um so größere Verlegenheit, als es an allen Mit teln zu Fortsetzung der Administration und namentlich zu Bezahlung der inzwischen fällig gewordenen Zinsbeträge ge brach. Nur dieser ohne Schuld der Gesellschaft herbeige führte Sachstand konnte die Staatsregierung bewegen, bis dahin, wo über die Verhandlung wegen Erwerbung der Bahn für Staatsrechnung von den nächst einzuberufenden Kam mern eine bestimmte Entschließung gefaßt sein werde, die zu Bestreitung der eingetrctcnen unvermeidlichsten und drin gendsten Zahlungsbedürsnisse erforderlichen Geldmittel noch mals darlehnswcise aus der Staatskasse vorzustrecken, und es geschah dies unter der Eröffnung, daß dieser eine Summe von 50,000 Thlr. betragende Vorschuß als ein längstens nach sechs Monaten zurückzuzahlendes und bis dahin mit 5 Pro cent zu verzinsendes Darlehn zu erachten sei. Der Vorschuß ward unter den erwähnten und einigen andern damit verknüpften Bedingungen von der Gesellschaft angenommen und zugleich den Gcsellschaftsorganen die aus gedehnteste Vollmacht ertheilt, wegen Uebernahme der Bahn durch den Staat mit letzterem zu unterhandeln und nach Be finden vorbehältlich der Genehmigung der Generalversamm lung definitiv abzuschließen. Diese Autorisation hatte ander- weite Verhandlungen und nochmalige Eröffnung von Vor schlägen, unter andern aber den alternativen Vorschlag vom
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