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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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kerne Aussicht vorhanden, innerhalb drei Monaten mit der Beraihung und Vereinbarung der Staatshaushaltsplans in beiden Kammern zu Stande zu kommen, und man stützt sich darauf, daß der Ausschuß unserer Kammer bereits drei Mo nate zu den Vorarbeiten nothwendig gehabt habe. Allein auch hier spricht die Erfahrung für sich. Wenn das Budget in der zweiten Kammer, wohin es immer zuerst gelangen muß, berathen ist, hat die erste Kammer in der Regel eine sehr leichte Arbeit, ihr liegen gründliche Berichte vor, sie hat die Erfahrungen für sich, die sie bei den Berathungen der zweiten Kammer bereits gemacht hat, sie wird also bei weitem diese Zeit zur Berathung ihrer Vorlage nicht gebrauchen, wie wir; aber es kommt noch der Umstand hinzu, daß die Berichte und Verhandlungen der zweiten Kammer nicht mit einem Male in die erste Kammer gelangen, sondern einzeln, und die erste Kammer kann also auch ihre Arbeit theilen. So erinnere ich an den Bericht über das Ministerium des Innern, der in den nächsten Tagen bei uns zur Berathung gelangen wird; sobald wir nun mit ihm durch sind, wird er in die Hand der ersten Kammer, und unerwartet der bei uns noch rückständi gen Finanzberichte zur Verhandlung gelangen können. An genommen aber, wir brauchen vier Monate, bevor wir zur Vereinbarung über den Staatshaushaltsplan kommen, auch in diesem Falle scheint mir eine provisorische Bewilligung außerordentlicher Steuern noch nicht unbedingt nothwendig zu sein, denn wenn wir bis Ende Juli, wie ich mit Zuversicht hoffe, mit der Berathung durch sind, dann ist immer die Möglichkeit gegeben, daß die Steuerpflichtigen, wenn wir uns für die Erhöhung ausgesprochen haben, die Last der Steuern nicht auf einmal tragen, man wird diese Steuern immer noch in für die Steuerpflichtigen erträglichen Zwischenräumen Ver theilen können, und ich glaube, es ist das für uns immer ein sehr erheblicher Gewinn, weil wir dann der Zumuthung über hoben sind, eine außerordentliche Steuer zu bewilligen, ohne vorher genau und gründlich deren Nothwendigkeit erörtert zu haben. Ich bin also der Ansicht, wenn man mich nicht eines Anderen überzeugt, daß der Vorschlag des Ausschusses auf S. 390 gegenwärtig abgelehnt werden kann, ohne daß der Regierung und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Nach theil bereitet wird. Regierungcommissar Opelt: Die Ansichten, welche der geehrte Abgeordnete soeben ausgesprochen hat, sind auch in den Sitzungen des Ausschusses zur Berathung gekommen, es hat sich aber dabei herausgestellt, daß die entgegenstehenden practischen Bedenken, welche die Ausschreibung der außer ordentlichen Zuschläge schon auf den 15. Junis nothwendig erscheinen lassen, überwiegend sind. Ich will auf einige Um stände aufmerksam machen. Schon früher hat man sich über zeugt, daß es practisch nicht ausführbar ist, die Gewerbe- und Personalsteuer in 4 Terminen zu erheben, man muß wenig stens die beiden Termine feststellen, auf welche sich die Steuer pflicht oder dieBemeffung derselben gründet. Immerhin kann man, wie es wünschenswerth ist, für die Bezahlung der Steuern mehrere Termine feststellen, allein für die Bemessung der Steuerpflicht ist es nothwendig, daß es nur in zwei Ter minen geschieht, es wird sonst das Geschäft zu umfänglich, um eS an großen Orten, wie Leipzig und Dresden, genau durch zuführen. Es kommt aber noch etwas hinzu. Wollten wir z.B. am 15. Juni nur die ordentliche Gewerbe- und Personal steuer erheben, so würde daraus folgen, daß, wennderZuschlag auf eine spätere Zeit verschoben werden sollte, alle die Per sonen, welche sich in der Zwischenzeit weggewendet haben, nicht mehr die außerordentliche Steuer geben würden, indem diese, namentlich die kleinern Sätze, unbedenklich schon am 15. Juni erhoben werden können. Es wird auch den Con- tribuenten nicht wünschenswerth sein, wenn sie den 15. Juni die Steuer bereits erlegt haben, kurz darauf wieder eine Auf forderung zu erhalten, noch einmal dieselbe bezahlen zu müssen. Das sind in Kürze die practischen Bedenken, welche der Re gierung und dem Ausschüsse überwiegend erschienen, und die Regierung muß wünschen, daß wenigstens den Anträgen des Ausschusses Seiten der Kammer beigetreten werden möge. Berichterstatter Vicepräsident Hab er körn: Was die Rede des Abg. Thallwitz anlangt, so ist es zuvörderst nicht meine Sache und mein Beruf, auf die Vorwürfe, welche er gegen das Ministerium hat laut werden lassen, irgend einzu gehen, solche zu wiederlegen, oder ihnen gar entgegen zu treten, ich habe dies lediglich dem anwesenden Herrn Staatsminister selbst zu überlassen. Ich kann aber durchaus nicht die Be hauptung dieses Abgeordneten zugeben, daß ein Vertrauens votum in der Steuerbewilligung enthalten sei. Ich meines Thcils muß dabei stehen bleiben, daß nimmermehr in dieser Steuerbewilligung ein Vertrauensvotum für das Ministerium erblickt werden kann, denn eS wird, meiner Ansichtnach, über haupt keinem Ministerium, sei es von welcherFarbe es immer wolle, auch nur irgend eine derSteuern verwilligt. Dem Mi nisterium, sage ich, bewilligen wir die Steuern niemals, son dern wir verwilligen sie uns selbst, wir verwMgen sie für die Steuerpflichtigen im Interesse des Staates und der Erhaltung des Gemeinwesens. Ich gehe ferner davon aus, daß das Mi nisterium sich in Bezug auf die Verwendung der Steuern an das Gesetz zu binden hat, ein Gesetz ist aber auch das vor gelegte, und ebensogut, wiejedes andre Gesetz und das zwischen Regierung und Volksvertretung vereinbarte Budget. Ich muß aber auch von der Voraussetzung wenigstens ausgehen, daß dieses Budget streng von jedem Ministerium eingehalten werden muß, denn dasselbe ist grundgesetzlich für jede Ver letzung des Gesetzes dem Volke verantwortlich, es kann mithin auch nicht willkürlich, sondern an das Gesetz gebunden, die Steuern für das Volk verwenden. Was nun die weitere Er innerung des Abg. Thallwitz anlangt, daß Vie Gewerbe- und Personalsteuerpflichtigcn unverhältnißmäßig, gegenüber den Grundsteuerpflichtigen, angezogen werden sollen, und daß er auch deshalb gegen den ganzen Vorschlag des Ausschusses
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