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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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rv-endigkeit hervorgerufen, müssen aus Rücksichten der Gerech tigkeit aufrecht erhalten und, wo nöthig,bei der bevorstehenden Reorganisation des Gerichstwefens erweitert und vervoll- kömmnet werden. Man darf jedoch nicht besorgen, es werde je-eine Vervollkommnung derselben so weit zu gehen haben, daß bei königlichen Gerichten einzelne Beamte ausschließ lich derDolmetscherdienste wegen anzustellen und zu besolden wären; vielmehr werden jene des Wendischen kundigen Ju risten in der Hauptsache die Khatigkeit ihrer Collegen theilen, und darum kann, Alles wohl erwogen, der vierte Ausschuß der ll. Kammer nur anrathen: dieselbe wolle im Allgemeinen und nur mit Vorbe halt zweier Abänderungen, welche noch empfohlen werden sollen, denBeschluß derjenseitigen Kammer, die Zuziehung der wendischen Sprache kundiger Juristen zu den Gerichtsbehörden betreffend, zu dem ihrigen machen. Bei dem vierten Ausschüsse der diesseitigen Kammer hat jedoch viel Anklang gefunden, was in der ersten durch den Vicepräsidenten Schenk angeregt worden ist, daß nämlich die Anstellung eines wendisch redenden Accessisten nicht hin reichende Bürgschaften zu gewähren scheine, und es wird des halb vorgeschlagen, statt des Wortes „Juristen" die Worte „richterlich befähigt er Beamten" zu setzen. Jngleichen, da der diesseitige Ausschuß, wie oben ange deutet worden, der Meinung ist, daß aus einer mangelhaf ten Kenntniß des Deutschen unter Umständen noch zahl reichere Mißverständnisse und demnach Nechtsnachtheilefür sächsische Staatsangehörige wendischen Stammes erwachsen dürften, als aus gänzlicher Unkenntniß dieser Sprache, durch welche die Zuziehung eines Dolmetschers an sich schon unumgänglich nothwendig wird, muß folgerecht der geehrten Kammer empfohlen werden, daß statt der Worte „der deutschen Sprache unkundige Angehörige" die Worte „der deutschen Sprache nicht ausreichend kundige Angehörige" gesetzt werden. Ich werde mir erlauben, nun zum Schluffe den Antrag vor zulesen, wie er sich im Zusammenhangs mit demjenigen dar stellen würde, was in der ersten Kammer zu dem ursprüngli chen Anträge des Ausschusses in Antrag gebracht worden ist, und mitEinschluß duffen, was der vierteAusschuß der zweiten Kammer nachträglich noch geändert wissen will. Es würde also der Antrag, welchen der vierte Ausschuß an die Kammer bringt, folgendermaaßen lauten: „Die Kammer wolleimVerein mit der erstcnKammer gegen die Staatsregierung den Wunsch aussprechen, daß sobald thunlichst und jedenfalls bei der be vorstehenden Gerichtsorganisation, durch Anstellung der wen dischen Sprache kundiger Juristen, wo möglich richterlich be fähigter Beamten bei denjenigen Gerichtsbezirken, welche viel wendische, der deutschen Sprache nicht ausreichend kundige Angehörige zählen, sowie nach Befinden bei der Proceßgesetz- gebung auf die Verhältnisse der in Sachsen lebenden Wenden thunlichst Rücksicht genommen und die deshalb erforderliche Einrichtung auf eine für die Wenden selbst mit keiner Kosten rechnung verbundeneWeisegetroffen werden möge, und sonach den Antrag des Abg. Ziesch für erledigt zu erklären." Präsident Cuno: Die Berathung über diesen Bericht ist hiermit eröffnet. Abg. Jacob (ausBautzen): Meine hochgeehrtenHerren! Der Ihnen soeben vorgelesene Ausschußbericht nöthigt Sie, heute Ihre Aufmerksamkeit einem kleinen Volksstamme in Sachsen zuzuwenden, welcher Manchem von Ihnen un bekannt sein wird und als ein Fremdling auf deutschem Boden erscheinen mag, der aber ein eben so wohl begründetes Anrecht an seine Wohnplätze in Sachsen hat, als dieDeutschen. Gestatten Sie mir daher einige Augenblicke zur Mittheilung einiger geschichtlichen und statistischen Notizen über die Wen den, da es wohl möglich ist, daß derselben bei dm diesmaligen Berathungen der hohen Kammer noch öfter gedacht werden könnte. Die heutigen Wenden in der Oberlausitz und in dem Amtsbezirke Stolpen sind die Ueberreste eines mächtigen slavischen Volksstammes, welcher sich schon im sechsten Jahr hundert im nördlichen Deutschlande, vom Bober bis zur Saale und dem Fichtelgebirge, südlich von Böhmen und nördlich von der Niederlausitz begrenzt, festgesetzt hatte. Sie hießen vor Alters Milziener und waren ein freies und friedliebendes, Ackerbau und Handel treibendes Volk und so mächtig, daß sie im achten Jahrhunderte unter eigenen Häuptlingen an 100,000 Mann ins Feld stellen konnten. Karl der Große begann und der deutsche König Heinrich 1 vollendete ihre Unterjochung um das Jahr 928 und er richtete zur Befestigung der deutschen Macht innerhalb der wendischen Marken die Festen Meißen, Halle und Magdeburg, nachdem die Wenden selbst'schon den Grund zur Erbauung der Städte Dresden und Leipzig gelegt hatten, welche letztere Stadt sie von Lipa (die Linde) Lipsk, d.h. Lin denstadt, genannt hatten. Mit ihrer Unterjochung begann auch ihre Bekehrung zum Christenthume und ihre zum Bheil gewaltsam betriebene Verdeutschung. Und so verschwand das Wendcnthum in Sachsen zuerst in der Gegend von Dresden und Meißen, erhielt sich aber am längsten in der Lausitz, weil diese später bald mit Polen, bald mit Böhmen, bald ganz oder theilweise mit Brandenburg verbunden war, mnd von 1635, wo sic als ein böhmisches Lehn ÄN Sachsen überging, durch eine besondere Provinzialverfassung in ihren 'Rechten und Gewohnheiten geschützt wurde. Die Kirchen- weformation unter den Wenden, welche schon im Jahre 1525 begann, wurde dadurch befördert, daß der damalige Bischof von Meißen, unter welchem der Domprobst zu Budissin stand, aus Nichtachtung ihrer Nationalität unter den Wenden viele der wendischen Sprache unkundige Priester angestellt hatte.
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