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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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beginnen und die nöthigen Gesetzvorlagen bearbeiten zu kön nen. Sie sieht sich der Besorgniß nicht ausgesetzt, daß die im Wege der Gesetzgebung bereits festgestellten Grundsätze der Prüfung und Begutachtung einerkünstigen Ständeversamm lung wieder überliefert werden, was bei einem bloßen Gut« achten doch am Ende würde geschehen können und müssen." Diesen in denDeputationsberichten ausgesprochenenAnsichten ist in den Kammern nirgends widersprochen worden. Die Sistirung der Vorarbeiten würde daher, nach meinem Dafür halten , der Ansicht der früher» Kammern wenig entsprechen, dagegen der Staatskasse bedeutende Nachtheile zufügen und, wie ich bereit erwähnt habe, die Ausführung des Plans ganz gewiß anf ein Jahr hinausschieben. Unter diesen Umständen, meineHerren, hofft daher dieStaatsrrgierung,daßdiegeehrte Kammer von dem dritten Anträge absehen, vielmehr der Staatsregierung auch künftig bei der Vorbereitung zu Aus führung des erwähnten Gesetzes freie Hand lassen wird. Daß die Mittel zur Ausführung des Gesetzes zu beschaffen sind, er kennt Ihr Ausschuß in seinem Berichte selbst an; es liegt ge wiß aber kein Grund zur Annahme vor, daß die Staatsregie rung dabei einen größer» Aufwand machen wird, als schlech terdings erforderlich ist. Endlich, meine Herren, erlaube ich mir noch zu bemerken, daß die Staatsregierung daran, ob der dritte Cuno'sche Antrag von der Kammer angenommen wird oder nicht, nur das Interesse hat, was aus dem Wunsche ent springt, daß die von allen Seiten begehrte neue Einrichtung, mit welcher auch, wie es sich von selbst versteht, die neue Strafproceßordnung und das neue Criminalgesetzbuch zusam menhängt, so bald als möglich ins Leben treten möge. Berichterstatter Abg. v. Dieskau: Der Herr Justiz minister glaubtin derMotivirung des Berichts zu dem dritten TheiledesCuno'schenAntrags einenWiderspruch zu erkennen mit dem Anträge des Ausschusses dazu. Allein eine genauere Einsicht in den Bericht wird finden lassen, daß dieser Wider spruch nicht vorhanden ist; denn es heißt ausdrücklich im Be richte: „Das eine Sistirung der Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, bis nach Genehmigung der Anschläge durch die Kammern im vollen Umfange und auch inwiefern sie überhaupt vorbereitende Maaßregeln, insbesondere bereits eingeleitete Verhandlungen zu einem Abschlüsse vortheilhafter Grundstückserwerbungen betreffen könnten, nicht zu befür worten sei." Folgt nun darauf unmittelbar der Antrag und steht in diesem Anträge, daß die Sistirung der Ausführung des Gesetzes insoweit auszusprechen sei, als dadurch Verbind lichkeiten für den Staat entstehen würden, so können unmög lich die Verbindlichkeiten, die aus vorbereitenden Maaßregeln, insbesondere aus bereits eingeleiteten Verhandlungen zu einem Abschlüsse vortheilhafter Grundstückserwerbungen ent stehen könnten, darunter verstanden werden. Es ist dies, wenigstens ist der Berichterstatter und auch der Ausschuß dieser Ansicht gewesen—nm in der Weise zu verstehen, daß dieVer- bindlichkeiten, deren im Vordersätze Erwähnung geschehen ist, nicht mit unter den Verbindlichkeiten zu verstehen seien, deren im Anträge gedacht wird. Abg. Rewitzer: Mit dem Verlangen des Herrn An tragstellers, daß der Kammer der Organisationsplan, inglei- chen die Kostenanschläge der Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848 zur Prüfung und Genehmigung vorge legtwerden sollen, kann man sich schon einverstandenerklären, obschon ich aufLetzteres, nämlich auf diePrüfung von Kosten anschlägen, insoweit sie insbesondere Bauanschläge sind, ein besonderes Gewicht nicht lege. Ist es ohnehin immer eine mißliche Sache für die Kammer, Bauanschläge zu prüfen, so ist es im vorliegenden Falle doppelt schwierig. Wollten wir die einzelnen Anschläge richtig beurtheilen,so müßten wir mit den verschiedenen Oertlichkeiten bekannt sein; das sind wir aber nicht, und so glaube ich, wird uns die Prüfung dieser An schläge, dafern sie erfolgreich sein soll, sehr schwer werden. Das scheint der Herr Antragsteller selbst gefühlt zu haben, in dem er sich mit auch nur oberflächlichen annähernden Anschlä gen der Kosten begnügen will. Nun begreife ich allerdings nicht, was das uns nützen soll. Wir haben dann nur eine annähernde Uebersicht, eine bestimmte aber über die zu gewäh renden Kosten keineswegs. Wenn ich erklärt habe, mit dem Verlangen des Herrn Antragstellers insoweit einverstanden sein zu können, so bin ich es aber keineswegs, sobald dadurch die Gefahr einer Verzögerung hervorgerufen wird, und diese Gefahr scheint im dritten Eheste des Antrags zu liegen. Nach diesem Anträge soll von der Staatsregierung verlangt wer den, „daß sie inzwischen und bis nach erlangter Genehmigung der Kammern zu den gewünschten Anschlägen die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Untergerichte betreffend, insoweit sistire, als dadurch Verbind lichkeiten für den Staat entstehen würden". MeineHerren! Wissen wir gewiß, daß die Staats regierung im Stande sein werde, in so kurzer Zeit die ge wünschten Anschläge vorzulegen, als es nothwendig ist, um sie rechtzeitig prüfen zu können? Wissen wir gewiß, daß die Staatsregierung den guten Willen dazu hat, und wenn sie ihn gegenwärtig hat, daß sie ihn behalten wird? Wissen wir, wie lange wir noch beisammen bleiben werden? Es kann also recht leicht der Fall eintreten, daß die Kammern auseinander gehen und die Anschläge noch nicht vorgclegt sind. Was wird dann werden? Es wird dann, wenn wir der Staatsregierung die Verbindlichkeit auferlegen, bei vor kommenden Fällen, wo der Staat eine Verbindlichkeit ein gehen soll, den Fortgang der Sache bis auf Genehmigung der Kammern zu sistirep, etwa in drei Zähren, beim nächsten ordentlichen Landtage wieder die Rede vom öffentlichen Ge richtsverfahren sein. Dann wissen wir aber auch nicht, meine Herren, ob die Staatsregierung, wie ich schon, andeutete, die Grundsätze, nach welchen sie jetzt zu handeln scheint, auch fer ner beibehalten werde. Wird sie, wenn ihr die Zeit günstig scheint, die unbequeme neue Gerichtsverfassung zu beseitigen
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