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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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weist, wovon er leben kann, so sollen und dürfen ihm deshalb keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, blos weil er politisch unbequem ist. Ich weiß, daß wir Pelz nicht helfen werden. Er ist bereits fortgegangen und hat sich eine andere Heimath gesucht und gefunden. Aber beklagenswcrth ist cs, wenn wir heute vom Berichterstatter noch Gründe hören mußten, die ihm gewisscrmaaßen zum Nachtheil gewesen sind und mir ganz ungegründet vorkommen, z. B. daß weder die Eltern, noch die Geschwister sich für die Niederlassung Pelz's verwendet hatten rc., noch er selbst die Aussicht hatte, in Penig sein Fortkommen zu finden. Das, meine Herren, ist nicht unsere Aufgabe. Darum hat sich weder der Staat, noch die Gemeinde zu bekümmern, ob einer genug verdient und zu leben hat; das ist Sache und Aufgabe jedes Einzelnen. Wer Etwas gelernt hat, arbeitsam und genügsam ist, bringt sich überall fort, es möge ein kleiner oder großer Wirkungskreis sein, wo er sich bewegt. Es bleibt der einzige Grund, daß Pelz ein Mensch ist, der Etwas mehr als sein Handwerk ge lernt hat und die natürlichen Rechte der Menschen erörtert und unter dem Wolke verbreitet, und das ist unbequem. Es ist doppelt Pflicht, dies hier anzudeuten, weil ich eine Re gierung nicht achten könnte, die damit aussprechen wollte, daß sie mit einem freien, aufgeklärten Wolke nicht regieren könne, nicht regieren wolle. Ich glaube, daß nur die Regierung von Bestand ist und Vertrauen genießen kann, die mit den Freien im Lande geht, welche freie Menschen will, die sich die Aufgabe stellt, mit den bereits gebotenen Gesetzen vorwärts zu gehen, dem Wolke gerecht zu werden und das Volk zu sittlichen, geistig- freien Menschen zu bilden. Dann wird sie eine starke, wirklich starke Regierung sein. Wenn das die Regierung will, so ist sie der Gott auf Erden, dann hat sie ihre Aufgabe erfüllt, dann werden sie Alle achten, dann ist sie stark, mächtig und groß. Wenn sie aber verwerfliche Maaßregeln trifft, wenn sie einzelne Menschen fürchtet und darum wcgweist, dann, beim ewigen Gott, kann ich nicht begreifen, wie eine solche Regierung auf Vertrauen, Stärke und Bestand Anspruch machen kann. Ich weise auf die jüngste Vergangenheit, und Jeder wird mit mir fühlen, wohin ich ziele! Ich wiederhole es, wir werden Pelz nicht helfen können — er ist bereits fort —, aber ich spreche im Namen aller Unglücklichen, welche eben noch in der Schwebe sind, und erwarte von dem Herrn Staatsminister v. Friesen, daß er den Grundsatz aufgebe, daß der Staat das Recht.haben müsse, Menschen fortzuschaffen, die in Wahrheit weder gefähr lich sind, noch dem Staate oder der Gemeinde zur Last fallen werden. Er schaffe solche fort und bestrafe die, welche un gesetzlich handeln und der Gesellschaft gefährlich sind. Dies wird die Sicherheit des Staates gewiß eher befördern, als die Ausweisung von Menschen, wie Pelz und Consorten. Ich habe dies heute in Betreff der Ausweisungen sagen müssen und sagen wollen. Abg. Biedermann: MeineHerren, ich kann dem Vor- L K. (4. Abonnement.) redncr in dem Schwünge seiner Betrachtungen nicht folgen, Betrachtungen, die mit manchem allerdings Begründeten auch manches Unbegründete vermischten, und von denen ich ge wünscht hätte, daß sie überhaupt auf eine andere Gelegenheit verspart worden waren, wo sie vielleicht besser zum Ziele getrof fen hätten. Ich fürchte, der geehrte Abgeordnete hat heute über das Ziel hinausgeschossen und darum seinen Zweck verfehlt. Auch kann ich mich nicht aufden Rechtsboden des Abg. Cramer stellen, welcher mir nicht überall recht sicher schien, z.B. wenn er sagte: ein Ausländer erlange allein durch die Aufnahme in eine Gemeinde nicht sofort das Heimathsrecht. Allerdings erlangt er es sofort. Ich überlasse indeß die Widerlegung dieser Einwürfe gegen das Ausschußgutachten billigcrwcise dem Berichterstatter. Ich habe an dem Berichte nur Eines auszusetzen. Er scheint mir in Besprechung der Beschwerde hauptsächlich nur auf einen Punkt eingegangcn zu sein, den andern aber bei Seite gesetzt zu haben. Im gutachtlichen Schlußantrag namentlich finde ich nur den einen Punkt be rücksichtigt, den andern ganz vergessen. Er weist nämlich den Beschwerdeführer nur ab in Bezug auf seine Nichtaufnahme, nicht aber in Bezug auf seine Ausweisung. Ich glaube aller dings verstanden zu haben, daß die Ausweisung erfolgt sei aus Gründen, die wohl in den Gesetzen ihre Rechtfertigung finden möchten, daß Pelz sich Manches habe zu Schulden kom men lassen, was ihn sogar straffällig gemacht habe. Ich weiß nicht genau, ob ich recht verstanden, jedenfalls wird es noth- wendig sein, daß wenigstens diese Gründe nochmals zusam mengefaßt und der Punkt der Ausweisung in dem Anträge des Ausschusses ausdrücklich berücksichtigt würde. Es ist hier einer der Fälle in Frage, in Bezug auf deren Gesammtheit ich die Frage an die Regierung gestellt hatte, worauf mir heute eine Antwort zu Theil geworden ist. Im Allgemeinen nun stehe ich in Bezug aufdieAusweisungen Fremder nicht auf dem Boden des Vorredners, welcher anzunehmen scheint, daß dem Staate nie das Recht zukomme, Jemand auszuweisen, son dern nur, ihn zu strafen, vielmehr glaube ich, daß Fälle vor kommen können, wo der Staat zu seiner Selbstvertheidigung Ausländer auch von seinem Boden verweisen könne und ver weisen müsse, wenn sie ihm Gefahr bereiten. Ich wünschte nur, daß diese Fälle durch das Gesetz regulirt, daß das blos administrative Ermessen möglichst davon ausgeschlossen würde, und ich behalte mir daher einen darauf bezüglichen Antrag oder Gesetzesvorschlag vor. Da wir zur Zeit aber ein solches Gesetz nicht haben und also lediglich das administrative Er messen hier Platz greift, so glaube ich allerdings, daß es schwer sein werde, in den einzelnen Fällen etwas zu thun, im vor liegenden aber um so weniger, als, wenn ich recht verstanden habe, hier Gründe der Ausweisung vorhanden waren, die so gar bei einer gesetzlichen Regulirung der Fremdenverhaltnisse der Regierung die Befugniß zur Ausweisung wohl geben wür den. Ich glaube daher, daß in diesem Falle nichts weiter zu thun ist, als dem Ausschußantrage beizustimmen. 73
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