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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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das verfassungsmäßige Recht der Petitionen, Adressen, Ver sammlungen zur Unterstützung der verschiedenen Ansichten in dieser Kammer nur in den bescheidensten Grenzen geübt wer den mögen, denn ich wünsche, daß diese Frage soviel als mög lich auf parlamentarischem Wege ihre Erledigung finde, und wenn sie auf diesem, durch keine abweichenden Mittel versperr ten oder gehemmten Wege ihre vollständige Erledigung findet, so wird die Bewegung im Lande einen sehr milden und mäßigen Charakter annehmen; das Volk wird mit Ver trauen Hinblicken auf unsere Entscheidung. Es ist ferner gesprochen worden von einer geheimen Agitation der Bewe- gungspartei. Es ist möglich, daß sie existirt, ich hätte aber gewünscht, daß bestimmte Facta angegeben worden wären. -Hat die Regierung Kenntniß von geheimen Clubs, von Ver schwörungen, von Missionen im Lande umher, so mag sie uns das unterbreiten, vielleicht kann das unfern Entschluß ändern; so lange man aber keine speciellen Lhatsachen an führt, wird durch bloße allgemeine Behauptungen dieser Art meine Ansicht nicht geändert. Es ist endlich gefragt wor den: was würde geschehen, wenn der Belagerungsstand auf gehoben würde, würde Ruhe und Ordnung bleiben? Dieser Grund würde dahin führen, daß man den Belagerungsstand niemals aufheben könnte, denn niemals laßt sich sichere Ga rantie dafür leisten, daß gar nichts vorfalle, was die Ruhe störe. Allein dazu hat die Regierung zahlreiche Mittel, um die,Unvrdnuug zu bewältigen, und sollte dennoch die Rück kehr dieses Ausnahmezustandes nöthig sein, so hat die Regie rung die Kammern zur Seite, um mit ihrer Hülfe — und ich bin überzeugt, diese Hülfe würde ihr dann nicht fehlen — in einem solchen äußersten Falle auch das Aeußerste zu thun. Es ist endlich von dem Herrn Minister Bezug genommen worden auf das Vereinsrecht, und es ist wahr, die Wirkung des Belagerungsstandes zeigt sich eigentlich blos in der Be schränkung und Suspension des Vereinsrechtes. Es ist ge sagt worden, man könne sich dem unbeschränkten Gebrauche desselben nicht aussetzen, wenn die Regierung nicht gegen dessen Mißbrauch anderweit geschützt sei. Schon der Vor redner hat erwähnt, daß dieser Beweis viel zu weit geht, denn im ganzen Lande besteht das Vereinsrecht, nur hier und an wenigen Orten nicht. Ach glaube aber auch, daß die Regierung vollkommen gekräftigt ist gegenüber den Miß brauchen des Vereinsrechts. Wir haben ein Vercinsgesetz, und wenn auch das in Aussicht gestellte vielleicht schärfere Grenzen dem Vereinsrechte ziehen wird, so kann ich doch nicht zugeben, daß das jetzt bestehende nicht schon bedeutende Waffen derRegierung in dieHand gäbe, um Ausschreitungen jenes Rechts zu unterdrücken. Die Negierung hat auch schon davon einen ziemlich ausgedehnten Gebrauch ge macht, sie hat eine ganze Categorie von Vereinen untersagt, weil sie nach ihrer Ansicht gesetzwidrig waren; was kann nun Anderes geschehen, als daß auch hier gesetzwidrige Vereine entstehen, die man ebenso unterdrücken wird? — Oder fürchtet die Negierung', daß durch die Aufhebung deS Belagerungszustandes ein plötzlicher Ausbruch wieder herbei geführt werde? Die Regierung hat so bedeutende militairk- sche Mittel in Bereitschaft, daß sie damit jeden Ausbruch so fort unterdrücken kann. Oder fürchtet sie eine Einschüchte rung, eine Lerroristrung der Kammern? Ich glaube, auch das wäre abzuwarten, und ich kann es nicht glauben, denn selbst in einer Zeit, wo die Aufregung im Lande übermächtig war, habe ich nicht gehört, daß man hier, so wie anderwärts, z. B. in Berlin, mißliebige Abgeordnete geradezu bedroht oder in- sultirt hätte. Es ist nun in Bezug auf die Gründe für Auf hebung des Belagerungszustandes von mehrern Rednern namentlich der materielle Gesichtspunkt in's Auge gefaßt wor den. Ich will nichtdaraufzurückkommen; obgleich auch ich kn näheren Beziehungen zu einer Gegend stehe, wo theilweise der Belagerungstand herrscht, so glaube ich doch nicht auf diese materiellen Rücksichten näher eingehen zu sollen, nach dem dieselben von den früheren Rednern bereits erschöpft worden sind. Ich glaube, es läßt sich viel dafür und dawi der sagen, inwiefern der materielle Verkehr und die Gewerbe durch den Belagerungsftand gefährdet oder nach andern Sei ten auch wiedcrgefördertwerden; denn cs ist bekannt, daß man in Berlin und Paris von Seiten gewisser Gewerbe sehr über den Belagerungszustand erfreut war, weil sie durch diewieder- hergestelltc Ruhe einen Aufschwung erhielten. Meine Gründe sind hauptsächlich politischer Art, und ich komme insofern dem Wunsche des Herrn Ministers des Innern entgegnen, daß die Frage mehr vom politischen Standpunkte aus erörtert werden möchte. Ich glaube, daß es im Interesse der Regie rung und im Interesse der Partei, zu der ich mich aus voller Ueberzcugung rechne, der sogenannten konservativen Partei liegt, daß der Belagerungsstand sobald als möglich aufhört. Meine Herren! Ich wünsche von ganzen Herzen eine starke Regierung, aber eine starke Regierung ist für mich diejenige, die stark ist in der Aufrechthaltung und durch die Aufrechthal tung der Gesetze; eine starke Regierung nenne ich die nicht, die ohne die äußerste Noch zuNothmaaßregeln, zuAusnahme- maaßregeln greift. Eine Verlängerung von Ausnahme- maaßregeln d. h. von Unterbrechungen, von Beschränkungen des gewöhnlichen Ganges der Gesetze, eine Ausdehnung die ser Ausnahmemaaßregeln über die äußerste Noch hinaus, schwächt allemal dieRegierung, weil es den Anschein gewinnt, als sei die Negierung durch sich, durch ihre Stellung zum Lande und zu den Kammern nicht stark genug, um mit den gewöhnlichen Mitteln die Ruhe aufrecht zu erhalten. Ich habe aber noch einen zweiten politischen Grund, und der be steht darin, daß durch solche Ausnahmemaaßregeln, welche allerdings den ruhigen Bürgern eine Sicherheit, aber eine Sicherheit mit ungewöhnlichen Mitteln gewahren, die doch nicht verewigt werden können, die einmal aufhören müssen, daß, sage ich, dadurch gerade jene sogenannten ruhigen Wür ger, jene Classen der Bevölkerung, denen die Aufrechthaltung
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