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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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Regierungscommissar Opelt: Ich kann dem Abgeord neten darüber vollständige Erläuterung ertheilen. Ist das Betriebscapital in den hohen Gegenden höher als in den nie- dern, dann würde es gerecht sein, wenn man eine höhere Steuer auslegte. Allein ich vermag nicht, das ohne Weiteres zuzugeben, sondern glaube vielmehr, daß der Betriebscapital- zins, der in Bezug auf die Scheunen anzunehmen, in den hohem Gegenden nicht so hoch sein kann, als in den nieder«. Er berechnet sich nach der Menge des Getreides, welches in den Scheunen ausgenommen werden soll; diese ist aber gerin ger, als in den niederen Gegenden. Daraus erhellt, daß das Betriebskapital in hohen Gegenden nicht so hoch sein kann, als kn niederen. An Zugkraft muß in den oberen Gegenden wohl mehr verwendet werden, als in den niederen. Was nun die erste Bemerkung betrifft, daß ein hohes Betriebs kapital auch hohe Steuern tragen könne, so erhellt dies dar aus, daß, wenn ein Gut 300 Lhlr. überhaupt cinträgt und 200 Lhlr. Aufwand nöthig sind, nur 100 Thlr. bei der Grundsteuer versteuert werden. Es ist übrigens keineswegs die Absicht der Regierung, in den hohen Gegenden den höch sten Steuersatz für die Ketnebscapitalzinsen anzuwenden. Es hat nur ein Spielraum von 1 bis 2Ngr., wie er jetzt auf gestelltworden ist, gegeben werden müssen, um die mannich- faltigen Verhältnisse, die sich hier und da Herausstellen, rich tig berücksichtigen zu können. Es kann Fälle geben, wo Jemand Stallung hat und keine Scheunen, es können Fälle anderer Art vorliegen, aber sie alle lassen sich nicht im Gesetze fpccialisiren, da dieses nur die allgemeinen Anhaltspunkte zu geben hat. In solchen Fallen muß man es daher den Di- strictscommissaren insbesondere überlassen, das Richtige her- auszusinden. Auch im dermaligen Gewerbe- und Personal- sterrergefetze haben wir sehr viele Sätze von 1 bis 10, 2 bis Zü Lhlr. u. s. w-, und es würden sich gegen diese dieselben Bedenken erheben lassen können. In solchen Fallen aber muß man den Commissnrien das Zutrauen schenken, daß sie das Richtige herauszusinden wissen werden. Abg. Heubner: Ich wollte ums Wort bitten. Abg. Eymann: Da ich wobl annehmen darf, daß die heutige Debatte eine Fortsetzung der gestrigen ist und man sich daher über alle Punkte des §. 13 verbreiten kann, so wird es mir wohl gestattet sein, zunächst noch auf einige Punkte zurückzukommen, die ich schon gestern in meiner Rede berührte und welche zum Khcil angefochten worden sind. Zuvörderst bin ich es gewissermaßen mir selbst schuldig, eine Aeußerung über die vorige zweite Kammer, aus welcher der Abg. Müller gefolgert hat, ich hätte den Abgeordneten vom platten Lande, welche vormals hier saßen, zunahe treten wollen, zu berichti gen. Das ist mir nicht beigekommen, ich habe diesen Man nern nicht zunahe treten wollen und will dies hiermit noch mals versichern. Ferner ist gestern sowohl vom Abg. Müller als von dem Herrn Regierungscommissar bestätigt worden, daß das dem gegenwärtigen Gesetze untergelegtePrineip nicht rr.tt. (2. Wonnement.) von der gegenwärtigen Regierung, sondern vom vorigen Herrn Finanzminister Georgi herrühre. Nun, meine Her ren, ich habe, wenn dies vielleicht als Empfehlung jenes Prin- cips gelten soll, eben nicht gefunden, daß alle und jede unter dem Ministerium Georgi ergriffene Finanzmaaßregel so gro ßen Beifall und Anklang gesunden hätte. Ich brauche hier nur an die Erneuerung des Privilegiums der Leipziger Bank und an die fünfprocentige Anleihe zu erinnern, welche dem Grundbesitze eine bedeutende Schlappe versetzt und gewiß um ein Fünftel an Werth heruntergesetzt hat und deren Folgen der Grundbesitzer noch lange zu fühlen haben wird. Will man aber auf andere unter dem vorigen Ministerium entwor fene Pläne zum Besten des Volkes und seiner Freiheiten Werth legen und nach denselben fortbauen, so bin ich dem beizutreten sehr geneigt, allein leider habe ich gefunden, daß manche Bande, welche in dieser Beziehung vom vorigen Mi nisterium geknüpft wurden, bereits bedeutend wieder gelockert worden sind, wie ich denn überhaupt wahrgenommen habe, daß manches Gebaudchen, welches man für die Volksfreihei- tcn zu errichten angefangen hatte, von Grund aus wieder nie- dergerisscn ist. Mit einem Worte, es will mir fast scheinen, als suche das jetzige Ministerium aus den Wirthschaftsplanen der beiden vorhergegangenen Ministerien nur Dasjenige her vor, was ihm so gerade recht paßt. Wende ich mich nun zu dem Paragraphen selbst, so bleibt mir nach dem, was bereits von vielen Rednern vor mir meinen Ansichten gemäß ausge sprochen worden ist, nicht mehr viel zu sagen übrig. Auch heute noch bleibe ich dabei stehen, daß die Besteuerung der Gebäude u. s. w., überhaupt die Besteuerung des Capitals zum Betriebe der Landwirthschaft eine, ich will nicht sagen ungerechte, wenigstens aber ungeeignete ist. Es ist schon bei der ersten Besteuerung des Grund und Bodens darauf genü gende Rücksicht genommen worden und man hätte in dieser Beziehung hier eher des kleinen Zusatzes bedurft, daß man gesagt hätte, weil man schon früher darauf Rücksicht genom men hat, will man jetzt die landwirthschaftlichen Erzeug nisse rc. nicht besonders besteuern. Wenn mir die geehrte Kammer gestatten wollte, aus einem hiesigen Localblatte, in welchem eine Stimme darüber laut geworden ist, die Stimme eines Mannes, der meinem Bermuthen nach gewiß sehr tiefe Blicke in die Landwirthschaft gethan, der dieselbe ganz durch schaut hat, einige kurze Sätze vorzulesen, so würden Sie dar aus ersehen und zu der Ueberzeugung gelangen, daß durch die bereits bestehenden Grundsteuern alles dasjenige getroffen ist, was man in dem jetzigen Gesetze noch besonders heraushebt. Ich würde den Herrn Präsidenten bitten, die Kammer zu fragen, ob sie die Vorlesung dieser Sätze erlauben will. Präsident Cuno: Will die Kammer dem Wunsche des Abg. Eymann gemäß sich den von ihm bezeichneten Aufsatz vorlesen lassen? — Wird genehmigt. Abg. Eymann: Zuvörderst möchte ich erinnern, daß es nicht ein ganzer Aufsatz ist, den ich vvrlesen wollte, son- 24
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