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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-11-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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statt §. 18 heißen §. 20. In §. 100 statt §. 102 ß. 97, und eben so statt §. 18 wieder §. 20.) Präsident Cuno: Zunächst werde ich von den Herren, welche den Antrag eingebracht haben, zu hören haben, ob sie gegen die von mir vorgebrachten Correctionen eine Einwen dung zu machen haben. Abg. Müller (aus Neusalza'): Ich wollte noch auf einen Druckfehler aufmerksam machen, der sich in tz. 58 einge schlichen hat. Es fehlt auf der zweiten Zeile das Wort: ,,zu". Präsident Cuno: Die Kammer scheint mit der Correc- iur einverstanden. Erwünscht wäre es, von der Kammer zu hören, ob sie Berathung des Antrags eintreten lassen, oder sich sofort zur Abstimmung entschließen wolle; ebenso er wünscht, zu hören, welche Ansicht die Staatsregierung über den Vorschlag aussprechen wird. Staatsminister v. Friesen: Die Regierung ist mit dem Anträge in soweit vollkommen einverstanden, daß es er wünscht scheint, daß die Sache auf eine rasche Weise erledigt und zu einer baldigen provisorischen Annahme der Landtags ordnung gelangt werde. Die Regierung ist damit einver standen, daß die Berathung darüber sofort begonnen werde, und wird sich mit den meisten der vvrgeschlagemn Verände rungen einverstanden erklären können. Zn Bezug auf den ersten Punkt erlaube ich mir jedoch Einiges zu bemerken. In diesem Punkte ist eine nicht unwichtige Prinzipfrage berührt. Die Negierung hegt nicht die Absicht, diese Prinzipfrage jetzt Zur Berathung zu bringen, sie halt es jedoch für ihre Pflicht, schon jetzt Verwahrung dagegen einzulegen, daß aus der provisorischen Annahme der jetzt vorgeschlagenen Fassung künftig Folgerungen gezogen werden, die zum Nachtheil der Regierung ausfallen und nicht in ihrer Absicht liegen. Die Regierung, als sie §. 58 in der Fassung vorschlug, welche der Entwurf der Landtagsordnung enthält, ist von der Ansicht ausgegangen, daß bei den Verhandlungen in den Kammern beide Theile, die Regierung und die Kammern, auf dem Standpunkt vollkommen Gleichberechtigter stehen, daß die Landtagsordnung die bindende Norm für beide Zcheile sei, daß es sich von selbst verstehe, daß die Commissarien der Re gierung in allen Punkten der Landtagsordnung unterworfen seien, und daß, wie aus §. 45 des Entwurfs von selbst folgt, der Präsident berechtigt sei, die Commissarien der Regierung darauf hinzuweisen und die Landtagsordnung ihnen gegen über aufrecht zu erhalten. Eine Unterordnung des einen oder des andern Kheils aber kann nicht in der Absicht liegen und würde aus der ganzen gegenseitigen Stellung nicht gefolgert werden können. Wie aber jetzt der Ordnungsruf behandelt worden ist im Entwürfe der Landtagsordnung, könnte aller dings der Zweifel entstehen, als ob derselbe den Character ei ner Censur habe. Die Regierung will nun die Prinzipfrage setzt nicht in Anregung bringen, muß aber wenigstens die be stimmte Erklärung abgeben, daß, wenn sie gegen die proviso rische Annahme der vorgeschlagenen Fassung einen Wider ¬ spruch nicht erhebt, daraus nicht gefolgert werben könne, bass sie vom Prinzip selbst abgehe, und muß den Wunsch ausspre chen, daß die künftige Deputation diesen Punkt besonders her vorhebe, damit er nicht, wenn eine Ungewißheit darüber bliebe, zu Unannehmlichkeiten führen möge. Mit dem Vor behalt also, daß daraus keine 'Folgerung sgegen sie gezogen werde, ist die Regierung damit einverstanden, daß der Antrag provisorisch angenommen werde. Gegen die übrigen An nage ist von Seilen der Regierung nichts einzuwenden; sie muß sich aber Vorbehalten, hinsichtlich der Substituirung der Ausschüsse anstatt der Abtheilungen und der vorgeschla genen Abänderung von §§. 167 und 168 des Entwurfs ihre abweichende Ansicht bei der künftigen definitiven Berathung geltend zu machen. Präsident Cuno: Da sich in der Kammer keine Ansicht über die fernere Art der Verhandlung geltend gemacht hat, so glaube ich aus diesem Stillschweigen folgern zu können, daß man geneigt sei, die ganze Frage durch eine einzige Abstim mung abzumachen. Abg. v. Dieskau: Ich unterstütze den Antrag aus dem Grunde, weil er beabsichtigt, Weitläufigkeiten zu vermeiden in Bezug auf die Formen, in welchen sich die Verhandlungen des Landtags zu bewegen haben, kann aber der Regierung nicht das Recht zugestehen, durch eine Gesetzvorlage in die in ner» Angelegenheiten der Kammern einzugreifen. Ich ver wahre mich daher gegen alle und jede Negierungseingriffe in die Autonomie der Kammer und erwarte, daß demgemäß auch bei der künftigen Berathung und Beschlußfassung über dm vorgelegten Gesetzentwurf das Nöthige berücksichtigt wer den wird. Präsident Cuno: Ich würde nunmehr in der Lage sein^ an die Kammer die Frage stellen zu können, ob sie dem An träge der vorhin genannten Abgeordneten Biedermann und Genossen Folge geben und das Provisorium in der vorgeschla genen Weise annehmen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident Cuno: Nunmehr, meine Herren, können wir den Vortrag aus der Registrande beginnen, da wir eine Ge schäftsordnung erhalten haben. (Nr. 1.) Carl Gottlob Ferdinand Leidert zu Hai nichen wünscht der Volksvertretung eine „verhängnißvolle Entdeckung" mündlich zu überliefern und bittet deshalb um schleunige Bescheidung. Präsident Cuno: Das ist ein Curiosum, welches wir kurz abmachen können. Der unbekannte Verfasser der Ein gabe behauptet im Besitz eines „geheimnißvollen"und für die Stande „unschützbaren" Geheimnisses zu sein. Er will uns dasselbe mündlich eröffnen. Auf einen solchen Antrag haben wir nicht einzugehen, nicht zu gedenken, daß der Verfasser in einer Nachschrift zu erkennen gegeben, wir müßten uns schleu nig und längstens bis zu dem bereits verflossenen 2. Novbr. d.J. erklären, widrigenfalls seine Entdeckung einen bedeuten-
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