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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028246Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028246Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028246Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 27
- Protokoll4. Sitzung 41
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 42
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 57
- Protokoll7. Sitzung 65
- Protokoll8. Sitzung 95
- Protokoll9. Sitzung 105
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 141
- Protokoll13. Sitzung 155
- Protokoll14. Sitzung 181
- Protokoll15. Sitzung 207
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 255
- Protokoll18. Sitzung 265
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 319
- Protokoll21. Sitzung 331
- Protokoll22. Sitzung 361
- Protokoll23. Sitzung 375
- Protokoll24. Sitzung 399
- Protokoll25. Sitzung 423
- Protokoll26. Sitzung 447
- Protokoll27. Sitzung 471
- Protokoll28. Sitzung 485
- Protokoll29. Sitzung 503
- Protokoll30. Sitzung 523
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 571
- Protokoll33. Sitzung 597
- Protokoll34. Sitzung 633
- Protokoll35. Sitzung 659
- Protokoll36. Sitzung 693
- Protokoll37. Sitzung 707
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 767
- Protokoll40. Sitzung 783
- Protokoll41. Sitzung 803
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 847
- Protokoll44. Sitzung 875
- Protokoll45. Sitzung 903
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 951
- SonstigesNachtrag zu Nr. 46 der Mittheilungen über die Verhandlungen der ... 991
- BandBand 1849/50,1 -
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Theils der Armee bedingt und somit die Ausgabe für dieselbe beträchtlich vermehrt wird, beantragt der Unterzeichnete unter Vorbehalt mündlicher Begründung: Die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten bei der Staatsregierung die sofortige Aufhebung dieses Ausnahmezustandes beantragen. Abg. Müller (aus Niederlößnitz): Ich glaube mit dem von mir gestern gestellten Anträge dem Wunsche sehr Vieler, nicht blos in dieser Kammer, sondern auch in den weitern Kreisen des Volkes Ausdruck verliehen zu haben. Ich glaube daher nicht, daß es nöthig ist, Ihnen heute in einer umfänglichen und Sie vielleicht ermüdenden Rede die Zweck mäßigkeit desselben ans Herz zu legen. Ich werde für eine solche bei den spätem Verhandlungen hinreichende Gelegen heit finden. Ich habe mich, wie Sie aus den gestern bereits vorgelesenen Motiven ersehen haben werden, vorzugs weise auf die praktischen Gründe beschrankt, welche die dcmnächstige Aufhebung des Kriegsstandes rathsam er scheinen lassen. Ich sehe ab von den „Rechts- und politischen Gründen", welche vielleicht der Regierung diese Verpflichtung auferlegcn dürften, und will nur in kurzer Weise erwähnen, welche Gründe es sind, welche namentlich den Bürger, den Gewerbtrcibenden wünschen lassen, daß dieser Zustand überall, wo er sich im Königreich befindet, aufgehoben werde. Es ist nicht zu verkennen, daß gerade dieseClasse von Staatsbürgern, namentlich die kleinern gewerbtreibenden Würger hart davon getroffen sind. Man sagt, daß Handel und Gewerbe einen neuen Aufschwung gewonnen haben. Ich glaube, meine Herren, es ist dies nur von einigen wenigen Gewerben und Zweigen des Handels, nämlich nur von denen, die sich mit Anfertigung und Vertrieb von Armee bedürfnissen beschäftigen, anzunehmen. Es ist wohl nicht zu laugnen, daß z.B. der Tuch - und der Lederhandel u. s. w. sich gehoben haben. Forschen wir aber nach der Quelle dieses Aufschwungs, so ist diese in den Bedürfnissen für das Heer zu suchen, und dies wird wieder von dem Geldbeutel des gesammten Volkes erhalten. Es ist also die Gesammt- heit, welche zum Besten Einzelner beitragen muß und somit dieser Handel und der Flor dieser Gewerbe eine zweifelhafte Verbesserung des staatlichen Wohlstandes. Der Würger, der Einwohner des platten Landes ist von der seit Monaten fast unausgesetzt auf ihm lastenden Einquartierung heimgesucht. Der Winter ist vor der Thür, die Jahreszeit, wo vieleGewerbe überhaupt nicht so betrieben werden können, wie im Frühjahr, im Sommer und Herbste. Soll der ohnedies spärliche Verdienst der Bezeichneten noch durch die unver meidlichen Ausgaben für die Einquartierung oder die immer steigenden städtischen Schulden geschmälert werden? Es dürfte schon dieser eine practrsche und sehr zu beherzigende Grund die Aufhebung des Kriegszustandes und somit die Möglichkeit, eine umfängliche Beurlaubung eintreten zu lassen, rathsam machen. Ferner aber ist doch wohl, wie II. K. Sie Alle bezeugen können, im Lande nicht eine Spur von der Aufregung zu bemerken, welche allein die fortgesetzte Andauer dieses Zustandes einigermaßen rechtfertigen könnte. Eine Aufregung, meine Herren, müßte sich wenigstens durch Symptome bemerkbar machen. Es müßten Excesse gegen die Militairgewalt, es müßten Brutalitäten zu Tage treten; dies Alles ist, wenigstens im Kriegsstandsbezirke Dresden, bisher nicht zu bemerken gewesen. Ich glaube vielmehr, daß es nur eine ernste und gedrückte Stimmung ist, die man allerorts findet. Wenden Sie nicht ein, daß der Ausnahme zustand milde gehandhabt werde, daß er eigentlich kaum zu bemerken sei. Dieser Ausspruch wäre kein Zeichen jener wahrhaft „guten Gesinnung", welche allein ich in dem Sinne für Gesetzlichkeit zu erkennen vermag. Dieser aber wird durch den Kriegsstand erschüttert. Wie müssen wir uns Alle, meine Herren, dadurch bedrückt fühlen, daß sogar die richterliche Gewalt in die Hände der Militairmacht gegeben ist.' Wie müssen wir uns Alle bedrückt fühlen, daß der wichtige §. 48 der Werfassungsurkunde durch die Verordnung des Ministeriums vom 7. Mai H. 16 vollständig beseitigt ist, jener wichtige Paragraph, welcher lautet: „Niemand darf seinem ordentlichen Richter entzogen werden u.s. w." Ich erachte aber ferner den gegenwärtigen Zeitpunkt für doppelt geeignet, die sofortige Aufhebung des Belage rungszustandes zu beantragen, weil ja die Vertreter des Vol kes wieder zusammen getreten sind, weil das Volk nunmehr die gesetzmäßigen Organe bekommen hat, um seinen Willen geltend zu machen, seine Wünsche vor die Regierung zu brin gen. Ich glaube nicht, daß Einer unter Ihnen, meine Herren, dem sächsischen Volke, trotz der traurigen Erfahrungen des Jahres 1849, zutrauen wird, daß jetzt irgendwie ein Hang zu Aufruhr, Empörung, öffentlicher Auflehnung gegen die Regierungsgewalt in ihm vorhanden sei. Ich führe, was namentlich die Residenz Dresden betrifft, ferner an, daß das Institut der Bürgerwehr entweder bereits gänzlich in seiner Reorganisation vollendet ist, oder doch in diesen Tagen der Vollendung zuschreiten wird. — Aus diesen Gründen nun mahne ich Sie, meinem Anträge Ihre Zustimmung zu gewäh ren und ihn zu diesem Behufe auf eine der nächsten Tages ordnungen fetzen zu lassen. Ich bitte, was die formelle Be handlung deffelbenanlangt, darum ihn nicht an eine Deputa tion zu verweisen, weil ich glaube, daß die von mir angeführten Gründe eine schleunige Berathung zweckdienlich erscheinen lassen, wenn er nicht ganz seinen Zweck verfehlen soll. Ob wohl, wie ich mit Schmerz bemerken muß, ein gestern bei der ersten Kammer eingegangenes Decret es als nicht thunlich aus spricht, den Belagerungszustand jetzt aufzuheben, so ist den noch nothwendig, daß die Volksvertretung versucht, jene Schranken zu beseitigen, welche ein unseliges Verhängniß zwischen dem Thron und dem Volke gezogen hat. Es ist dies eine unsrer ersten, wie unsrer heiligsten Pflichten. Ver suchen wir es. Richten wir einemahnende, eine zur Sühne 12*
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