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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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Indem dies hiermit geschieht, hüt sich der Ausschuß zu greich noch die Frage vorlegen muffen, ob dadurch, daß die Entscheidung darüber, ob die Kammer der-Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres die Genehmigung zu ertyeilen oder zu versagen habe, noch bis zu dem Zeitpunkte ausgesetzt werde, wo eine Vereinbarung der Kammern über die Fassung der 16 und 17 des zu erlassenden Gesetzes erfolgt sein wird, irgend ein materieller Nachtheil für das Volk sich Herausstel len werde. Namentlich ist behauptet worden, daß mit der Versagung der Genehmigung der Verordnung der Belagerungszustand von Dresden von selbst falle. Der Ausschuß ist, wie die große Mehrheit beider Kam mern, weit entfernt, die Fortdauer des Kriegsflandes für ge rechtfertigt zu halten; er enthält sich aber in diesem Vorbe richte, sich darüber auszusprechen, inwiefern die Volksver tretung gegründete Ursache habe, der Staatsregicrung gegen über sich zu beschweren, daß ihrem Willensausdrucke keine Be rücksichtigung zu Theil geworden ist. Dessenungeachtet er wartet der Ausschuß nicht sowohl von dem einseitigen Beschlüsse der ersten Kammer, wenn dieser dahin aus fallen sollte, daß den §§. 16 und 17 der Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres die Genehmigung zu versagen sei, alleindie sofortige Aufhebung des Kriegszustandes —denn diesem Beschlüsse müßte auch zunächst die zwciteKammer bei treten, als vielmehr von dem Zustandekommen eines Gesetzes, welches für künftige Fälle gelten soll. Die Regierung kann und wird den Kriegsstand von Dresden und der Umgegend nicht länger bestehen lassen, sobald die Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres durch die Umwandlung in ein defini tives Gesetz, auch unter ganz andrer Gestalt, ihre provisorische Geltung verliert; die Regierung selbst hat wiederholt erklärt, daß sie ein Gesetz für künftige Fälle von Störung der öffent lichen Ruhe und Sicherheit haben wolle, daß sie aber, so lange ein solches Gesetz nicht vereinbart sei, sich genöthigt sehe, in vorkommenden Fällen solche Maaßregeln zu ergreifen, welche die Umstände erfordern. Wenn es sich daher zunächst auch darum handelt, daß der Kriegszustand von Dresden und Um gegend endlich aufgehoben werde, so wird dieserZweckvoraus- sichtlich dadurch eher erreicht, daß vor allen Dingen über die Fassung der 16 und 17 der Verordnung vom 7. Mai vo rigen Jahres Behufs ihrer künftigen Anwendung von der ersten Kammer Beschluß gefaßt wird. Ist dieseVoraussetzung eine richtige, und dies kann nach demjenigen, was in dieser Beziehung von Seiten der Staats regierung geäußertworden ist, kaum bezweifelt werden, so steht der vorgeschlagenen später» Berathung, ob der Verordnung vom 7. Mai 1849 die nachträgliche Genehmigung zu ertheilen oder zu versagen sei, ein practisches Bedenken nicht entgegen. Der Ausschuß hat hiermit der Kammer die Gründe vor gelegt, welche ihn bestimmt haben, noch zur Zeit darüber, ob der Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres die verfassungs mäßige Zustimmung der Volksvertretung zu ertheilen sei, ein Gutachten abzugeben, und überläßt es nun der Kammer, zu bestimmen, ob der zu erstattende Bericht schon jetzt, oder nach erfolgter anderwerter Bemthung über die §§. 16 und 17 abge. geben werden soll. Endlich sieht sich der Ausschuß noch zu der Bemerkung veranlaßt, daß, nachdem über die Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen vom 25. Mai und 14. Juli 1.849 Bericht er stattet worden ist, daß, nachdem der Bericht über den Antrag des Abg. v° Watzdorf auf Anklage der Staatsminister eben falls vorlicgt, auch kein Hindcrniß vorhanden ist, diese letzter wähnte Angelegenheit auf die Tagesordnung zu bringen, in dem nach Erledigung derselben die Frage, ob der Verordnung vom 7. Mai vorigen Jahres die nachträgliche Genehmigung zu ertheilen sei oder nicht, unabhängig von dem Schicksale des v. -Watzdorf'schen Antrags beantwortet werden kann. Vicepräsident Schenk: Ein inzwischen eingetretener Fall nöthigt mich, mit Genehmigung der Kammer, die ich so fort einhoicn werde, nochmals auf den bereits abgemachten Gegenstand zurückzukommen. Nämlich, es hatte vorher der Herr Regierungscommissar um eine Ermächtigung bei der Kammer nachgcsucht, damit die Negierung die Vorarbeiten wegen des Gewerbe- und Personalsteuergcsetzcs unerwartet der Landtagsschrift eintretcn lassen könne. Es war die Re gierung von diesem Anträge auf die von mir gemachte Mit- theilung, daß in der zweiten Karniner die Landtagsschrift werde vorgerragen und genehmigt werden, und dann noch heute zu uns herüber kommen solle, zurückgegangen. Es hat aber die zweite Kammer, wie mir soeben referirt worden, ihre Sitzung eher geschlossen, als unser Protokoll an selbige hat gelangen können, und cs ist von Seiten der Staatsregicrung nunmehr wieder auf die Ertheilung jener Ermächtigung zuruckgegangen worden. Ich frage also die Kammer: will sie wiederum über diesen Gegenstand in Berathung treten? — Einstimmig Ja. Vicepräsident Schenk: Ich werde die Ermächtigung, die sich die Regierung erbittet, nochmals der geehrten Kammer vortragen. Sie lautet so: „DieKammer wolle die Regierung ermächtigen, das Gewerbe- und Personalsteuercrganzuugs- gesetz nach Maaßgabc des abgeänderten, mittelst allerhöchsten Decrets vom 13. d.M. an dieKammern gelangten Entwurfs, unter Bezugnahme auf die erfolgte Zustimmung der letzter», unerwartet des Eingangs der bezüglichen Landtagsschrift zur Publikation zu bringen." Wünscht Jemand hierüber das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, so werde ich sofort die Frage hierauf richten: „Will die Kammer die Regierung ermächtigen, das Gewerbe- und Personalsteuerergänzungsgesetz nach Maaßgabe des abgeänderten, mittelst allerhöchsten Decrets vom 13. v. M. an dieKammern gelangten Ent wurfs, unter Bezugnahme auf die erfolgte Zu stimmung der letzter«, unerwartet desEingangs der bezüglichen Landtagsfchrift zurPublication zu bringen"? — Einstimmig Ja. Vicepräsident Schenk: Wir kehren nunmehr zu dem Gegenstände der unterbrochenen Tagesordnung zurück und die Debatte über den vorliegenden Gegenstand ist hiermit eröffnet. Der Abg. v. Watzdorf hat zunächst das Wort. Abg. v. Watzdorf: Der vorliegende Berathungsgegm- stand, meine Herren, giebt mir Veranlassung, der geehrten Kammer über eine Angelegenheit Auskunft zu ertheilen, die mit demselben in wesentlicher Verbindung steht. Bekanntlich
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