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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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auch dieser Bericht an einen besonder» Ausschuß abgegeben werde, der noch zu erwählen ist, so wird von meiner Seite wenigstens kein Hinderniß in den Weg gelegt werden, denn ich wünsche selbst, daß in dieser Sache etwas mehr Licht werde, als im Augenblicke vorhanden ist, denn unsere Grundrechte sind so gefaßt, meine Herren, daß sie auf der einen Seite den Jntriguanten em vollkommenes Rüsthaus zu Haarspaltereien geben, auf der andern Seite aber auch ein Asyl für die wahre Freiheit gewahren. Man kann es den Grundrechten am Gesichte anschen, daß sie aus einem Parteikampfe hervorge- gangcn sind, und daher ist es wohl an der Zeit, daß wir bei der Ausführung über den Sinn derselben so recht klar werden. Was also die Hauptfrage der neuen Religkonsgesettschaften betrifft, so wiederhole ich, daß, wenn der Herr Abg. Joseph seinen Antrag auf alle eingehenden Petitionen, die sich auf die Gestaltung der neuen Religionsgemeinden beziehen, erwei tert, von meiner Seite ein Bedenken nicht entgegengestellt werden wird. Abg. 0. Joseph: Wenn der Antrag des Ausschusses nicht mit Motiven versehen wäre, so würde ich gar kein Be denken haben, jetzt sofort darüber abzustimmen und mich ebenfalls für dieAbweisung der Petition auszusprechen, allein weil eben durch die Abstimmung darüber über die Motive, welche der Ausschuß seinem Anträge untergelegt hat, sch ein- bar eine Billigung gegeben wird, weil Einige vielleicht aus andern Gründen zu demselben Resultate kommen, als zu welchem der Ausschuß gelangt ist, gleichwohl aber, wenn man etwa mittelbar eine Entscheidung auch über die Ansichten des Ausschusses, z.B. über die Gültigkeit des Mandats von 1827 darin erblicken sollte, mir dies aber so nebenbei und bei einer so untergeordneten Gelegenheit darüber abzustimmen bedenk lich erscheint, vielmehr diese Angelegenheit ganz gewiß einer genauen Prüfung und vollkommenen Unterrichtung bedarf, so halte ich es für sehr gerathen, daß der von mir beantragte Gesammtbericht geschaffen wird. Wenn ich mich nicht genau über die Generalverordnung ausgesprochen habe und mich auch darüber nicht habe aussprechen können, weil mir das Datum derselben für den Augenblick abgeht, so habe ich nicht geglaubt, daß über die Identität derselben ein Zweifel ent stehen könnte, da eben die in der neuesten Zeit erlassene, durch die Presse fast allgemein bekannt gewordene General verordnung es ist, die ich meine, und sie eben durch den Beisatz, daß sie sich auf Bildung neuer Religionsgesellschaften beziehe, genau genug bezeichnet ist, um verstanden werden zu können. Ich habe den Antrag nur so verstanden, daß im Allgemeinen über die vorliegende Angelegenheit ein grund sätzlicher Bericht abgefaßt werde, von welchem alsdann die Entscheidung über die eingegangenen Petitionen von selbst mit abhängt. Berichterstatter Abg. Metzler: Ich müßte mir doch eine genauere Auskunft darüber erbittest, ob der Herr Ab geordnete die Wahl eines ganz besonder« Ausschusses, wie es mir schien, verlangt, der sich blos mit der kirchlichen Frage zu beschäftigen hat, oder ob er wünscht, daß die ganze Angelegen heit an den vierten Ausschuß abgegeben werde? Abg. v. I oseph: Ich habe nsit Absicht einen Ausschuß nicht erwähnt, welchem diese Angelegenheit zugewiesen werden soll, weil es nach srühcrm Gebrauche Sache des Direktoriums ist, den Ausschuß vorzuschlagen, welchem die fragliche Angelegenheit überwiesen werden möchte. Der Regel nach wird dies, wenn es sich um die Prüfung der Verfassungs mäßigkeit einer Verordnung handelt, einer der ersten Aus schüsse sein, indeß aus Zweckmäßigkeitsgründen und weil bereits vorbereitende Erörterungen in dem vierten Ausschüsse stattgefunden haben, so würde ich es für naheliegend halten, daß das Direktorium vorschlägt, diesen Gegenstand dem vierten Ausschüsse zu überweisen. Niceprafldent Schenk: Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht derFall ist, so — Abgeordneter Buhk! Abg. Buhk: Meine Herren, durch das Ministerium ist die Vorlegung eines Schul - und Kirchengesetzes in nächste Aussicht gestellt worden. Die zweite Kammer,hat bereits einen Ausschuß, welcher die dahin einschlagenden Fragen be- rathen soll, gewählt, und ich erlaube mir, den Antrag an die Kammer zu richten, auch jetzt schon einen Ausschuß für die Kirchen- und Schulsachen zu wählen und an diesen Ausschuß den Antrag des geehrten Abg. v. Joseph zu verweisen. Vicepräsident Schenk: Wenn nicht etwas Anderes von der Kammer beschlossen wird, so würde ich für heute wenig stens nicht auf diesen Antrag eingehen können, denn es ist der selbe in der Hauptsache ein selbstständiger, der besonders ekn- zubringen und dann zpr Beschlußfassung der Kammer zu stellen ist. Ich hatte mir, wenn der Antrag des Abg. 0. Jo seph Annahme findet, ebenfalls vorgenommen, der geehrten Kammer vorzuschlagen, daß aus denselben Gründen, die von dem Abg. v. Joseph angeführt worden sind und die ich daher nicht wiederholen will, der Antrag an den vierten Ausschuß zur weitern Ausführung zurückgegeben werde. Der von dem Abg. Buhk gestellte Antrag aufNiedersetzung eines besonder» Ausschusses Behufs der Bergthung derjenigen Gesetzvorlage, die von Seiten der Regierung in Betreff der Reorganisation des Kirchen- und Schulwesens zu erwarten ist, wird beson ders eingebracht werden müssen und erst bei einer künftigen Tagesordnung darüber Beschluß gefaßt werden können. Wünscht sonst noch Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so schließe ich hiermit die Debatte und überlasse dem Berichterstatter, wenn er es für nöthig erachtet, zum Schluffe zu sprechen. (Der Berichterstatter verzichtet auf's Schlußwort.) Wir können also sofort zur Fragstellung übergehen. Der Abg. V. Joseph hat einen Antrag gestellt, der jchenfalls ein präjudicicller ist, er lautet folgendermaßen: „MeKginmer wolle beschließen, einen Ausschuß zu beauftragen, über die in j neuerer Zeit erlassenen General-Verordnung, welche sich aus
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