Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
D.Meiftrer geglaubt hat, es werde in Dcr Regel Zu beurtheilen leicht sein, ob vertragsmäßig oder lediglich auf Grund des Generale von 1784 gencktswegen ein Vorkaufsrecht bestellt worden ist, so irrt er darin ebenfalls. Wurde nämlich des Vorkaufsrechtes nicht schon in dem Kaufaufsatze von den Contrahcnten selbst gedacht, dasselbe vielmehr erst beiderCon- sirmation des TrennstückkauftS als gesetzlicher Vorbehalt er wähnt, beide Contrahcnten genehmigten aber denselben und cs gelobte der Käufer wohl gar eine Hypothek deshalb an, so kann nicht davon die Rede sein, es werde zu unterscheiden leicht fallen, ob blos auf Grund des Gesetzes durch die Be hörde oder mit Zustimmung der Interessenten durch hinzutrc- lendon Consens der Vorbehalt gemacht wurde. Die Minorität ist deshalb wohl im Rechte, wenn sic der Kammer angerathcn hat, diese Vorkaufsrechte, so weit thunlich, mittels Verein barung zwischen den Interessenten durch die Gerichtsbehörden zur Aufhebung zu bringen. Vicepräsident Schenk: Ich crtheile nunmehr dem Berichterstatter der Majorität das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Müller (aus Pommlitz); Die Majorität des Ausschusses wollte nur die gesetzlichen Vor kaufsrechte, nicht die vertragmaßigen aufgehoben wissen. Wenn von einem Redner gesagt wurde, daß diese ganze Vorkaufsberechtigung nicht so lästig für die Verpflichteten sei, so muß ich dem widersprechen. Es kann vorkommen, daß der Berechtigte z. B. nicht an dem fraglichen Orte anwesend oder krank darnieder liegt; im letzter» Falle muß, um seine Einwilligung zu dem Kaufverträge zu erlangen, das Gericht sich an Ort und Stelle verfügen, es würde dies aber jedenfalls mit außerordentlichen Kosten für den Ver pflichteten verknüpft sein. Es ist mir ein solcher Fall bekannt. Wenn vom Herrn Minister gesagt worden ist, daß der Unter schied zwischen dem vertragmaßigen und dem gesetzlichen Vor kaufsrechte nach geschehenen Einträgen in die Grund- und Hypothekenbücher sehr schwer zu unterscheiden sein würde, so hat darauf, wenn ich nicht irre, schon der Abg. Meißner das Nöthige erwidert, wenn er angeführt, daß in den Grund- und Hypothekenbüchern das Citat des Aktenstückes, auf welches sich dergleichen Berechtigungen gründen, mit aufzunehmen ist, und aus diesem muß sich wohl erkennen lassen, ob die in Frage seienden Vorkaufsrechte solche sind, welche privatrechtlicher Natur sind, oder solche, welche sich auf die gesetzlichen frühem Bestimmungen gründen. Kommt ein Trennstück in Frage, so steht die rechtliche Vermuthung fest, daß das Vorkaufsrecht ein gesetzliches sei, weil eben alle früher» Dismembrationen nurin Folge dergesetzlichen Bestimmungen stattsindendurften. Vicepräsidmt Schenk; Wir verschreit«"» nunmehr zur Abstimmung, Der Ausschuß hat sich, wie aus Seite 4,'B des Berichtes zu ersehen ist, in eine Majorität und Minorität gespalttü. Die Majorität schlägt unö vor: „bei der Staats- regrerung zu beantragen, daß dieselbe ein Gesetz erlasse, nach Welchem hie auf Grund der frühem gesetzlichen Bestimmungen, insonderheit des Generale vom 4. Mai 1781 entstandenen Vorkaufsrechte für erloschen erklärt, und in so fern sie benjft in Den Grund- und Hypothekenbüchern verlautbart worden, Kraft dieses Gesetzes zur Löschung zu bringen sind." Da gegen wird von der Minorität in Vorschlag gebracht: „Die erste Kammer wolle im Verein mit der zweiten Kammer an die Staatsrcgicrung das Gesuch richten, dieselbe möge die Gerichtsbehörden des Landes mit allgemeiner Weisung ver sehen, daß sie auf Beseitigung der bestehenden Vorkaufsrechte durch Vereinbarung der Interessenten, soviel irgend thunlich, hinwirken möge." Ich werde die erste Frage auf das Majori tatsgutachten stellen, wird dies angenommen, so erledigt sich demgemäß das Gutachten der Minorität; sollte aber Vas Majoritatsgutachten von der Kammer abgeworfcn werden, so würde noch eine besondere Frage auf das Minoritätsgut- achten zu stellen sein. Ist die Kammer mit diesem Gange der FragstcUung einverstanden? — Einstimmig Ja. Viceprasident Schenk: Das Gutachten der Majorität lauter folgendermaaßen: „bei der Staatsregicrung zu beantragen, daß dieselbe ein Gesetz erlasse, nach welchem die auf Grund der frühern gesetz lichen Bestimmungen, insonderheit des Generale vom 4. Mai 1784 entstandenen Vorkaufsrechte für erloschen erklärt, und insofern sie bereits in den Grund-und Hypothekcnbüchern verlaut bart worden, Kraft dieses Gesetzes zur Löschung zu bringen sind." Ich frage: Tritt die Kammer diesem Vorschläge der Majorität bei? — Die Stimmen stehe»; es wird demnach die Abstimmung in der nächsten Sitzung zu wiederholen und einstweilen dieferGcgcnstand zu verlass'» sein.— Wir kommen nun zu dem nächsten Gegenstände ler Tagesordnung, dem Berichte des vierten Ausschusses der ersten Kammer über die Petitionen der Mühlenbeziift zu Lübau, Weißenberg, Bernstadt und Ostritz, die Ablösung der auf den Mühten haftenden Feudallasten, sowie die da maligen mühlengewerblichen Verhältnisse überhaupt betref fend, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter Kaufmann, uns diesen Vortrag zu geben. Berichterstatter Abg. Kaufmann: Die Veranlassung der von den Mühlenbezirksmitglie- dcrn zu Bernstadt rc. an die Ständcversammlung cingereich- ten Petitionen scheint zunächst aus der Vermuthung der Pe tenten hervorgegangen zu sein, daß Seiten der Staatsregie rung den gegenwärtigen Kammern werden Gesetzentwürfe über Ablösung auf den Grundstücken haftender herrschaftlicher Lasten und Beschwerungen, ingleichen über die den Mühle» zur Zeit noch zustehenden Realrechte vorgelegt werden. Die Mitglieder der betreffenden Mühlcubezirke sind daher zusam mengetreten und in diesfallsigen Berathuugm zu der Ansicht gelangt, daß, wenn eine glückliche Lösung dieser, ihr und Vas Ittter'effe ihrer Mitbürger so tief berührend en Frage zu Stande kommen solle, vor allen Dingen Billigkeit von jeder Partei anzuerkennen und zu gewähren sei. Demnächst suchen Petenten zu beweisen, wie das MÜ--
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview