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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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renv die Anforderungerr der fortschecitensen Entwickelung der Agricultur und des consuirrirenden Publicums an düs Mühlengewerbc stiegen. Der collegialischc Sinn und Zu sammenhang der Gewcrbsgenossen verschwand immer mehr und mehr, und das Mühlengewerbc verfehlte den gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen. Nicht zu verkennende Mißbrauche, welche sieb eingeschlichen hatten, mußten bei den eigenthümlichen Verhältnissen des Mühlengcwerbes und bei der unstreitig tief in die Rahrungsvcrhaltnisse eingreifenden Eigenschaft desselben notbwendigerweisc zu-Klagen, Beschwer den, noch häufiger aber zu Verdächtigungen führen und zu- lest die Aufmerksamkeit der hohen Staatsregierung erregen. Die Folge davon war, daß sich die Staatsregierung veranlaßt fand, diesen Klagen auf dem Wege des Gesetzes abzuhelfen. Hierbei mag nun die Ansicht vorherrschend gewesen sein, daß das geeignetste Mittel in der ausgedehntesten Concmrcnz zu finden und das «Luchen nach Concesswnsertheilungcn zu neuen Mühlcnanlagen besonders zu begünstigen sei. Das Mahllohn wurde beschränkt; Gewichtsbestimmrmgen sind getroffen worden. Es sind Mühlenbezirke gebildet und in ihnen Herbergen geschaffen worden. Man hat große Etablisse ments, namentlich amerikanischer Constructivn, vorzugsweise begünstigt, vielleicht in derMeinung, daß dieMehlfabrication auf das reine Handclsgebiet hiuübergcführt werden müsse. Db man aber durch diese Maaßnahmen den Bedürfnissen für die Dauer oder auch nur für die Zeit recht oder genug gethau, muß, vom praktischen Gesichtspunkte aus betrachtet, bezweifelt werden. Zurückgehend auf die Ansicht, als werde durch häufige Concessionsertheilungen zu neuen Mühlbauten und die dar aus folgende größere Concurrenz den in Frage stehenden Be dürfnissen abgeholfen, so hat man sich zunächst zu fragen, 1) wo sind neue Mühlen angelegt worden? 2) sind die neuangelegten Mühlen auch im Stande, bei eintretender Mahlnoth den Bedürfnissen abzu helfen und 3) welche Folgen wird dies haben? Was die erste Frage betrifft, so liegt es in der Natur der Sache, daß nur da neue Mühlen angelegt werden können, wo die erforderliche Betrkebskraft vorhanden ist. Dies ist aber ganz besonders im Gebirgstheil des Landes der Fall, indem derselbe naturgemäß mit Bächen und Flüssen reichlich verse hen ist und diese wiederum weit mehr Gefalle bieten, als Bäche und Flüsse in den Niederungen des Landes. Da aber der Gebirgstheil ohnehin schon zum Ueberfluß mit Mahl mühlen versehen war, so war auch ein Bedütfniß nach neuen Anlagen wohl kaum vorhanden. Wurden aber demungcach- tet Concesflonen zu fraglichem Zwecke ertheilt, so konnte es auch nicht fehlen, daß dadurch den älteren Mühlen ein großer Lheil der Nahrung entzogen wurde, worauf sich Petenten eben beziehen. Die zweite Frage anlangend, so ist es allerdings That- sache, daß gewöhnlich nur zu neuen Bach- und Windmühlen anlagen Concesfion zu ertheilen war und ertheilt worden ist, weit weniger aber, ja vielleicht selten oder gar nicht, zu Fluß oder Sttömmühten, und zwar aus dem Grunde, weil letztere gewöhnlich mit sehr kostspieligen Wasserbauten verknüpft sind und um deswillen sich nicht leicht Jemand fand, einen solchen Bau zu unternehmen. Bei emlretendem Wasser- Mangel sind es gewöhnlich die Bachmühten, welche zunächst die Arbeit ein stellen müssen, deren Kunden aber dadurch ge-- nöthigt sind, ihre Ztiftucht zu Strom-und Flußmühlen zu nehmen. Zckitt nun auch bei den Windmühlen ein anderes Verhältniß ein, so ist doch begreiflicherweise auch auf sie nie mit Sicherheit zu rechnen, und es sind daher beide Gattun gen von Mahlmühlen auch nicht geeignet, einer verkommen den Mahlnoth zu begegnen. Zn Bezug auf die dritte Frage ist zunächst zu erwähnen, daß allerdings, wie bereits bei der ersten Frage bemerkt wurde, durch Ertheilung von Concessioncn zu neuen Mahlmühlcn- anlagen den älteren Mühlen ein sehr wesentlicher Nachtheil zugefügt worden, indem namentlich bei Waffervorrath den Strom- und Flußmühlen ein großer Ziheil ver Arbeit entzo gen wird und die Besitzer solcher Mühlen auf den Gedanken geführt werden, die ihnen zu Gebote stehende Wasserkraft zu anderen, rentableren Zwecken zu verwenden. Daraus folgt aber der Ucbelftand, daß, wenn bei eintretendem Wasftrmaw gel sie Bachmühlen nach Befinden drei oder vier Monate nicht arbeiten können, deren Kunden nicht mehr so wie früher in Strom- oder Flußmühlen Befriedigung ihrer Bedürfnisse finden werden. Hier könnte man zwar einwendeu wollen, daß in diesen Fällen der Eonsument in jetziger Zeit Gelegen heit genug habe, seine diesfaUsigen Bedürfnisse in den Dampftuehlhandlungen zu befriedigen. Dagegen dürfte aber zu bemerken sein, daß namentlich der kleinere Landwirth sich nur ungern dazu entschließen wird, dieses AuShülfeuiittelzn benutzen, da er gewohnt ist, daS betreffende, von ihm selbst erzeugte Rohprodukt auf billigere Weise in Fabrikate umzu wandeln, als er dies bei der Dampfmeylhandlung zu bewir ken vermag. Es liegt auf der Hand, daß der Mehlhandlir bei eintretendcr Mahlnoth diese Conjunctur benutzen und die Preise steigern wird. Dasselbe Verhältniß tritt ein, wenn der Eonsument sein Getreide zurDampsmühlebringen wollte, um es dort gegen Mehl umzusetzen; denn da der Dampfmül- ler nicht eben so wie der Müller gewöhnlicher Mühlen an des gesetzliche Mahlloyn von Ngr. pro Scheffel gebunden ist, so wird er natürlich ebenfalls die Mahlnoth benutzen und sich in solchen Zelten ein Höheres Mahllohn bezahlen lasscr. Hierzu kommt aber auch noch, daß der Müller amerikanischer Mühlen weder geringes noch viel weniger abergemischlcs Getreide zu vermahlen im Stande ist, der kleine Landwirth aber diese Gctreidearrm für seinen Wirthschafsbedarf be stimmt, während er das reine Getreide für den Verkauf rcsir- virt. Und bedenkt man ferner, daß sich durch die häufige Zcr- gliedcrung der größeren Grundstücke die kleineren Landwirth- schaften außerordentlich vermehrt haben, und fürdcn Fall,daß vie unbeschrankte Theilbarkcit des Grund und Bodens zur gesetzlichen Geltung kommen sollte, in noch viel größerem Maaße vermehren würden, so kann schon aus den nur ange führten Gründen eine fernere Begünstigung neuer Mühlen anlagen in der Weise, wie sie in neuerer Zeit stattgcfunden hat, gewiß nicht als zweckmäßig erscheinen. Es ist wohl an zuerkennen, daß die Agricultur in neuer Zeit, namentlich in Sachsen, große Fortschritte gemacht, auf der andern Seite ist aber auch nicht zu verkennen, daß die überwiegende trockne Witterung hierbei von günstigem Einfluß gewesen ist. Es hat sich nicht allein der Kornerertrag bedeutend vermehrt, sondern rs ist auch eine viel reinereundbeffereQualitäterzült worden. Dies mag nun wohl die Ursache mit sein, wodurch größere Landwirthc, namentlich solche, welche den Ackerbau auf rationellem Wege treiben, zu der Ansicht geführt wordm sind, daß nun die Kvrnmablcrei zur reinen Handelssache ge macht werden könne und für diesen Zweck Mühlen amerikani scher Constructivn vorzugsweise geeignet seien. Diese Ansicht
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