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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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irss aÜssprechtn, daß unser geehrter Ausschuß von den früher in dieser Kammer festgestellten Bestimmungen so gänzlich abge wichen und den von der zweiten Kammer gefaßten Beschlüs sen allenthalben beigetreten ist. Ich werde mich zwar ins Specielle über die An- und Vorträge, die in der jenseitigen Kammer gestellt und aufgeführt worden sind, weiter nicht verbreiten, indem ich wohl einsehe, daß in dieser Beziehung alle Mühe verloren wäre, jedoch kann ich dieBemerkung nicht unterdrücken, und die Staatsregierung mag auch dieses wohl in Erwägung ziehen, daß diese Hunderte von Petitionen und Lausende von Unterzeichneten, welche um die Aushebung des verhaßten Lodtenschaugesetzes petirr, bei dem nächsten Land tage in demselben und noch weiter greifendem Maaße wieder zum Vorschein kommen werden, wenn die Volksvertretung, so wie die Regierung, nicht im geeigneten Wege schleunige Abhülfe trifft. Es scheint mir, und in der Lhat, ich muß mich wundern, daß bei Beratbung dieses Gesetzentwurfes in der jenseitigen Kammer nicht das Princip der Demokratie, son dern mehr ein aristocratisches Prinzip verfolgt worden ist, weil nach jenen Ansichten nur wieder einer gewissen El ässe, aus dem Beutel derAermern, Wort hei le ge stattet werden sollen. Dieses Wenige zur Erwägung. Abg. Kretzschmar: Wenn der Abg.Ziesch mit Vor würfen gegen den Ausschuß hervortritt, so möchte ich doch vor allen Dingen eine nähere Bezeichnung der Punkte wün schen, welche nach seiner Meinung von Seiten des Ausschus ses auch bei der anderweiten Berathung nicht genügend be rücksichtigt worden sein sollen. Am allerwenigsten aber er blicke ich in der beantragten kostenfreien Ausfertigung von Seiten der Behörden einen aristokratischen Vorschlag. Präsident Georgi: Es handelt sich hier nur um§. 7 b, welcher als Zusatzparagraph lauten soll: „Zn den Angele genheiten des Leichendienstes und der Lodtenschau haben die Behörden kostenfrei zu expediren." Abg. Zresch: Ich habe allerdings mein Bedauern so wohl in Bezug auf diesen Zusatzparagraphen, als wie auch über die von der zweiten Kammer vorgeschlagenen Ände rungen des ganzen vorliegenden Gesetzes ausgesprochen. Dem geehrten Abg. Kretzschmar diene aber hiermit die ganz einfache Entgegnung, daß ich nochmals mein Bedauern dar über aussprechen muß, daß der geehrte Ausschuß bei den frü her«, in dieser Kammer gefaßten Beschlüssen nicht festge halten, und daher sich nicht konsequent genug geblieben ist. Dies zur Antwort und Widerlegung. Präsident Georgi: Wenn sonst, Niemand das Wort begehrt, so frage ich: will die Kammer nach dem Beispiel der zweiten Kammer einen §. 7b annehmen, des Inhalts: „In den Angelegenheiten des Leichendienstes und der Lodtenschau haben die Behörden kostenfrei zu expediren?"— Gegen2Stimmen angenommen. Berichterstatter Abg. Elstner; Bei der Schlußabstim- I. K. (4. Myrmemerrt.) mung har die zweite Kammer noch beschlossen, in derLand- tagsschriftim Allgemeinen die Erwartung auszusprechen: „die Regierung werde die andern berührten polizeilichen Rücksich ten bei den zu erwartenden materiellen und fötmellen, poli zeilichen und criminellen Gesetzen M Auge behalten." Auch hier hat der Ausschuß kein Bedenken- der Kammer den Bei tritt zu dieser Erklärung anzuempfehlen. Präsident Georgi: Wünscht Jemand hierüber das Wort? Es scheint nicht der Fall zu sein. Die zweite Kam mer hat beschlossen, in der Landtagsschrift im Allgemeinen die Erwartung auszusprechen: „die Regierung werde die andern berührten polizeilichen Rücksichten bei den zu erwartenden materiellen und formel len, polizeilichen und criminellen Gesetzen im Auge behalten." Stimmt die Kammer, dem Anträge des Ausschusses gemäß, dieser Erklärung bei? — Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. Elstner: Es sind nun noch zwei Petitionen eingegangen, die eine von dem Volksverein zu Leipzig, und die zweite vom 0. Stolle zu Bischofswerda. Die erste bedauert nicht nur, daß die erste Kammer der Volksver tretung dem Beispiele des frühern Landtags gefolgt ist und ohne weder eine gründliche noch vorurtheilsfreie Debatte das höchst wichtige Gesetz der Leichenschau bcrathen hat. Sie legt es auch der zweiten Kammer dringend ans Herz, die In teressen der Bevölkerung Sachsens besser zu wahren und das königliche Dekret vom 29. Januar abzulehnen. Die zweite vonv, Stolle zuBischofswcrda bedauert ebenfalls in den sehr weitläufigen Motiven, daß nur durch die vielen Petitionen der ländlichen Bewohner es dahin gekommen ist, das höchst weise Gesetz gänzlich aufzuheben, da es doch fast von allen Bewohnern der Städte nicht nur sehr angenommen, sondern auch gehorsamst befolgt worden sei. Die zweite Kammer hat, wie Sie vielleicht aus den Mittheilungen werden ersehen ha ben, diesePetitionen unbeachtet gelassen, jedoch beschlossen, sie zur Erwägung an die Staatsregierung abzugeben. Ihr Ausschuß räth Ihnen dasselbe an. Ich sehe eigentlich nicht ein, was die Petenten veranlaßt hat, sich noch dagegen zu er klären, um das mißliebige Lodtenschaugesetz beizubehalten; ich kann es mißliebig nennen, weil es sich wenigstens auf dem Lande noch keiner Lheilnahme zu erfreuen gehabt. Db die Städte anderer Meinung sind, kann ich nicht wissen, bewun dern muß ich jedoch, wie jenen so etwas bekkommen kann', da selbst die Regierung von den Mangeln des jetzigen Todten- schaugesetzes überzeugt ist und ein neues vorgelegt hat, auch Jedem nach §. 7 unbenommen bleibt, werisich vor dem Leben digbegrabenwerden fürchtet, einen Arzt rufen zu lassen. Präsident Georgi: Wünscht Jemand hierüber das Wort? Da es nicht der Fall ist, so frage ich die Kammer: will sie nach dem Beispiel der zweiten Kammer Pie Petitionen des Volksvereins zu Leipzig und des v. Stolle zu Bischofswerda an die Staatsregierung zurErwägung abgeben? — Einstim mig Ja.
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