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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028247Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028247Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028247Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-02-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der ersten Kammer. 22
- Protokoll4. Sitzung 25
- Protokoll5. Sitzung 33
- Protokoll6. Sitzung 37
- Protokoll7. Sitzung 45
- Protokoll8. Sitzung 53
- Protokoll9. Sitzung 73
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 109
- Protokoll12. Sitzung 149
- Protokoll13. Sitzung 163
- SonstigesBericht des dritten Ausschusses der ersten Kammer, die über die ... 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 185
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 257
- Protokoll18. Sitzung 273
- Protokoll19. Sitzung 285
- Protokoll20. Sitzung 297
- Protokoll21. Sitzung 327
- Protokoll22. Sitzung 359
- Protokoll23. Sitzung 387
- Protokoll24. Sitzung 411
- Protokoll25. Sitzung 439
- Protokoll26. Sitzung 461
- Protokoll27. Sitzung 483
- Protokoll28. Sitzung 499
- Protokoll29. Sitzung 531
- Protokoll30. Sitzung 553
- Protokoll31. Sitzung 579
- Protokoll32. Sitzung 603
- Protokoll33. Sitzung 641
- Protokoll34. Sitzung 669
- Protokoll35. Sitzung 693
- Protokoll36. Sitzung 703
- Protokoll37. Sitzung 723
- Protokoll38. Sitzung 751
- Protokoll39. Sitzung 783
- Protokoll40. Sitzung 805
- Protokoll41. Sitzung 825
- Protokoll42. Sitzung 839
- Protokoll43. Sitzung 863
- Protokoll44. Sitzung 895
- Protokoll45. Sitzung 927
- Protokoll46. Sitzung 955
- Protokoll47. Sitzung 981
- Protokoll48. Sitzung 987
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll49. Sitzung 1003
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1045
- Protokoll52. Sitzung 1087
- Protokoll53. Sitzung 1109
- Protokoll54. Sitzung 1135
- Protokoll55. Sitzung 1153
- Protokoll56. Sitzung 1161
- Protokoll57. Sitzung 1183
- Protokoll58. Sitzung 1191
- Protokoll59. Sitzung 1197
- Protokoll60. Sitzung 1225
- Protokoll61. Sitzung 1237
- Protokoll62. Sitzung 1255
- Protokoll63. Sitzung 1281
- Protokoll64. Sitzung 1307
- Protokoll65. Sitzung 1315
- Protokoll66. Sitzung 1341
- ProtokollII. Sitzung 7
- BandBand 1849/50,1/2 -
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anderen Dingen. Ich werde eben so wenig stimmen für den Schenk'schen Antrag. Der Antrag des Vieepräsidenten Schenk enthielt eine Forderung an die Regierung, wie ich sie ihr nicht stellen mag, er enthalt die Forderung an die Regie rung, sich in eine vollkommen zweifelhafte und precäre Stel lung in eine unhaltbare Stellung in dem Verwaltungs rache wieder hineinzubegeben und darin fortwährend zu hal ten. Ich kann nur dafür sein, daß man von denjenigen Dif ferenzen, welche über den bekannten Beschluß wegen der Wah len zum Reichstag erhoben worden sind, absehe, zu demReichs- tage wähle und also voll und ungetheilt dem Bündnisse un ter Beibehaltung des Vorbehaltes, so weit er materiell be gründet ist, beitrete, weil dadurch allein wieder eine haltbare Stellung Sachsens im Verwaltungsrathe möglich ist. Aber ich kann deshalb allerdings nicht dem ersten, der v. Carlowitz- Küttner'schen Anträge zustimmen. Der erste Antrag dersel ben lautet: „Es möge die erste Kammer im Vereine mit der zweiten Kammer die Staatsregierung veranlassen, 1) von dem im Schlußprotocolle vom 26. Mai 1849, den Vorlagen der Königlich Preußischen Regierung gegenüber niedergeleg ten Vorbehalte Lhatsächlich abzusehen." Ich habe Ihnen schon meine Ansicht dahin entwickelt, daß ich gar nicht glaube, daß ein thatsachliches Absehen von dem Vorbehalte, soweit er die Forderung der Umgestaltung der Verfassung enthält, nöthig, ja, daß ein solches Absehen überhaupt ersprießlich sei. Nur ein thatsachliches Absehen von denjenigen Streitpunk ten, welche mit der Preußischen Regierung und den übrigen verbündeten Negierungen des Bündnisses vom 26. Mai inso weit vorliegen, als man aus dem Vorbehalte die Consequenz des Nichtwahlens abgeleitet hat, würde ich wünschen. Hierzu kommt nun noch ein zweiter Punkt. Der Herr Staats minister des Aeußern hatte allerdings erwähnt, daß für eine Zustimmung der Kammern, für die Erforderung irgend einer Erklärung der Art, keine Gelegenheit und keine Aufforderung vorhanden gewesen sei. Das kann ich allerdings nicht ganz zugeben, indem ich glaube, daß schon der Vertrag vom 26. Mai selbst, bei welchem die Regierung selbst zu beharren erklärt, Punkte enthalt, wozu eigentlich, da sie die Uebertragung sol cher Rechte theils an die Preußische Regierung, theils an den Verein der verbündeten Regierungen aussprechen, deren Entäußerung an die ständische Zustimmung gebunden ist, schon die Zustimmung der Kammern erforderlich gewesen wäre. Nun würde allerdings eine solche Zustimmung sowohl in der Annahme der Schenk'schen, als der Küttner'schen und v. Carlowitz'schen Anträge impliotto enthalten sein, ich glaube aber, es wäre richtiger, sie positiv auszusprechen. Wenn die Regierungin ihrer Vorlage erklärt hätte, daß sie unter den gegebenen Umständen sich genöthigt gesehen habe, von dem Bündnisse des 26. Mar 1849 vollständig zurückzutreten, meine Herren, so würde Ihnen meine ganze Rede erspart wor den sein, denn nach meinen staatsrechtlichen Ansichten hat allerdings die Kammer nicht das Recht, die Initiative bei Ab schließung von Bündnissen zu ergreifen, noch die Regierung wider ihren Willen zu nöthigen, ein Bündnis zu schließen, welches nicht besteht. Aber die Regierung hatte ausdrücklich erklärt, daß sie bei dem Bündnisse vom 26. Mai beharre, wes halb ich auch jede Bemerkung über angeblichen Anschluß an Oesterreich nicht an der Zeit hielt. Nun scheint es mir doch eine vollkommen zweifelhafte Sache zu sein, bei einem Bünd nisse zu beharren, von dessen Statut man nur noch zwei oder drei Paragraphen anerkennt, während man die übrigen ver wirft und sich auf jdiese Weise in einer Stellung erhält, die nach keiner Seite hin eine ersprießliche und wirksame sein kann. Ich muß daher von meinem Standpunkte aus, und weil ich nur eine kräftige und energische Haltung der Regie rung wünschen kann, eines von beiden wünschen: entweder man schließt sich dem Bündniß vom 26. Mai in Bezug auf die Zusammenberufung des Reichstages zu Erfurt vollstän dig wieder an — dann stimme man für die Anträge der Abgg. v. Carlowitz und Küttner, und nach meinen Ansichten werde ich das auch thun; oder aber — und ich achte die entgegen stehenden Ansichten vollkommen, und alle die Bedenken, welche dem Abschluß eines kleineren Bundesstaates entgegen gehalten werden können — wenn man sich zur Wiederan knüpfung von Verhandlungen mit Preußen und den mit ihm verbündeten Staaten nicht anschließen kann, so bleibe man nicht in dieser precairen Stellung, wo man behauptet, in dem Bündnisse zu beharren, ohne doch irgend eine Consequenz desselben anzuerkennen. Auf diese Entwickelung gründen sich nun zwei Anträge. Ich wünsche nämlich, daß an den ersten dieser Anträge gesetzt werde: „es möge die erste Kam mer im Verein mit der zweiten Kammer 1) sich mit dem Bünd nisse voiN 26.Mai-und dem bei Abschluß desselben vott der Sächsischen Regierung gemachten Vorbehalte einverstanden erklären, Behufs der Geltendmachung des letzteren aber die Staatsregierung veranlassen, von den über die Einberufung des Reichstags erhobenen Differenzen abzusehen, und daher 2) rc." folgen nun dieübrigen v. Carlowitz'schen undKättuer- schen Anträge. Sollten iudeß — und ich bescheide mich, daß die Gründe bei vielen für das Gcgenthekl überwiegend sein können weder der Schenk'sche, noch die Küttner'schen und v. Carlowitz'schen Anträge angenommen werden, also die Kammer sich gegen die Beschickung des Erfurter Reichstags erklären und gegen die Wiederanknüpfung der Unterhandlun gen bei dem Verwaltungsrath in Berlin wegen Zustandebrkn- gung eines Bundesstaates, so erlaube ich mir den eventuellen Antrag vorzubringen, der lediglich den Zweck hat, die Sache zu einer definitiven Entscheidung zu bringen. Dieser even tuelle Antrag würde dann lauten: „Die erste Kammer wolle sich, nachdem sie die Wahl zum Reichstage nach Erfurt abge lehnt, nunmehr im Verein mit der zweiten Kammer gegen jedes fernere Beharren der Sächsischen Regierung in dem Bündnisse vom 26. Mai erklären." Ich werde übrigens, wie sich hiernach von selbst verstehen dürfte, gegen die beiden An träge der Herren Abgg. Metzler und V. Joseph stimmen. Eine weitere Vertagung dieserAngelegenheit kann, wie mirscheint.
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