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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Präsident Hensel: Nunmehr frage ich: ob Jemand gegen den Schluß der Debatte das Wort begehrt? Abg. Helbig: Ich bitte ums Wort, indem ich wenig stens theilweise gegen den Bericht zu sprechen gedenke. Präsident H ensel: Der Abgeordnete hatte vorher nicht bezeichnet, ob er für oder gegen den Gegenstand sprechen wollte, wenn aber der Abg. Helbig gegen den Deputations bericht sprechen will, so würde ihm jedenfalls das Wort zu geben sein. Ich frage jetzt die Kammer: ob sie mit der von mir bemerkten Ausnahme den Schluß der Debatte beschließt? — Einstimmig Za. Präsident Hensel: Der Abg. Helbig erhält dann das Wort. Staatsminister v. v. d. Pfordten: Der vorliegende Bericht enthalt zwei Punkte, über die ich mich getrennt er klären muß, den Antrag auf Abberufung des Gesandten und die daran sich knüpfende Beurtheilung dessen, was die Regie rung gethan hat ihm gegenüber, und sodann den Antrag auf Schritte in Frankfurt. Was den Gesandten anlangt, so habe ich schon auf die erste Interpellation über diese Angelegenheit es ausgesprochen, daß die Regierung auch der Ansicht ist, er hatte seine Verpflichtung, Robert Blum zu schützen, in um fassenderer Weise erfüllen sollen, und daß sie ihm das bereits eröffnet hat. Ich will jetzt auch nicht darauf eingehen, das Verfahren des Gesandten in seinen einzelnen Schritten zu prüfen und zu untersuchen, ob es nicht einer mildern Beur theilung fähig ist, als es von den Rednern vor mir erfahren hat. Nur auf einen Punkt möchte ich aufmerksam machen: ich kann die Worte, auf die mehrfach hingewiesen worden ist, die auf Seite 23 des Berichts stehen unter Nummer 286, nicht so verstehen, als ob der Gesandte entschlossen gewesen wäre, nichts fürBlum zu thun, und daß er sich darüber freuen wenn er sich nicht an ihn wende. Ich kann unmöglich glau ben, daß eins solche Gesinnung in eines Beamten Brust Raum hätte. Ich verstehe die Worte vielmehr so: er glaubt, daß höchstens die Eigenschaft eines Reichstagsabgeordneten wirken könne,obgleich er es auch für diese noch schwierighält; er glaubt, die Eigenschaft eines sächsischen Staatsbürgers allein, wie er in seinem Rechenschaftsberichte ausführt, werde nicht hinreichen, Robert Blum zu schützen, und er wünscht daher, daß er seine Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter geltend mache, setzt aber nicht hinzu, daß er selbst dies nicht thun wolle. So verstehe ich die Worte und stütze diese Ansicht darauf/ daß der Gesandte in seiner Note an das Ministerium in Wien ausdrücklich auf diese Eigenschaft Robert BluM's hinweist. Er hat also nicht den Willen kundgegeben, nichts für Blum zu thun, sondern er hat nur ausgesprochen: wenn ich ihn blos als sächsischen Bürger schützen will, was meine unmittelbare Aufgabe ist, so glaube ich nichts bewirken zu können und muß daher wünschen, daß ein anderer Gesichts punkt von ihm und auch von mir geltend gemacht werde. Diesen Gesichtspunkt hat er ja auch in seiner Note geltend gemacht. Uebrigens halte ich es nicht für nothwendig, die einzelnen Punkte genauer zu erörtern, es würde dies zu west führen, und in Beurtheilung dieser letzten Schtitte ist am Ende jedes Individuum so selbstständig, daß ich datauf nicht weiter eingehen will, die Ansichten der geehrten Kammer über diese letzten Schritte des Gesandten zu erörtern. Ich wende mich vielmehr zu dem andern Punkte, zu dem Verhalten der Regierung dem Gesandten gegenüber. Man hat es getadelt- daß dieRegierung sich begnügt hat mit ihrer Beurtheilung, daß sie den Gesandten nicht abberüfen und in Untersuchung gezogen hat. Was die Untersuchung anlangt, so bin ich mit wohl bewußt, daß ich als die vorgesetzte Dienstbehörde veran laßt war, wenn hinreichender Grund dazu vorlag, auf straf rechtliche Untersuchung anzutragen, ich habe auch die Frage, ob ich es thun soll, lange und ruhig überlegt, und habe dabei nicht blos meinem eigenen Urtheile getraut, es ist vielmehr das übereinstimmende Resultat der Erwägung des Gesammt- ministeriums gewesen, welches sich auch auf juristische Begut achtung gestützt hat, daß ein Grund zu strafrechtlicher Unter suchung nicht vorliege und daß eine solche erfolglos sein würde. Dann wäre immer noch die Abberufung des Ge sandten möglich gewesen. Daß aber die Regierung gerade nur so gehandelt hat, wie sie gethan, liegt in den allgemeinen Erwägungen, die ich der geehrten Kammer andeuten will. Seit dem Monat November hat die deutsche Geschichte eine Frage aufgeworfen, vor der alle andern in den Hintergrund treten müffen.undlderen Lösung auf lange Zeit die deutsche Zukunft entscheiden wird. Es ist die Frage über die Stellung Oesterreichs zu Deutschland. Soll die Erhebung des deutschen Volks im Jahre 1848 zerreißen, was durch viele Jahrhunderte verbunden war, oder soll sie dasselbe fester 'und in einem neuen Geiste einigen? Die Regierung hielt es für ihre Pflicht, ihrerseits nichts zu thun, was auch nur irgend dazu beitragen konnte, jene Frage zum Nachtheile der Zu kunft, der Größe und Macht des deutschen Volks zu entschei den. Und dies ist der letzte und tiefste Grund für das Ver halten der Regierung in dieser Frage. Sie hat dabei nicht leichtsinnig, sondern nach ruhiger und wiederholter Ueberle- gung gehandelt, und sie trägt noch jetzt die feste Ueberzeu- gung, daß sie durch ihr Verhalten, wenn matt es auch noch so sehr tadeln mag, die höhere Pflicht gegen Deutschland und gegen Sachsen recht erfüllt hat. Es bleibt der andere Punkt übrig, der Antrag, den die Deputation stellt: „Die Staats regierung anzugehen, daß sie bei der Centralgewalt die wei tere Ausführung des Beschlusses der Nationalversammlung 'vom 16. November 1848 in Antrag bringe." Hier erlaube ich mir nun die Aufmerksamkeit der geehrten Kammer hinzu weisen auf diejenigen Aktenstücke, oie von der Centralgewalt zu Frankfurt auf die bereitwilligste Weise der hiesigen Regie rung mitgetheilt worden sind und von dieser der Deputation vollständig vorgelegt wurden. Es sind die entscheidenden Aktenstücke daraus dem Berichte selbst bekgefügt, und wenn
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