Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
505Thlr. 14Ngr. den Vasallengutsbesitzern und 21799 - 13 - zum größtenTheilden Schönburg'schen Kirchencassen, zum kleinsten Kheil den Schulgemeinden des ReceßgebieLs zu gewiesen ist. Nun frage ich Sie, meine Herren, ob diese Rechnung nicht eine wahre Löwenrechnung ist, ausgedacht und gemacht nur zu Gunsten der Herrschaftsbesitzer und zum Nachtheil der sächsischen Staatsbürger im Schönburg'schen? Ich frage, ob unter solchen Umstanden der Haß gegen den Receß nicht ein natürlicher ist, ob nicht die Agitation zur Abschaffung des Recefses und einer gerechten Dertheilung der Rcntengelder den Beifall aller Unbefangenen verdient? So viel kann ich ver sichern, daß man durch keinerlei gelehrteDeductioncn zurVer- theidigung des Recesses den unauslöschlichen Haß derSchön- burger gegen denselben irgendwie dampfen wird, die Agita tion wird dort fortgehen, bis nicht eine völlige Gleichstellung der Schönburger mit ihren sächsischen Brüdern erfolgt ist. Schon am 28. December 1848 fand eine zweite Hauptver sammlung der Abgeordneten des Schönburg'schen Receß- gebiets im Meisterhause zu Mülsen St. Jacob statt, bei wel cher sich dieser feste Wille abermals entschieden kundgab. Ja, wenn den Schönburgern die geringsten Zweifel beigehen sollten, daß die Kammern die Abschaffung des Recesses nich t beschließen sollten, so werden wir dort bald eine neue Haupt versammlung sehen, welche dann gewiß die energischsten und entschiedensten Anträge an die Volksvertreter und Regierung bringen wird. Zu bedauern ist nur, daß die Regierung auf die Anträge der Schönburg'schen Gemeinden, die Abschaffung des Recesses betreffend, so wie aus die wiederholten Protesta tionen gegen Auszahlung der Rentengelder an die Fürsten und Grafen v. Schönburg, den Gemeinden gar keine Ant wort gegeben hat. Ich sollte doch meinen, die Gemeinden hätten eine Antwort verdient. Damit nun die Gründe offen kundig werden, warum die Regierung bisher geschwiegen hat, damit die Gemeinden ins Klare kommen, ob die Regie rung die in ihrer Ministerialerklärung angekündigten „Ver handlungen" mit den Gemeinden einleiten wird, inter pellier ich die Minister: „1) Gedenkt die Staatsregierung nicht baldigst den Gemeinden im Schönburg'schen auf ihre Beschwerd en in Betreff des Schönburg'schenRecesses eine Antwort zu geben? 2) Gedenkt die Staatsregierung die in der Ministerialerklärung bei der Eröffnung des Landtags an gekündigten Verhandlungen wegen Abänderung der beregten Receffe mit den Schönburg'schen Gemeinden einzuleiten? 3) Gedenkt die Staatsregierung die Protestation der Schön burg'schen Gemeinden gegen Auszahlung der Rentengelder an die Fürsten und Grafen v. Schönburg zu berücksichtigen?" Ich gebe mich derHoffnung hin, daß die Negierung recht bald eine befriedigende Antwort geben werde/ Wiederholt richte ich aber zumSchluß an die Kammer die dringende Bitte, den Antrag der Finanzdeputation mit meinem Zusatzantrage an zunehmen. Lassen Sie sich, meine Herren, durch die erhobe nen Bedenken nicht beirren. Der Äbg. Spitzner hat zwar gesagt, daß ihn die Agitation der Schönburger gegen den Receß mit Trau er erfüllt habe. Nun, das ist Sache seines Gefühls. Das Volk begrüßt diese Agitation mit Freud en. Trauer aber wird einziehen in allen Schönburg'schen Ge meinden, wenn das Losungswort derselben: „Fort mit dem Recesse!" durch die Volksvertreter nicht zurWahrheit ge macht wird. Präsident Hensel: Da hier eine Anfrage vorliegt, so würde nach der Geschäftsordnung diese Interpellation ab schriftlich der Staatsregierung zu übergeben sein. Staatsminister v. Braun: Die Regierung wird in der nächsten Sitzung den Tag bestimmen, wo sie auf diese Inter« pellation zu antworten bereit ist. Präsident Hensel: Da sich Niemand weiter angemel det hat, so erkläre ich nunmehr dieDebattefür geschloffen und werde dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort geben. Berichterstatter Abg. Haustein: Ich glaube nach den Aeußerungen, die über das Deputationsgutachten zu Tage gefördert worden sind, daß keine Gefahr vorhanden ist, es werde abgeworfen werden, und habe mich deshalb nur auf sehr Weniges zu beschränken. Den Abg. Spitzner, der die Heiligkeit der Verträge entgegenhält, muß ich auf die Hei ligkeit der Verfassung Hinweisen. Diese hat dieDeputation obenan gestellt, und ob sie gleich auch die Heiligkeit der Ver träge achtet, so hat sie doch im vorliegenden Falle diese Hei ligkeit des Erläuterungsrecesses nicht zu erkennen vermocht, weil sie ihn eben nicht für gültig hält. Wenn der Herr Staatsminister Braun einhielt, daß die Ermächtigung wohl Geltung haben möge, weil sie ein Mandat enthalte, so kann ich dem nicht beistimmen. Denn die Ausübung der ständischen Befugnisse ist nicht blos ein Recht der Vertreter des Volkes, sondern sie ist zugleich eine Pflicht, und eine Pflicht kann ich nicht ohne Genehmigung des Auftraggebers auf einen Dritten übertragen. Eine solche Uebertragung ist aber, wenn man ein Mandatsverhältniß annehmen will, hier allerdings versucht worden, die Stände wollten die Zu stimmung zu dem Vertrage, der noch nicht bekannt war da mals, nicht besonders ertheilen, sondern sie haben derStaats- regierung es überlassen wollen, diesen Vertrag ganz allein ab zuschließen, und dieDeputation hat in dieser Hinsicht im Be richte schon bemerkt, daß sie es so ansehe, als habe sich die Kammer ihrer Verpflichtung entschlagen wollen. Die Zwei fel, welche der Deputation beigegangen sind, glaubt sie im Berichte vollständig begründet zu haben. Ich gebe von mei ner Stelle aus zu, daß sie rein individueller Natur sein mö gen, gelöst müssen sie aber werden, und ich kenne in der That keinen vorsichtiger» Weg, als den, welchen dieDeputation vorgeschlagen hat, daß nämlich die Verfassungsdeputation darüber ein Gutachten abgeben solle. Daß die Finanzdepu tation aber wirklich eine Veranlassung gehabt habe dazu, den Vertrag scharfer ins Auge.zu nehmen, das scheint doch wohl nicht mit Recht bezweifelt werden zu dürfen. Denn die De putation soll über die Budgetvorlage ein Gutachten abstatten, sie soll der Kammer Rath ertheilen, ob sie 11,655 Bhaler nach dem Erläuterungsrecesse verwilligc oder nicht. Ehe sie das Gutachten abgeben kann , muß natürlich die Verfassungs frage entschieden sein, ob dieser Vertrag, auf Grund dessen das Postulat gestellt ist, denn wirklich auch gültig sei? Präsident Hensel: Die Deputation rathet der Kam mer an: „über die Gültigkeit des mit dem Hause Schönburg von der sächsischen Staatsregierung abgeschlossenen Erläu terungsrecesses vom 9. Octobcr 1835 von ihrer ersten oder zweitenDeputation gutachtlichBerichtsich erstatten zu lassen." Ich habe sofort das Wort: „zweiten" gesetzt, weil das die Deputation sein würde, welcher nach der Geschäftsordnung der Gegenstand zu überweisen ist, dafern der Vorschlag der Deputation angenommen wird. Ich frage nunmehr die Kammer: ob sie dem Vorschlag der Finanzdeputation bei tritt? — Gegen 5 Stimmen ist der Deputationsantrag an genommen. " Präsident Hensel: Es ist nun ferner von den Abgg. Riedel, Heeren und Wagner beantragt worden: „Die Kammer wolle beschließen, bei der Staatsregie rung im Vereine mit der ersten Kammer die so-
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview