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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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°den ein Wiener Democrat Namens v. Chaiffez ausgewiesen worden. Welche Gründe vorgelegen haben, um den russischen Democraten Bakunin auszuweisen, ist mir nicht bekannt. Es haben aber, soviel ich weiß, weder Steckbriefe noch eine Re quisition Seiten der russischen Regierung Vorgelegen, und cs ist um so weniger anzunehmen, daß solche Gründe zur Aus weisung vorhanden gewesen sind, als Bakunin russischer Un- terthan ist und wir wohl so viel von unserer Regierung er warten können, daß sie Rußland gegenüber nicht zu Auswei sungen sich verstehen werde. Etwas Anderes ist die Bewand- niß mit der Ausweisung des preußischen Flüchtlings v. Wit tenburg. Er ist wegen einer Aeußerung, die er in einer Volks versammlung in Schlesien gethan hat, flüchtig geworden. Es liegt nun allerdings gegen diesen ein Steckbrief im allge meinen Polizeianzeiger vor, welcher jedoch, wie ich beiläufig bemerke, ein Signalement nicht enthalt. Eine Requisition der preußischen Regierung wegen Auslieferung ist aber an die sächsische Regierung, soviel ich weiß, nicht ergangen. Wäre eine solche Requisition an die sächsische Regierung er gangen, so würde allerdings die Sache eine andere Wen dung insofern genommen haben, als zwischen Preußen und Sachsen im Jahre 1839 über gegenseitige Nechtshülfe ein Staatsvertrag abgeschlossen worden ist, welcher im 39. Ar tikel die Bestimmung enthält: „Unterthanen des einen Staa tes, welche wegen Verbrechen oder anderer Uebertretungen ihr Vaterland verlassen und in den andern Staat sich geflüch tet haben, ohne daselbst zu Unterthanen ausgenommen worden zu sein, werden nach vorgängiger Requisition gegen Erstat tung der Kosten ausgeliefert." Es ist bei dieser Bestimmung ein Unterschied zwischen politischen und nicht politischen Ver gehungen nicht gemacht, und es würde allerdings in Bezug auf preußische Flüchtlinge, wenn die Regierung sich nicht auf den Standpunkt der Märzrevolution stellen und derglei chen Verträge durch die Märzrevolution als annullirt an sehen will, die Ausweisung in gewisser Weise gerechtfer tigt sein, allein ich wiederhole, daß eine Requisition wegen Auslieferung von preußischer Seite nicht vorgelegen hat. Nichts desto weniger hat er zwar nicht eine peremtorische Ausweisung, aber, was dasselbe ist, von der Polizeibehörde -den freundschaftlichen Rath erhalten, sich binnen kürze ster Zeit aus Sachsen zu entfernen, trotzdem daß Witten burg mit der Absicht umging, sich hier zu verheirathen und dadurch das sächsische Staatsbürgerrecht zu erlangen. Es ist ferner gestern oder vorgestern v. Chaiffez, welcher einer der Wiener Flüchtlinge ist und aus Galizien stammt, durch Verordnung der Kreisdirection, welche, wie ich vernommen habe, gar keine Motiven enthalten soll, in der Weise ausge wiesen worden, daß ihm aufgegeben worden ist, binnen drei Tagen Dresden und Sachsen zu verlassen. Es sind diese Lhatsachen, wie schon erwähnt, sehr bedauerlich, weil sie zu mehrfachen Jnconsequenzen Veranlassung geben müssen und das Vertrauen zu den Zusicherungen der Regierung zu -schwächen vermögen. Ich sehe mich daher zu folgenden An fragen an die Staatsregierung veranlaßt. Erstens: Welche nähere Bewandniß hat es mit den Ausweisungen der poli tischen Flüchtlinge Bakunin, v. Wittenburg und Chaiffez aus Sachsen, und welche besondere Gründe haben zu diesen Maaßregeln vorgelegen? Zweitens: In welcher Weise ge denkt das Staatsministerium diese Ausweisungen mit den vom Herrn Staatsminister Oberländer in der neunten öffent lichen Sitzung der zweiten Kammer gegebenen Zusicherungen zu vereinbaren? Drittens: Sollte es nicht im Interesse der ein Asyl in Sachsen suchenden politischen Flüchtlinge liegen, die erwähnten öffentlichen Zusicherungen der Negierung, wenn dieselben nicht zur That werden können oder sollen, ebenso öffentlich zu widerrufen? Ich habe mich zu diesen Anfragen von einem doppelten Gesichtspunkte aus veranlaßt gesehen. Einmal liegt deren Beantwortung im Interesse der Regierung selbst, wie schon angedeutet, um deswillen, weil es bei diesen Ausweisungen den Anschein gewinnt, als ob die untern Polizeibehörden sich nicht gemüßigt sähen, den Er klärungen, welche die Regierung in höchster Instanz abgiebt, Folge zu leisten, als ob die Polizeidirectoren ihre Stelle mit der höchsten Instanz gewechselt hätten. Ich finde das nicht im Interesse der Regierung. Ein noch hauptsächlicherer Grund zu meiner Interpellation aber ist das Interesse der politischen Flüchtlinge selbst. Es liegt auf der Hand, daß, wenn von der Staatsregierung in öffentlicher Sitzung der Kammer eine Erklärung gegeben wird, wie die am 9. Februar von ihr gegebene wirklich ist, dann die politischen Flüchtlinge offenbar sich dazu inducirt sehen, Sachsen als ein sicheres Asyl zu be trachten und sich nach Sachsen zu begeben. Es kann ihnen aber wesentlicher Nachtheil daraus erwachsen. Denn wenn die Regierung ihre Zusicherung nicht halten kann oder nicht halten will, so wird den politischen Flüchtlingen Zeit und Gelegenheit benommen, sich einen andern sichern Zufluchtsort zu suchen. Sie werden dadurch der Gefahr der Auslieferung mehr preisgegeben, als es der Fall sein würde, wenn sie wüßten, sie fänden in Sachsen gar kein Asyl, und sich eben deshalb gleich anfangs einen andern Zufluchtsort gesucht hätten. Ich finde also meine Interpellation von nicht uner heblicher Wichtigkeit und erwarte, daß die Regierung eine ge nügende Antwort darauf ertheilen werde. Präsident Hensel: DieJnterpellation wird der Staats regierung zugestellt werden. Staatsminister Oberländer: Die einzelnen Fälle, die der Abgeordnete angeführt hat, sind mir nicht bekannt, nur in Bezug aufden einen sind Verhandlungen bei dem Ministerium des Innern vorgekommen. Ich kann aber versichern, daß dabei das, was ich in Bezug auf diesen Gegenstand in der Kammer erklärt habe, nicht verletzt worden ist. Ueberhaupt, bedarf es wohl nicht noch einer besonder» Erklärung, daß die vom Ministerium hier ausgesprochenen Grundsätze nicht ver letzt werden. Ob es zweckmäßig ist, wenn der Abgeordnete diese Einzelheiten zum Gegenstände der Verhandlung in der Kammer machen will und dadurch die Regierung in Verlegen-
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