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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- Bericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den Antrag des Abg. Heubner wegen authentischer Auslegung des Wortes "selbstständig" im Landtagsgesetze vom 15. Nov. 1848 §.4.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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Anhang zu Mr. SL -er MittheiLnngen -er zweiten Kammer. Bericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den Antrag des Abg. Heubner wegen authen tischer Auslegung des Wortes „selbstständig" im Landtagswahlgesetze vom 15. Nov. 1848 §. 4. Berichterstatter: Bicepräsident v. Schaff rath. Die erste Kammer hat auf des Abg. Heubner aus Frei berg Antrag: „die erste Kammer wolle beschließen, im Vereine mit der zweiten die Staatsregierung zu ersuchen, im Ver eine mit den Kammern auf das schleunigste eine au thentische Interpretation des Wortes: „selbstständig" in §. 4*) des provisorischen Wahlgesetzes vom 15. No vember 1848 und §. 65 des provisorischen Gesetzes we gen einiger Abänderungen der Verfassungsurkunde von demselben Lage zu ertheilen," und auf den Bericht ihres Ausschusses vom 10. Februar mit telst ausdrücklichen Beschlusses „erklärt": „daß sie die in der nicht weiter gültigen Verordnung vom 8. December v. I. gegebene Auslegung des Wortes:, „selbstständig" für nicht zulässig erachte, sondern daß sie vielmehr unter den Worten: „Schutz verwandte in Städten und Hausgenossen auf dem Lande" alle selbstständigen Individuen, welche inner halb des städtischen und ländlichen Gemeindebezirks ihren wesentlichen Wohnsitz haben, verstehe, und daß sie das Wort: „selbstständig" für gleichbedeutend mit': „befähigt, seine Rechte vor Gericht selbst zu vertre ten," und die Worte: „wesentlichen Wohnsitz" für gleichbedeutend mit demjenigen Wohnorte, der den Gerichtsstand einer Person begründet, ansehe," und außerdem noch beschlossen: „im Vereine mit der zweiten Kammer die Staats regierung zu ersuchen, der oben ersichtlichen Ausle gung der in 4 des provisorischen Wahlgesetzes ent haltenen gesetzlichen Bestimmungen beizutreten und die hierdurch ermittelte authentische Interpretation im verfassungsmäßigen Wege zu publiciren." Außerdem haben 1) Karl Teubner und 51 Genossen zu Roßwein unterm 27/30. Januar darauf angetragen: *) Dieser lautet: „Bei der Wahl der Abgeordneten für die zweite Kammer ist stimmberechtigt, ohne Unterschied der Religion und dcö Glaubensbekenntnisses, jeder männliche volljährige und selbstständige Staatsangehörige, und zwar innerhalb derjenigen Ge meinde des Königreichs Sachsen, in welcher er seinen wesentlichen Wohnsitz hat, insofern ihm nicht einer der §. 5 angegebenen Aus schließungsgründe entgegeusteht. Im Sinne dieses Gesetzes sind selbstständig in Städten Bürger und Schutzverwandte, aus dem Lande Angesessene und Hausgenossen und sämmtliche der Armee Angehörigen. Die der Armee Angehörigen üben ihr Stimmrecht in den Ge meinden ihres Aufenthaltsorts aus. Die nach ß. 20 unter 4 und 5 der Landgemeindeordnung einem Gemeindebezirke an sich nicht angehörigen Ritter- oder andern zur Gemeinde in gleichem Verhältnisse stehenden Güter werden in Be zug auf die Wahlberechtigung ihrer Bewohner ein für allemal der jenigen Landgemeinde oder einer der Landgemeinden zugetheilt, de ren HeimathSbezirk sie angehören." „daß bei künftigen Landtags-, Geschwornen- und der gleichen Wahlen der Begriff von „Selbstständigkeit" dqhin erläutert werde, daß alle diejenigen Staatsbür ger, die in Besitz ihrer politischen Ehrenrechte sind undjdas 21. Lebensjahr zurückgelegt haben, stimm berechtigt und nach vollendetem 25. Jahre auch wählbar seien." 2) Christian Hoffmann und 151 Genossen zu Stötteritz haben unterm 10/14. Februar gebeten: „um authentische Interpretation, eventuell um Ent fernung des im provisorischen Wahlgesetze gebrauchten Begriffs der Selbstständigkeit." 3) Christian Heinrich Schaarschmidt und 95 Genossen zu Oederan haben um Wegfall des Erfordernisses der Selbst ständigkeit zur Stimmberechtigung gebeten. 4) Der Arbeiterverein zu Auerhammer hat unterm 28. Ja nuar d. I. daraus angetragen: „von dem unbestimmten Begriffe der Selbstständig keit ganz und gar bei dem Wahlgesetze abzusehen, viel mehr zu bestimmen, daß jeder 21jährige Sachse Ur wähler und daß für die Wählbarkeit gar keine Grenze zu setzen sei." 5) Der Vaterlandsverein zu Laucha, Döbitz, Paunsdorf und Liebertwvlkwitz hat unterm 15. Februar die Kammer er sucht, zu bestimmen, daß jeder volljährige Staatsangehörige stimmberechtigt werde. Endlich hat 6) der Arbeiterverein zu Neustadt auch unterm 5/12. Fe bruar d. I. gebeten, festzusetzen: „daß jeder dem Staate Sachsen angehörige 21jahrige Mann, der weder unter einer gerichtlichen Curatel steht, noch wegen eines nach allgemeinen Begriffen für entehrend geltenden Verbrechens verurtheilt wor den ist, Wähler und wählbar sei," und über die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 8. December v. I. Beschwerde geführt und auf Mißbilli gung derselben durch die Kammern angetragen. Nachträglich sind eingegangen: 7) Petition desj Arbeitervereins zu Meißen, um Fest setzung der Stimmberechtigung für jeden 21jährigen Sachsen; 8) Petition des Volksvereins zu Plauen im Voigtlande, um Erweiterung des Stimmrechts. I. Diese Verordnung lautete in der Leipziger Zeitung, nachdem in dieser mehrere Bekanntmachungen des Stadt raths zu Dresden über die mit jener gleichlautenden Antwor ten des Ministeriums auf Anfragen desselben erschienen wa ren, folgendermaaßen: „Da die Verschiedenheit der Ansichten zu bemerken ge wesen, welche bei den im Gange befindlichen Landtags wahlen über den Begriff der Selbstständigkeit, na mentlich in Ansehung der Handwerksgesellen und an derer Gewerbsgehülfen obwalten, so findet das Mini sterium des Innern sich veranlaßt, hierdurch bekannt
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