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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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es möglich ist, daß Männer, wie Braun und Oberländer, bei einem solchen Beschlüsse betheiligt gewesen sein können. Ich begreife dies nicht, ich kann es mir bei den sonstigen Grund sätzen und Handlungen dieser Leute keineswegs erklären, allein es ist Thatsache, und ich bin im Stande, Ihnen mitzu- theilen, was hier geschehen ist. Nämlich der Bevollmächtigte bei der Centralgcwalt, Kohlschütter, hat eine Erklärung in Bezug auf das deutsche Verfassungswerk, wie sie bei der hie sigen Regierung beschlossen worden ist, abgegeben, und dabei sind sowohl allgemeine als besondereBemerkungen gegen den Entwurf, den die Nationalversammlung bei der ersten Lesung genehmigt hat, gemacht worden. Unter diesen Be merkungen sind zwei, von denen man kaum glauben sollte, daß sie von Sachsen mit hätten gemacht werden können. Einmal steht bei dem Abschnitte über den Reichstag in §. 3 und 8, wo es sich um Begründung eines Staatenhauses handelt, folgende Bemerkung unserer Regierung: „Um aber obigen Zweck zu erreichen, ohne doch für die Zusam mensetzung des Staatenhauses ein ganz neues Princip auf zusuchen, würde man es für das Einfachste halten, wenn dem §. 8 ein Zusatz des Inhalts beigefügt würde: daß die Mit glieder des Staatenhauses, und zwar sowohl die von den Negierungen, als die von der Volksvertretung der Einzel staaten zu ernennenden, einen gewissen Census an directen Abgaben entrichten müßten. Mit Hinsicht auf die Verhält nisse im Königreich Sachsen würde ein Census von ungefähr 50Lhalern angemessen erscheinen." Zu §. 19 heißt es ferner: „Die sächsische Regierung erkennt in dem absoluten Veto ein so unentbehrliches Attribut der constitutionell-monarchischen Wcrfaffungsform, daß sic die Macht und Würde des Reichs oberhaupts auch dann, wenn letzteres nicht, wie der Entwurf annimmt, durch eine einzige Person dargestellt werden sollte, durch ein blos suspensives Veto nicht hinlänglich gewahrt erachten könnte und in der Aufnahme dieses Grundsatzes in die Reichsverfassung einen insbesondere auch für die Einzel verfassungen bedenklichen Vorgang erblicken würde." Man sollte kaum-glauben, daß dies Bemerkungen der säch sischen Regierung waren. In der That keine andere Regierung hat eine ähnliche Auslassung gethan, Sachsen zeichnet sich dadurch allein aus. Es liegen mir die Proto kolle vor, worin sich dieAuslassungen dersämmtlichen Bevoll mächtigten befinden, die bei der Conferenz am 24. Februar I849mitdemReichsgesammtministeriumgegeben worden sind, diese sind gedruckt worden, und die Nationalvertreter haben Exemplare davon erhalten, eins ist in meine Hand gekommen, und ich habe Ihnen daraus das Betreffende wörtlich mit- getheilt. Wir sehen, daß die Ansichten, die in den Kammern über den Gegenstand geltend gemacht worden sind, von der Regierung gar nicht gewürdigt worden sind, denn es ist gerade zu das Gegentheil ausgesprochen, alle unsere Ansichten gelten ihr nichts. Es ist das freilich zu einer Zeit geschehen, ehe der Antrag auf den Bericht, den der Abg. v. Trützschler erstattet hat, an die Regierung gekommen ist, allein die Verhandlun gen waren bereits in der Kammer erfolgt, und man sieht da her, wie gut es gewesen wäre, wenn man darauf bestanden hätte, daß von der Negierung uns specielleBemerkungen vor gelegt werden sollten. Die Regierung sagt zwar, es handele sich für jetzt nur um Verständigung, die Vereinbarungsfrage müsse offen bleiben, diese werde erst in Erwägung genommen werden, wenn die zweite Lesung beendigt worden sei, weil man dann nach §. 2 der Verfassungsurkunde die Kammern um ihre Zustimmung zu befragen habe. Die Regierung will uns also die Sache vorlegen, wenn die Verfassung fertig ist, wie ich schon mehrmals angedeutet habe, wir sollen zu dem ksit gvvvmxli nur Ja sagen. Sachsens Kammern werden aber solche Grundsätze, wie ich sie eben herausgehoben habe, nie billigen, ich erwarte jedoch auch, daß die jetzige Regierung solchen Grundsätzen nicht huldigen wird, denn sie sind ein Verrath an der Volksfreiheit. Ich hoffe, daß unsere jetzige Regierung, die mit den Kammern gehen will, sich von solchen Grundsätzen ausdrücklich lossagt, und interpellire daher die Regierung, ob sie bereits Verfügung erlassen hat an den Be vollmächtigten, daß diese Grundsätze zurückgezogen werden. (Bravo auf den Galerien.) Präsident Hensel: Die Interpellation wird abschrift lich dem Gesammtministerium zugestellt werden. Präsident Hensel: Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist die mündliche Begründung des An trags des Abg. Helbig und Genossen auf Gewährung des suspensiven Veto. Der Herr Antragsteller hat das Wort. Abg. Helbig: Nach den Grundsätzen, die, wie der vorige Redner andeutete, das abgetretene Ministerium der Nationalversammlung und der Reichsgewalt gegenüber aus gesprochen hat, scheinen sehr schlechte Auspicien vorhanden zu sein für das suspensive Veto, worauf ich einen Antrag ge stellt habe; allein die Männer, die jene Grundsätze aus gesprochen haben, sind abgetreten, vielleicht bringt das neue Ministerium andere bessere Grundsätze mit; es Hat uns die Grundrechte gebracht, vielleicht geschieht es auch in andern Dingen, daß es uns mehr gewahrt, als die abgetretenen Minister. In §. 85 der Verfassungsurkunde ist gesagt, daß die Kammern auf neue Gesetze, so wie auf Abänderung be stehender antragen können; ob diesem Anträge aber statt gegeben werden soll, hängt von der Regierung und dem Staatsoberhaupte ab, wie insbesondere §. 112 und 113 der Verfaffungsurkunde hervorheben. Es lauten diese Be stimmungen: „§. 112. Alle ständischen Beschlüsse, welche auf eine Angelegenheit des Landes Bezug haben, bedürfen, um wirksam zu werden, der ausdrücklichen Sanction des Königs"; und: „H. 113. Auf jeden von den Ständen an den König gebrachten Antrag wird ihnen eine Entschließung, und zwar im Ablehnungsfälle unter Angabe der Gründe, wo möglich noch während der Ständeversammlung ertheilt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Antrag auf Erlassung, Auf hebung oder Abänderung eines Gesetzes gerichtet war"; das
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