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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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sich auf die Baterlandsvereine bezöge. Darum handelt es sich aber nicht, wie schon der Antragsteller bemerkt hat. Mir ist es in dieser Frage ganz gleich, ob durch diesen Befehl die Soldaten vom Besuche eines Vereins abgehalten werden, der republikanische Tendenzen oder Tendenzen der Vaterlands vereine, oder die Tendenz hat, die absolute Monarchie herzu stellen. Bezöge sich der Befehl auch auf einen reactionairen Verein, ich würde ebenso darüber sprechen, wie ich jetzt spre chen muß. Abg. Spitzner: Ich habe aus andern Gründen, als der Abg. Tzschirner, den Antrag des Abg. Haberkorn nicht unterstützt. Ich finde nämlich in diesem Anträge eine reine Verneinung des von dem Abg. Bernhard und Genossen ge stellten Antrags. Wenn wir aus den Antrag, daß ohne vor herige Verweisung an eine Deputation sofort über den Ge genstand beschlossen werden solle, Nein sagen, so erledigt sich das, was nach der Regel zu erfolgen hat, von selbst, ohne daß es eines weitern Antrags bedarf. In der Sache selbst bin ich mit dem Abg. Haberkorn ganz einverstanden, es verschleiert sich unter dem Bernhard'schen Anträge eine Beschwerde ge gen das Kriegsministerium, und inFallen dieser Art soll nach tz. 129 der Geschäftsordnung allemal eine Vorberathung durch eine Deputation erfolgen. Könnte ich auch zugeben, daß wegen besonderer Dringlichkeit von dieser Regel abgewi- chen werden könne, so glaube ich doch, daß unter den von meh rer« Rednern erwähnten Umständen eine solche Dringlichkeit hier nicht vorhanden ist, daß man auf Grund von §. 184 der Geschäftsordnung in diesem Falle von der allgemeinen Regel abgehen sollte. Es sind Gesichtspunkte bereits hcrausgeho- bm worden, daß es wohl nach meiner Meinung wünschens wert!) erscheinen kann, daß diese Sache auch bei der Vorbera- rhung schon nach allen Seiten hin reiflich erwogen werde. Ich werde daher gegen den Antrag des Abg. Bernhard stim men, denn es erledigt sich, wenn die Mehrheit meiner Mei nung sein sollte, der Antrag des Ahg. Haberkorn. Abg.Blanckmeister: Man hat einen Unterschied ge macht zwischen republikanischen Vereinen und Vaterlands vereinen, darum handelt es sich aber offenbar nicht, sondern es handelt sich blos darum, ob durch diesen Armeebefehl eine Beschränkung des Vereinsrechts herbeigeführt worden ist und ob diese gesetzmäßig ist oder nicht. Mag eine Beschränkung auf der republikanischen Seite oder auf der aristocratischen Seite geschehen, es ist und bleibt eine Beschränkung. Diese Beschränkung ist aber, wie aus dem Anträge selbst schon sich ergiebt, jedenfalls verfassungswidrig, und man hat ein Recht, darauf anzutragen, daß Verfassungswidrigkeiten rasch und sofort beseitigt werden, und weil dies so klar ist, ist der Antrag dringlich. Es ist nicht nöthig, daß er erst an eine Deputation verwiesen wird, man kann das sogleich beurtheilen. Abg. Schi eck: Man hat den in Rede stehenden Antrag als dringlich bezeichnet; wenn aber etwas dringlich sein soll, st muß man auch die Gründe dafür angeben; die habe ich aber nicht gehört. Gurr wäre vielleicht der, der hier und da angedeutet wurde, daß, wenn der Armeebefehl fortbestünde die Freiheit des Militairs dabei litte. Dem muß ich aber ge radezu widersprechen; denn nach dem Beschlüsse, den wir neulich gefaßt haben, erhält unser Militair soviel Freiheit, wie kein anderes in der Welt. Ich glaube also, daß wir für die Freiheit des Militairs durch jenen Beschluß hinlänglich gesorgt haben. Uebrigens werden sich die meisten Soldaten ebenso frei fühlen, wenn sie keine republikanischen Vereine besuchen. Ein anderer Grund, weshalb der Antrag als dring lich bezeichnet werden könnte, wäre vielleicht der, daß dieDis- ciplin dabei litte; denn die Disciplin ist bekanntlich beim Militair die Hauptsache. Aber es wird Niemand behaupten, daß die Disciplin dabei leide, wenn man dem Militair ver bietet, die republikanischen Vereine zu besuchen. Man hat ferner als Grund für die Dringlichkeit ausgestellt, daß dis Verfassung verletzt worden, indem eine Anordnung, die vom Kriegsministerium hätte ausgehen müssen, vomArmeecom- mando ausgegangen wäre. Dem stimme ich bei; es ist aber ein geringer Formfehler, der uns keineswegs berechtigt, die Sache sofort in die Hand zu nehmen; denn wenn wir auch sofort darauf antrügen, daß der Armeebefehl cassirt werde, so würde jedenfalls das Kriegsministerium sich veranlaßt sehen, eine andere Anordnung dieser Art zu treffen. Denn das un terliegt keinem Zweifel, daß es mit der Bestimmung des Sol daten nicht vereinbar ist, wenn er in republikanische Vereins geht. (Unruhe.) Der Soldat ist darauf vereidet, den Staat in seinem verfas sungsmäßigen Bestände zu sichern und zu schützen, und ich begreife nicht, wie ein Soldat in einen Verein gehen kann, der den Zweck hat, den verfassungsmäßigen Bestand des Staates abzuändern. Wenn ich auch für jeden Andern die ses Recht vindiciren wollte, dem Soldaten könnte ich es in keiner Weise zufprechen, es wird dies auch in der ganzen Welt nicht gelitten werden, auch in den freiesten Staaten nicht, daß die Soldaten Vereine besuchen, die den Zweck haben, dieÄer- fassungen der betreffenden Staaten zu andern. Man lese nur die schweizerische Verfassungsurkunde nach, um zu sehen, daß ich Recht habe. Man lese nur, was die Schweizer in Bezug auf jenen schweizerischen Professor gethan haben, der in Deutschland Rathschläge gegen dieRepublik gegeben hatte. Daraus wird man abnehmen, daß das Ministerium schlechter dings genöthigt sein würde, einen Befehl von gleichem In halte, wie der fragliche Armeebefehl, zu erlassen. Also die große Dringlichkeit kann ich -nicht einsehen. Außerdem stimme ich dem bei, was der geehrte Abg. Spitzner vor mir gesagt hat. Es scheint auf das Kriegsministerium abgesehen zu sein, und in solchem Falle muß jedes Mal der Antrag an eine Deputation verwiesen werden. Ich schließe mich also dem Anträge des Abg. Haberkorn an. SecretairJ äkel? Ich bin für die sosortigeBerathung des Bernhard'schen Antrags und gegen die Verweisung an eine
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