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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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vorzulesen und richte die Frage an die Kammer: ob sie den Antrag des Abg. Kretzschmar unterstützt? — Geschieht aus reichend. ' Präsident Hensel: Nunmehr steht der Debatte nichts entgegen. Abg. Blöde: Ich kann mich nur dem von dem Abg. Kretzschmar gestellten Anträge anschließen; er ist durchaus practisch, und ich gehe dabei namentlich von dem Gesichts punkte aus, daß der Zweck unserer Verhandlungen doch kein anderer ist, als auf Grund unserer Verhandlungen zu practi- schen Resultaten, d. h. zu Beschlüssen zu gelangen, auf welche die gesetzlichen Bestimmungen gebaut werden können und sol len. Dieser Zweck würde offenbar hier nicht erreicht werden können, da eben unsere Verhandlungen, wenn wir solche über den Bericht pflegen, zu Beschlüssen, d. h. zu practischen Er gebnissen nicht führen können, weil sich der Gegenstand dieser Beschlüsse bereits erledigt hat. Es ist allerdings nicht zu leugnen, daß die Regierung sich wohl einer kleinen Unterlas sungssünde schuldig gemacht hat, indem sie wohl hätte in dem Decrete über die Grundrechte mit aussprechen sollen, daß sich die dem früher» Decrete beigegebenen Bemerkungen zu den Grundrechten erledigt hätten. Auf diese Weise würde jeden falls ein Bericht gar nicht mehr der Kammer vorgelegt wor den sein. Ich verbinde damit noch einen andern Antrag; ich halte es trotzdem für wünschenswerth und nothwcndig, daß der Bericht noch in weitern Kreisen dem Volke bekannt wird, und trage deshalb darauf an, daß der Bericht der heu tigen Kammerverhandlungen in die stenographischen Mitthei lungen einverleibt werde. Die Gründe dafür sind, weil es wünschenswerth ist, daß die Motive, weshalb die Kammer früher fast mit Einstimmigkeit die Publikation der Grund rechte ohne die Bemerkungen des frühem Ministeriums be schlossen hatte, dem Volke in weitern Kreisen bekannt wer den, damit das Volk sieht, daß es nicht frivole Opposition gegen das frühere Ministerium war, sondern daß die Kammer dazu sehr gute Gründe, sehr reiflich und weislich erwogene Gründe hatte, wie sie ans dem gegenwärtig vorliegenden Be richte der Deputation hervorgchen. Ich wünsche, daß das dem Volke bekannt werde, daß das frühere Ministerium aller dings die Grundrechte in vielfacher Weise durch jene Bemer kungen unter 8. beschrankt und entstellt hat, und trage darauf an, baß dieserBeri'cht den stenographischen Mittheilungen ein verleibt werde. Vicepräsident Tzschirner: Der Grund, warum der Bericht von der Deputation angefertigt worden, ist der, weil damals die Staatsregierung hauptsächlich sich darauf stützte, daß Art. 3 der Grundrechte den Gewerbtreibenden durch et waige allgemeine Gewerbsfreiheit oder allgemeine Freizügig keit nachtheilig werden könnte. Diesem Bedenken im Publi cum noch mehr entgegenzutreten und dasselbe vollständig zu widerlegen, deshalb ist der Bericht verfaßt worden; man wußte, als dies geschah, noch nicht, daß das jetzige Ministe rium die Grundrechte vollständig publiciren würde. Es hat aber das jetzige Ministerium in seinem Programm gleich er klärt, daß es jene Bedenken nicht theile, sondern sie durch das Reichseinführungsgesetz genugsam widerlegt finde. Ich sehe daher nicht ein, warum über diesen Umstand jetzt noch weiter zu sprechen sei. Wir haben uns auch nicht weiter vor dem Wolke zu rechtfertigen, und ich bin daher gegen das, was Abg. Blöde sagte. Die Kammern sind nicht da, um sich zu ent schuldigen, sie müssen wissen, was sie zu thun und zu lassen haben; die Kammer ist schon dadurch gerechtfertigt, daß das jetzige Ministerium jene Bedenken nicht getheilt hat. Abg. 0. Bertling: Ich ergreife das Wort, um für den Antrag des Abg. Blöde zu sprechen. Ich muß bestätigen, daß im Volke und zwar zumTheil unter sehr gebildeten Leuten eine völlige Unwissenheit über dieVorgänge in den Kammern herrscht, und daß von einem Theile der Presse gesucht wird, eine solche Unwissenheit zu unterhalten und Mißverständnisse zu verbreiten. Es ist in der That zu verwundern, wenn man oft die Behauptung liest, das frühere Ministerium habe die Grundrechte ebenso zu publiciren beabsichtigt, wie es das jetzige Ministerium gethan hat, und wie man hiermit Folge rungen abzuleiten sucht, die auf dieAbsichten der Volksvertre ter ein übles Licht werfen. Ich weiß nicht, ob diejenigen, welche dergleichen Gerüchte verbreiten, dies selbst im Jrr- thum, in gutem Glauben thun oder nicht, allein das Publicum liest dergleichen Berichte und wird dadurch irre geführt. Et- ist im Publicum aber namentlich viel zu wenig bekannt, welche Erklärung das vormalige Ministerium rücksichtlich der Ver kündigung der Grundrechte gegeben hat, insbesondere kennt man die vom frühem Ministerium in den Landtagsacten S. 306 abgegebene Erklärung nicht, die dahin ging, erstens, daß die Regierung beabsichtige, blos mit den in ihren Bemerkungen enthaltenen Erläuterungen die Grundrechte zu publiciren, und zweitens erst dann sie zu publiciren, wenn sie die Gewißheit erlangt haben würde, daß von den Staaten, welche das deutsche Reich bilden werden, auch die angrenzenden Staaten die Grundrechte in gewissen Punkten zur Geltung bringen. Diese Erklärung des vorigen Ministeriums scheint im Lande ziemlich unbekannt zu sein; dies aber verursacht die Meinung, als hätte man auch vom vorigen Ministerium die Publication der Grundrechte erlan gen können, und unterstützt zugleich gewisse verleumderische Gerüchte, die man von gewissen Seiten in Umlauf bringt. Ich glaube daher, daß der Antrag des Abg. Blöde einem we sentlichen Bedürfnisse abhilft,-und. ich werde also für den Antrag des Abg. Blöde stimmen. Präsident Hensel: Ich frage die Kammer: ob sie dnr. Antrag des Abg. Blöde unterstützt? — Wird ausreichend un terstützt. Staatsminister V. Weinlig: Es wird diegechrteKam mer nicht erwarten, daß ich mich gegen den Antrag des Abg Kretzschmar erklären werde. Es würde, nachdem die Staats-
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