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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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wischh hätten wie mit einem Zuge die alte Starnmesverschie- denheit und die alte Stammeifersucht und Stammesfeind- schaft. Der Erfolg hat es gezeigt! Die Begeisterung ist vorüber gerauscht, und wenn blos der Nationalversammlung die Schuld gegeben wird, daß sie nicht treu geblieben sei dem Principe der Volkssouverainetät, daß sie nicht fortgehandelt habe im Sinne der Democratie, so, meine Herren, vergessen Sie nicht, daß das zwar Principien sind, aber Principien, die man auf verschiedene Weise auffassen und deuten kann. Die jenigen Stämme des deutschen Volkes, ich erinnere nament lich an manchen Lheil des preußischen Volkes, in welchen noch frisch lebt das Gefühl für den König in der alten herge brachten Weise, diese Stämme haben nicht in der Voraus setzung wie wir gewählt. Und dann noch Eins! Die Revo lution war geschloffen in dem Augenblicke, als das Vorparla ment den Antrag auf die Permanenz verwarf, als das Vor parlament sich mit dem Bundestage einigte, als die National versammlung berufen wurde nach Verordnung des Bundes tages und nach der Verordnung der Regierungen. Die Na tionalversammlung ist hervorgegangen aus revolutionairem Boden, aber sie stand auf dem Rechtsboden, und das ist der erste Jrrthum, daß man die Nationalversammlung als eine permanente Fortsetzung der Revolution betrachtet hat. Indem das Vorparlament in sich nicht die Kraft fühlte, sich als sou- verainen Convent an die Spitze zu stellen und das freie und einige Deutschland zu proclamiren, alleDeutschen unter seine Fahne zu rufen und den Regierungen, welche sich nicht unterwerfen wollten, mit Umsturz zu drohen, da das Vorparlament im Gegentheile mit dem Bundestage sich ver einbarte, so ist damit bewiesen, daß die Revolution bis dahin ging und nicht weiter. Das deutsche Volk hat feine Regie rungen behalten, und indem es seine Regierungen behielt, hat cs einen Act der Volkssouverainetät ausgeübt, denn dieSou- verainetät des Volkes zeigt sich nicht bsos im Zerstören, son dern auch im Erhalten. Daraus folgt, daß der deutschen Na tionalversammlung allerdings dieVertretung des gesummten deutschen Volkes oblag, insoweit dasselbe als einiges Ganze zu denken war; es folgt aber auch daraus, daß die einzelnen deutschen Stämme, welche einzeln gewählt haben, noch keines wegs ihren Anspruch aufgegeben hatten auf eine besondere Berücksichtigung von Seiten der allgemeinen Volksvertre tung. Darum habe ich daran festgehalten, daß das Ver fassungswerk Deutschlands nicht anders zu Stande kommen könne, als durch eine Vereinbarung der Nationalversamm lung und — nicht der deutschen Fürsten, nicht der deutschen Regierungen, sondern der deutschen Stämme, der deut- scheuVölker. Wie diese Vereinbarung zu Stande kommen mußte, darüber ist hier nicht der Ort zu sprechen. Ich mußte hier nur einmal zeigen, daß ich wenigstens aus dem einfachen Grunde, weil mich die Begeisterung nicht verblendet hat, meiner Ueberzeugung treu geblieben bin und mich alle Vor würfe wegen Aenderung des Princips nicht treffen. Hier nach wird es mir um fo leichter werden, auf die Sache selbst einzugehen. Zunächst handelt es sich um das Princip, oS- wir überhaupt der Centralgewalt Gehorsam schuldig sind, oder nicht. Es ist zunächst dabei ein formeller Grund geltend gemacht worden. Man hat darauf hingewiesen, daß jenes Decret, die Einsetzung der Centralgewalt betreffend, nicht auf die verfassungsmäßige Weise angenommen worden sei. Ich gestehe, daß ich nicht gern auf dergleichen gar zu feine Spitz findigkeiten eingehe. Ich erlaube mir, außer dem vonAndern schon Erwähnten noch Folgendes zu entgegnen. Eine Form verletzung ist vorgekommen, und ich finde es ebenso spitzfin dig, dies leugnen zu wollen, indem man sagt, daß man das Wort: königliche Anträge anders faßt, oder daß man nur einen solchen Antrag an die Deputation zu weisen habe, welcher discutirt werden soll, und was dergleichen Dinge mehr sind; ich finde, sage ich, es ebenso spitzfindig, diese Fyrmwidrigkeit leugnen zu wollen, als auf der andern Seite auf diese Formwidrigkeit so schwere und folgenreiche Folge rungen zu gründen; denn wenn man auf diese Form so un- geheurenWerth legt, so frage ich: warum ist denn damals von der Minderheit nicht gegen diese Formwidrigkeit protestirt worden? Wir wissen ja, daß mehrere der Herren in diesem Saale gegen jenen Beschluß sich erhoben haben, oder viel mehr, daß sie dagegen sitzen geblieben sind, — so war wohl damals die Form der Abstimmung. Diese Herren haben aber, soviel ich weiß, nicht gegen den Antrag gestimmt, weil er ihnen den Z. 123 der Verfassung zu verletzen schien, sondern weil sie, treu denuPrincipe der Democratie, ein unverant wortliches Oberhaupt nicht an die Spitze Deutschlands stellen wollten. Ferner, warum sind denn, wenn eine Verfassungs verletzung vorliegt, in den neuntehalb Monaten, welche seit dem verflössen sind, keine Protestationen dagegen erfolgt? Warum hat man alle Folgerungen aus jenem Beschlüsse der Kammern gelten lassen, und warum jetzt auf einmal die Be rufung an jene verschollene Begeisterung, auf die man jetzt mit Lächeln und Mißmuth zurückblickt? Ich hätte daher ge wünscht, die Antragsteller hätten einfach diese Formsache bei Seite gelassen, und hätten gerade herausgesagt: wir beantra gen, daß Sachsen der Centralgewalt den Gehorsam aufkün- digt, und zwar aus den und den Gründen. Denn ich ver kenne diese Gründe nicht. Dann mache ich Sie darauf auf merksam, daß die Gründung der Centralgewalt mit hem Auf hören des Bundestags genau zusammenhängt; denn es heißt in dem Gesetz über die Einsetzung der Centralgewalt im §. 13. „Mit der Wirksamkeit der provisorischen Centralgewalt hört das Bestehen des Bundestags auf." Wenn also dieses Gesetz für ungültig erklärt wird, so würde daraus folgen, daß ohne weiteres der alte Bundestag in sein Recht wieder cintritt.. Ich verlasse jetzt diesen rein formellen Gegenstand und gehe über auf die praktischen Folgen, wenn wir den Antrag der geehrten Antragsteller annehmen. Die practischen Folgen sind bedeutsam zunächst für Sachsen. Sachsen, das ist mit Recht gesagt worden, würde durch die Annahme eines solchen Antrags sich sofort lossagen von der deutschen Central-
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