Delete Search...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
bleibt, meiner Ansicht nach, etwas Anderes nicht übrig, als sich geradezu auf die einzelnen Capitel des Criminalgesetz- buchs zu beziehen, und ich habe mir deshalb erlaubt, einen Antrag einzubringen, welcher fvlgendermaaßen lautet: „Die Kammer wolle beschließen: im Verein mit verändern Kam mer die Regierung zu ersuchen, bei der Krone zu bevorworten, daß für alle politischen, Preß-und andereunterCap. I.,II.,III. des zweiten Theils des Criminalgesetzbuchs fallende Vergehen, die in der revolutionairen Bewegung des vorigen Jahres ihren Entstehungsgrund hatten, unbedingte Amnestie gewahrt werde." Wem nun allerdings nicht sofort das Criminal- gesetzbuch vorliegt, der wird Bedenken tragen, ob er sich diesem Anträge anschließen kann, und ich muß mir deshalb erlauben, wenigstens die Ueberschriften dieser Capitel und nach Beft'n- den die einzelnen Artikel hier vorzutragen, um vielleicht da durch eine Unterstützung meines Antrags herbeizuführcn. Das erste Capitel des zweiten Theils des Criminalgesetzbuchs handelt seiner Überschrift nach: Vom Hochverrate, Staats- verrathc und andern die Sicherheit des Staats gefährdenden Handlungen. Das zweite Capitel: Von Beleidigung der Person des Staatsoberhaupts und seiner Familie. Das dritte Capitel: Von Auflehnung gegen die öffentlichen Be hörden und von Friedensstörungen., Ich glaube, es kann wohl kein Zweifel darüber obwalten, daß die Antragsteller, ebenso wie die Deputation, keineswegs der Ansicht gewesen sind, irgend eins der unter diesen Capiteln behandelten Ver gehungen von der Amnestirung auszuschließen, und ich bitte daher, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident He nsel: Der Abg. Kellermann hat den An trag gestellt: „Die Kammer wolle beschließen: im Verein mit der andern Kammer die Regierung zu ersuchen, bei derKrone zu bevorworten, daß für alle politischen, Preß- und andere unter 6ap. I., II., III- des zweiten Theils des Criminalgesetz buchs fallende Vergehen, die in der revolutionairen Bewegung des vorigen Jahres ihren Entstehungsgrund hatten, unbe dingte Amnestie gewährt werde." Unterstützt ihn die Kam mer?— Hinreichend. Abg. Helbig: Das Bedenken des Abg. Schieck, in Folge dessen er einen Antrag stellte, ist jedenfalls unbegründet und der Antrag überflüssig, da für die Vergehen, wegen wel cher Strafen auf Antrag der Betheiligten stattsinden, die Am nestie ohnehin nicht eintritt, auch vom Ausschüsse gar nicht verlangt worden ist; denn das sind schon an sich keinesolchen Vergehen, für die Amnestie gegeben werden kann, weil es auf jeden einzelnen Verletzten ankommen muß, ob er Bestrafung verlangt oder nicht. Was aber die Befürchtungen des Abg. Bauer anlangt, die er dem Ausschußantrage entgegenstellte, so scheinen mir diese noch weniger begründet zu sein; denn daß für die Erhaltung der constitutionellen Monarchie die Revolution nicht gemacht worden ist, das versteht sich von selbst, denn die konstitutionelle Monarchie haben wir in den meisten deutschen Staaten schon; also dafür brauchten wir keine Revolutionzumachen, sie ist vielmehr gemacht worden, um das democratische Princip durchzuführen, mag es nun unter der con stitutionellen Monarchie oder unter einer andern Staatsform sein. Uebrigens aber kann ich diejenigen nicht für Staats männer halten, die Lag für Tag eine Schilderhebung fürch ten, ich möchte sie vielmehr für Schildbürger erklären. Zwölf Schneidergesellen, welche die deutsche Grenze überschritten haben, bringen bei ihnen schon eine enorme Beunruhigung hervor, besonders die drei, die nach der Extrabeilage zur Leip ziger Zeitung nach Sachsen geschickt worden sind, um hier die Republik einzuführen. Der Bericht ist im Uebrigen schon so ausführlich und gründlich, daß weitere Bemerkungen über flüssig erscheinen. Abg. Blöde: Ich werde mich für den Kellermann'schen Antrag verwenden, weil er mir der umfassendste zugleich und der gründlichste zu sein scheint; jedoch habe ich noch ein Be denken, ob durch seinen Antrag ein politisches Vergehen ge troffen wird, das mir gerade vorliegt und vor Augen schwebt. Ich weiß nicht, ob dieses mit getroffen wird, weil ich im Au genblick das Criminalgesetzbuch nicht vorlkegen habe. Es ist der Fall, daß ein Literat, unter dem Namen Karl Rosen be kannt, wegen Verleumdung der Behörden, des Kriegsmini- steriums namentlich, angeklagt worden ist, weil er den Tod des bekannten politischen Gefangenen Advocat Moßdorf im Jahre 1833 in einem öffentlichen Blatte in einer Weise zur Sprache gebracht hat, in welcher man eine Verleumdung der Behörden und namentlich des Kriegsministeriums gefunden hat. Er ist deswegen zur Untersuchung gezogen worden und wird vor die Geschwornen gestellt werden. Die Sache liegt gegenwärtig dem Staatsanwalt vor. Nun glaube ich, daß das auch noch ein Vergehen ist, für welches die gefor derte Amnestie eintreten und das nicht als gewöhnliche Ver leumdung betrachtet werden sollte, weil es hcrvorgegangen war aus der politischen Bewegung des vorigen Jahres, aus einer vielleicht übelverstandenen Auffassung der Preßfreiheit und aus einem allzu großen Eifer für Recht und Gerechtigkeit, welche jener Literat verletzt glaubte. Wenn dieser Fall, der meiner Ansicht nach unbedingt mit der Amnestie würdig sein würde, von dem Kellermann'schen Antrag nicht getroffen wer den sollte, so würde derselbe noch einer Erweiterung bedürfen und mir dann unter dieser Voraussetzung der Kellermann'sche Antrag der annehmbarste erscheinen. Es ist aber dabei noch darauf aufmerksam zu machen, daß außerdem, wenn der Kel- lermann'sche Antrag auch angenommen würde, es noch einer Einschaltung bedürfen würde, die dahin gehen müßte: „Preß vergehen, soweit sie nicht gegen Privatpersonen verhangen worden sind." Diesen Zusatz würde ich der Deputation anheimgeben. Präsident Hensel: Wird ein Antrag darauf gestellt? Abg. Blöde: Ich würde den Antrag stellen, daß hinter die Worte: „Entstehungsgrund hatten " einzuschalten warer
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview