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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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abtheilung verschlagen zu müssen, zu beschließen: Die in der 16. Abtheilung des 12. Wahlbezirks abgegebenen Stim men sind für ungültig anzusehen, die -Wahl des Abg. Ha berkorn in diesem Bezirke aber für unbeanstandet zu er achten. Alterspräsident Birnbaum: Wünscht Jemand zu spre chen? Tritt die Kammer dem vom Referenten erwähnten Be schlüsse bei? — Einstimmig Ja. Alterspräsident Birnbaum: Nun bitte ich den Referen ten der dritten Abtheilung, die Rednerbühne zu besteigen. Referent Abg. v. Bertling: Sie haben die dritte Ab theilung beauftragt, die Wahlen der Mitglieder der zweiten Abtheilung zu prüfen. Die Abtheilung hat sich diesem Auf trage unterzogen und mich mit der Berichterstattung beauf tragt. Wir haben bei der Prüfung der Wahlen sämmtlicher dreizehn Abgeordneten ein wesentliches Bedenken nicht gefun den. In Beziehung aus die Wahl von zwölf Abgeordneten haben wir den Beschluß gefaßt, Ihnen die Gültigkeitserklä rung der Wahlen anzuempfehlen. Ich erlaube mir, Ihnen die Namen der Abgeordneten, auf welche sich dies bezieht, anzugeben. Es sind dies die zwölf Abgeordneten: Hensel im 5. Wahlbezirk, Siegel im IS., Schmidt im 19., Wehnerim LS., Feldner im 30., v. Trützschler im46., Wagner im50., Heeren im 51., Hitzschold im55., Kre- her im 60., Klette im 72. und Blöde im 73. Wahlbezirke. In Bezug auf den Abgeordneten im 29. Bezirke dagegen hat die Deputation geglaubt, daß ein anderer Beschluß an- zurathen sei. — Unter jenen zwölf Abgeordneten sind es drei, deren Wahlen für unbeanstandet zu erklären, einigen Bedenken unterliegen würde, wenn Sie glauben, daß die Bedenken von Erheblichkeit seien. Die Abtheilung war die ser Meinung nicht. Ich erlaube mir in Bezug auf diese drei Abgeordnetenanzugeben, welches die Bedenken sind, damit Sie erkennen, inwieweit Sie die Bedenken für unerheblich zu erachten haben. Bei der Wahl des Abg. Kreher im 60. Be zirk, welcher unter 3060 Stimmen mit 1212 Stimmen ge wählt wurde, ist es vorgekommen, daß 24 Stimmzettel, außer einem durchstrichenen Namen, den Namen desAdvocaten Böttcher in Chemnitz enthielten, und daß der Wahlausschuß geglaubt hat, diese 24 Stimmen nicht in Anrechnung bringen zu dürfen, weil die Person des Gewählten nicht genügend be zeichnet sei. Wenn man aber diese 24 Stimmen dem Adv. Böttcher in Chemnitz, dem sie nach der Ansicht Ihrer dritten Abtheilung zuzuzählen waren, zuzählt, so ändert dies doch das Hauptergebnis der Abstimmung nicht. Der Adv. Böttcher hatte nämlich 1094 Stimmen. Zählt man 24 zu diesen hinzu, so würden die Stimmen für ihn doch noch nicht die Zahl der Stimmen für den Abg. Kreher erreichen. — Den Abg. v. Trützschler traf im 46. Wahlbezirk ein ähnliches von uns für unerheblich erachtetes Bedenken. Er war unter 1317 Stimmenden mit der außerordentlichen Stimmenmehrheit von 1247 Stimmen gewählt worden. Nun ist in diesem Bezirk vorgekommen, daß in einer Wahlabtheilung 149 Stimmen zn spät abgegeben worden sind. Sie ermessen aber, daß, wenn man auch diese Stimmen abziehen wollte von den Stimmen, welche auf den Abg. ».Trützschler gefallen sind, gleichwohl das Hauptergebniß der Wahl nicht geändert wird. — Ein anderes Bedenken lag vor in Bezug auf die Wahl des Abg. Hitzschold, der im 55. Bezirke unter 1056 Stimmenden mit 517 Stim men gewählt wurde. Bei dieser Wahl kam es vor, daß in Bezug auf eine Wahlabtheilung, welche 222 Stimmende ent hielt, nicht mitBestimmtheit zu ersehen war, ob diese Stimmen zur rechten Zeit abgegeben worden seien; allein will man auch annehmen, daß sie nicht zur rechten Zeit abgegeben worden seien, so würde doch die Wahl des Abg. Hitzschold nicht zu be anstanden sein, denn zieht man 222 von 517 ab, so würden 295 Stimmen übrig bleiben und der Abg. Hitzschold immer noch den ihm in der Stimmenzahl zunächst stehenden Spin nereibesitzer Evans an Stimmenzahl übertreffen, da dieser nur 251 Stimmen erhalten hat. Es hat auch hier die Abtheilung geglaubt, daß das Bedenken unerheblich und in Bezug auch auf diesen Abgeordneten anzurathen sei, die Wahl für gültig zu erklären und sich für die definitive Zulassung des Ab geordneten auszusprechen. — Eine andere Ansicht hat die De putation gewinnen müssen in Bezug auf die Wahl im 29. Be zirke. In diesem Bezirke ist die Wahl auf den v. Berthold in Döbeln gefallen, der unter 3495 Stimmen mit 2448 Stim men erwählt worden ist. Wir haben hier zu rügen, daß uns, wie es auch bei andern Abteilungen der Fall ist, die Acten über diese Wahl nicht zugegangen sind. Das Ganze, was der Abtheilung vorgelegen hat, besteht in dem Berichte des Wahl- commiffars und außerdem in der Missive, welche dem Ab geordneten von dem Ministerium des Innern zugestellt wor den ist. Aus erstem: ist das Resultat zu ersehen, welches ich Ihnen angegeben habe, daß nämlich v. Berthold unter 3495 mit 2448 Stimmen gewählt worden ist. Die Abtheilung ist unter diesen Umständen der Meinung gewesen, daß eine defi nitiv e Zulassung des Abg. v. Berthold nicht ausgesprochen werden könne, weil die Wahlacten nicht vollständig vorliegen, daß aber dennoch dessen vorläufige Zulassung zu beantra gen sei. Sie setzte voraus, daß bei einer so außerordentlichen Stimmenmehrheit angenommen werden müsse, daß im Allge meinen die Form der Wahl in Richtigkeit sei, und setzte ferner voraus, daß der Rechtsgrundsatz Geltung haben müsse, daß bei Handlungen competenter Behörden die Rechtsvermuthung für richtige Beobachtung der Formen spreche. Sie glaubte daherIhnen Vorschlägen zu müssen, daß in Bezug auf die Wahl des Abg. v. Berthold nicht dessen definitive, wohl aber vorläufige Zulassung ausgesprochen werde, unter dem Vor behalte, die Wahl fernerweit zu prüfen, wenn die Wahlacten er'ngegangen sind. Es versteht sich dabei von selbst, daß das Ministerium zu ersuchen sein wird, dafür zu sorgen, daß die Acten so bald als möglich an uns gelangen..— Ich trage daher
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