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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,2.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028248Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028248Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028248Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 21
- SonstigesVerzeichnis der Mitglieder der zweiten Kammer. 30
- Protokoll3. Sitzung 33
- Protokoll4. Sitzung 37
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 69
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 123
- Protokoll9. Sitzung 151
- Protokoll10. Sitzung 165
- Protokoll11. Sitzung 177
- Protokoll12. Sitzung 183
- Protokoll13. Sitzung 199
- Protokoll14. Sitzung 203
- Protokoll15. Sitzung 231
- SonstigesBericht der außerordentlichen Deputation zur Prüfung der Robert ... 246
- Protokoll16. Sitzung 263
- Protokoll17. Sitzung 289
- Protokoll18. Sitzung 301
- Protokoll19. Sitzung 331
- Protokoll20. Sitzung 355
- Protokoll21. Sitzung 375
- SonstigesBericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer über den ... 398
- Protokoll22. Sitzung 403
- Protokoll23. Sitzung 417
- Protokoll24. Sitzung 429
- SonstigesBericht des ersten Ausschusses der zweiten Kammer über den ... 450
- Protokoll25. Sitzung 457
- Protokoll26. Sitzung 471
- Protokoll27. Sitzung 489
- SonstigesErster Bericht der außerordentlichen Deputation in Bezug auf das ... 516
- Protokoll28. Sitzung 519
- Protokoll29. Sitzung 535
- Protokoll30. Sitzung 539
- Protokoll31. Sitzung 547
- Protokoll32. Sitzung 555
- Protokoll33. Sitzung 565
- SonstigesBemerkungen B. zu dem königl. Decrete, die deutschen Grundrechte ... 578
- Protokoll34. Sitzung 585
- Protokoll35. Sitzung 601
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 631
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 695
- SonstigesBericht des fünften Ausschusses über die bis zum 8. März 1849 ... 718
- Protokoll40. Sitzung 723
- Protokoll41. Sitzung 739
- Protokoll42. Sitzung 753
- Protokoll43. Sitzung 769
- Protokoll44. Sitzung 785
- Protokoll45. Sitzung 817
- Protokoll46. Sitzung 835
- Protokoll47. Sitzung 861
- SonstigesZweiter Bericht der außerordentlichen Deputation zur Revision ... 879
- Protokoll48. Sitzung 883
- SonstigesErster Bericht des dritten Ausschusses über das königliche ... 900
- SonstigesUebersicht des Staatshaushaltes für das Königreich Sachsen auf ... 903
- Protokoll49. Sitzung 981
- Protokoll50. Sitzung 1007
- Protokoll51. Sitzung 1039
- Protokoll52. Sitzung 1073
- Protokoll53. Sitzung 1089
- Protokoll54. Sitzung 1121
- Protokoll55. Sitzung 1145
- Protokoll56. Sitzung 1171
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1221
- Protokoll59. Sitzung 1247
- BandBand 1849 -
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der Dachdecker, der Brunnengräber, der Aerzte u. s. w., über- hauptallerClaffenvonStaatsbürgern,deren Pflichterfüllung einen besonder» Muth erheischt, die sich dabei Gefahren für Gesundheit und Leben auszusetzen haben. Eine derartige Standesehre aber kann und darf nicht flatuirt werden. Sie verstößt nicht nur gegen die Sittlichkeit, sondern auch wider die Grundsätze eines vernünftigen Staatslebens. Uebrigens aber dürfte der wahre Muth des Soldaten und als vorzugs weise Eigenschaft des Dfficiers nicht der sein, welchervondem Ehrengerichte ins Auge gefaßt wird. Wahrer Muth ist nur der, welcher in dem seiner Würde bewußten und einer freien Ueberzeugung und Begeisterung folgenden Manne wohnt, der Muth der Liebe zum Vaterlande, der Hingebung für die Freiheit, der Muth, welcher gepflegt wird unter dem Seegen polksthümlicherJnstitutionen und dem Einflüsse edler Grund sätze. Das ist der einzige wahre Muth. Der laßt sich aber nicht durch Zwangsmittel machen, sondern ist naturwüchsig. Es ist imLaufe der Debatte aus den Antrag des Abg. Tauer- schmidt weiter eingegangen worden. Ich muß gegen densel ben auf das aufmerksam machen, was jetzt von der Regierungs bank aus geltend gemacht worden ist. Daraus müssen wir uns von der Nothwendigkeit, bestimmte Anträge an die Re gierung zu bringen, nur um so mehr überzeugen. Auf eine bloße Erklärung der Volksvertretung hat, wie schon gesagt, die Regierung nicht einmal diepositiv gesetzliche Pflicht, etwas zu thun. Wenn also in dieserWeise inBezug aufdie heutige Angelegenheit in den Kammern beschlossen würde und in Wochen, Monaten und Jahren von Seiten der Regierung nichts darauf erfolgte, so würden wir uns selbst den Vorwurf machen müssen, nicht bestimmt und nachdrücklich genug ge handelt zu haben. Anders wird die Regierung sich einer gro ßen Verantwortlichkeit aussetzcn, wenn wir nichts in unserer Pflicht versäumten. Staatsminister Rabenhorst: Ich wünsche, daß kein Jrrthum entstehe. Die Ansicht des Ministeriums ist keines wegs, das Capitel über die Ehrengerichte im Dienstreglement einzeln revidiren zu lassen, es ist vielmehr die Absicht der Re gierung, das ganze Dienstreglement revidiren zu lassen, nicht aber einzelne Capitel herauszureißen; es kann aber sehr leicht sein, daß bei der Revision das ganze Capitel über die Ehren gerichte beseitigt wird. Es soll Alles genau geprüft werden; ich will mich aber in der Sache nicht übereilen. Das Mini sterium giebt jedoch auch deshalb die Zusicherung, dafür zu sorgen, daß aus der Verzögerung der Aufhebung des fraglichen Capitels kein Nachtheil entstehen könne. Diesem Mißver- ständniß wünsche ich also entgegenzutreten. Ich habe nicht unbedingt ausgesprochen, dieses Capitel solle bestehen bleiben oder übgeändert bestehen bleiben. Ich habe vielmehr die Ab sicht, die Revision des Dienstreglements wieder vornehmen zu lassen. Es könnte sein, daß auch von jenen Bestimmungen theilweis etwas bestehen bliebe. Alles das kann aber nur natürlich auf dem Wege geschehen, auf dem nothwendig gegangen werden muß. Präsident Hensel: Es ist der Schluß derDebatte vorhin beantragt worden; wird der Antrag unterstützt? — Ist aus reichend unterstützt. Verlangt Jemand hierüber das Wort? Abg. Müller (aus Dresden): Ich wollte mir erlauben, noch einige Bemerkungen in Bezug auf das von dem Herrn Minister Gesagte anzuführen, wenn die Kammer es gestattet. Abg. Helbig: Es dürfte wohl nunmehr, da die Regie rung sich über den von derDeputation erstattetenBerichtaus- gesprochen hat, nothwendig sein, die Debatte fortzusetzen. Es war früher diese Rücksicht nicht zu nehmen, als der Schluß der Debatte beantragt wurde; nach den Erklärungen der Staatsregierung dürfte aber wohl noch das und jenes zu bemerken sein. Präsident Hensel: Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie den Antrag auf Schluß der Debatte annimmt? — Ist abgeworfen. Abg. Gruner: Der Herr Staatsminister des Kriegs hat geäußert, der Soldat besitze allerdings eine gewisse Standesehre und er müsse sie um deswillen besitzen, weil sein Stand besonders erfordere, daß er mit Muth ausgerüstet sei. MekneMitbürger! ich muß dieseBehauptung mitEntrüstung im Namen aller andern Staatsbürger, im Namen des gan zen Staatsbürgerthums zurückweisen. Ein jeder ehrlicher Mann darf ebenfalls auf das Attribut des Mnthes Anspruch machen. Der wahre Muth besteht nicht blos darin, daß man sich kriegerischen Gefahren entgegenstellt, jeder andere Mensch in seinem Berufe bedarf des wahren Muthes ebensowohl. Sehen Sie auf den armen Mann hin, er bedarf heutzutage, um nicht bei der Erfüllung seiner Pflicht zu verzweifeln, eines größern Muthes, als des kriegerischen. Gehen Sie zu dem Beamten und Richter, er bedarf heutzutage eines auf einer weit tiefern Basis begründeten Muthes, als der Soldat, und so ist es in jedem Stande. Die Erfahrung des Lebens zeigt es deutlich, daß der Staatsbürger des Muthes der treuen Pflichterfüllung ebenso bedürfe als der Soldat. Ich komme gerade durch diese Aeußerung des Herrn Staatsministers auf eine Seite der Sache, um die es sich heute handelt, und welche, wie es scheint, noch nicht hervorgehoben worden ist, ich meine die Stellung des Duells zu den Ehrengerichten. Das Duell, darüber sind wir wohl Alle einig, ist nicht blos ein Verbrechen, es ist eine Sünde, ja es ist, um einmalmit französischer Leicht fertigkeit zu sprechen, noch mehr, es ist ein Unsinn, oft ein sehr lächerlicher Unsinn, und doch, meine Herren, kommen noch häufig Fälle des Duells vor. Ich könnte durch einige mir- vorliegende Druckschriften Falle nachweisen (ich verweise nur auf den Fall des Grafen Dembinskp in Freiberg), wo durch ein Ehrengericht der Ausspruch gethan wird, daß ein Dfficiev um deswillen, weil er ein Duell abgelehnt hat, entweder der Ehre verlustig sei, oder daß er, wenn er die Ehre behalten wolle, sich duelliren müsse. Meine Herren! das ist nichts An deres, als der Ausspruch, daß Jemand schuldig sei, ein Ver-
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