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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Mir scheint die Deputation mit sich selbst in Widerspruch ge kommen zu sein, denn vorher stellt sie den Grundsatz der Au tonomie an die Spitze und vindicirt der Kammer das Recht, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben, und in diesem Punkte 6 nimmt sie wieder der Kammer dieses Recht. Die Kammer soll ohne weiteres das, was die Deputation der jen seitigen Kammer beschlossen hat, in Kauf nehmen. Abgesehen aber auch von diesem Widerspruche, scheint cs mir mit der Würde und Selbstständigkeit jeder Kammer durchaus unver einbar zu sein, so ohne weiteres Anträge anzunehmen, welche in der andern Kammer zur Berathung und Annahme gekom men sind. Es ist schon vielfach die Meinung geäußert wor den, die erste Kammer würde sich mehr den Beschlüssen der zweiten Kammer unterwerfen müssen, und es würde das gerade jetzt ein Grund sein, welcher diese Meinung bestärkte, wenn wir Punkt 6 annehmen wollten. Ich halte es nicht für passend und nicht für zulässig, wenn eine Kammer von der andern sich so ins Schlepptau nehmen lassen sollte. Dann scheint mir aber auch selbst ein Widerspruch zwischen Punkt 4 und 6 stattzusinden, denn es heißt da in Punkt 4: „wo nicht eine Abänderung von derDeputation beantragt worden ist." Nun hat aber unsere Deputation.größtenteils die Anträge der jenseitigen Deputation adoptirt, mithin könnte man das so auslegen, daß auch dies Abänderungsvorschläge sind, obgleich sie mit den jenseitigen Beschlüssen zusammen fallen, weil die jenseitigen Beschlüsse Abänderungen der Re gierungsvorlage Vorschlägen,. Es könnte also immer der Punkt 6 durch das, was im Punkt 4 enthalten ist, aufgehoben werden. Man könnte sagen: dieDeputation unsererKammer hat hier einen Abänderungsantrag gestellt, nämlich den An trag, die jenseits beschlossene Abänderung anzunehmen. Da nach wäre es möglich, daß eine Berathung hierüber noch für zulässig erklärt würde. Ich bin also im Allgemeinen gegen den Punkt 6, und würde für dessen Wegfall stimmen aus den eben angedeuteten Gründen. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hier über? Berichterstatter Abg. Böricke: Ich beziehe mich zu nächst auf die Auslegung, welche der Abg. Heubner über Satz 6 der allgemeinen Vorschläge gegeben hat, mit wel cher ich übereinstimme. Es ist von ihm aufs klarste gezeigt, daß wenigstens von Seiten der Deputation irgend eine An- maaßung, als ob sie ihre Meinung allein der Kammer gegen über geltend machen wollte, nicht stattsindet. Im Gegen- theile, nicht im Interesse der Deputation, sondern im In teresse der Kammern, zur Ersparungvon Zeit ist dieser sechste Vorschlag gestellt worden; denn man glaubte, daß die Ge schäftsordnung überhaupt nur als provisorisch gelten würde, und daß man mit der Verhandlung über einzelne Punkte uicht die Zeit verlieren wollte. Die Deputation legt daher einen besondern Werth oder besonderes Gewicht nicht darauf, -b Satz d angenommen oder abgelehnt wird. Wenn er ab gelehnt wird, so findet eine Berathung über alle die Punkte statt, worüber in der zweiten Kammer berathen worden ist. Präsident Joseph: Die Deputation hat bestimmte Vorschläge rücksichtlich derBerathung ihres Berichts über die Geschäftsordnung gemacht. Die zwei ersten erledigen that- sächlich sich von selbst, und ich glaube daher nur nöthig zu haben, eine Frage Aber die Vorschläge von unter 3 bis unter 7 an Sie zu richten. Die Deputation schlagt Ihnen vor, eine allgemeine Berathung nicht eintreten zu lassen. Ich werde die verschiedenen Vorschläge in ihren einzelnen Theilen zur Abstimmung bringen. Wenn Niemand "gegen die Frag stellung etwas einzuwenden hat, so frage ich die Kammer: ob sie den Antrag der Deputation, eine allgemeine Berathung nicht eintreten zu lassen, annimmt?— Geschieht einstimmig. Präsident Joseph: Die Deputation beantragt ferner: es möge 4) eine besondere Berathung nur über di e- jenigenParagraphen des Entwurfs stattfinden, zu denen entweder von der Deputation, oder von einem Mitglieds der Kammer, oder von ei nem Regierungscommissar eine selbstständige Abänderung beantragt worden ist. Genehmigt die Kammer diesen Antrag? — Einstimmig. Präsident Joseph: Es möge 5) nur über solche Vorschläge zu Abänderungen abgestimmt wer den. Genehmigt die Kammer auch diesen Vorschlag? — Einstimmig. Präsident Joseph: Ferner möge beschlossen werden: 6) sowohl alle diejenigen von der andern Kam mer beschlossenen Ab änderungsvorsch läge, welch e von der diesseitigen Deputation gebilligt und empfohlen werden, insgesammt anzunehmen und sie weder inBerathung zu ziehen, noch dar über abzustimmen. Genehmigt die Kammer auch diesen Antrag? — Wird gegen 10 Stimmen abgeworfen. Präsident Joseph: Endlich wünscht dieDeputation, es möge beschlossen werden: 7) alle diejenigen Para graphen des Entwurfs, zu denen irgend welche Vorschläge (inderDeputationoder in der Kammer) nicht geschehen, ohne besondere Abstimmung darüber für angenommen zu achten. Genehmigt die Kammer diesen Antrag? — Einstimmig. Berichterstatter Abg. Böricke: Es würde jetzt die besondere Berathung über die einzelnen Paragraphen zu be ginnen haben, und zwar zunächst über den §. 13 des Ent wurfs, welcher in der jenseitigen Kammer Veranlassung zu Verhandlungen gegeben hat. (Vergl. §. 13 der Regierungs vorlage und Bericht der zweiten Kammer zu H. 13 S. 2, Punkt 1,2 u. 3.) Diese drei Punkte sind von der diesseitigen Deputation für angemessen befunden worden, nachdem sie von der andern Kammer beschlossen worden sind. Präsident Joseph: Verlangt Jemand das Wort hier-
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