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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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IIS lehnen. Tritt die Kammer diesem Vorschläge der Deputation bei? — Gegen 15 Stimmen Ja. Berichterstatter Abg. Böricke: Es kommt nun Ab schnitt 12 daran: „Von den Abtheilüngen und Deputatio nen." Es wird hierbei zunächst auf unfern Bericht Rücksicht zu nehmen sein, weil die Deputation einen Zusatzparagraphen vor §. 102 vorgeschlagen hat. Zunächst schlägt nämlich die Deputation vor, die Ueberschrift des Abschnittes 12 zu ändern, so daß es heißt: von den Ausschüssen und Abtheitungen, und daß überall in den Gesetzen statt des Wortes: „Deputation", dasWort: „Ausschuß" gesetzt werde. Außer der zu ändernden Ueberschrift hat auch die Deputation sich für ein gemischtes System von Abteilungen und Ausschüssen, das auch in der zweiten Kammer angenommen worden ist, in der Weise ent schieden, daß nach dem jedesmaligen Beschlüsse der Kammer von den Abteilungen nicht blos die Vorberatungen, sondern auch die Wahlen der zu wählenden Deputation ausgeführt werden könnten. Es ist also hier die diesseitige Deputation etwas weiter gegangen, als der dortige Kammerbeschluß geht. Zur Bezeichnung dieses gemischten Systems empfiehlt die De putation den Zusatzparagraphen 101 b.: „Die Vorberatung der Beratungsgegenstände geschieht in der Regel durch Aus schüsse — oder in besondern Fällen durch die in der Kammer zu bildenden Abteilungen", wobei auf den Paragraphen hin zuweisen sein würde, der sich in demBerichte der zweiten Kam mer unter §.102 befindet, aber eine ganz andereZahl empfan gen wird, sobald einmal die Geschäftsordnung redigirt ist. Königs. Commissar To dt: Wenn es sich gegenwärtig darum handelt, ob das System der stehenden Deputationen bei behalten, oder das der Abteilungen eingeführt werden soll, so kann es nicht meine Absicht sein, auf den Gegenstand selbst noch mit einiger Umfänglichkeit zurückzukommen, denn darüber habe ich mich schon bei der Beratung in der zweiten Kammer zur Genüge ausgesprochen. Die Regierung ist allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß das System der Abteilungen dem Systeme der stehenden Deputationen vorzuziehen sei; indessen ist dies ein Punkt der Geschäftsordnung, der Seiten der Regierung als solcher in keiner Weise festgehalten wird, wenn die Kammern eine andere Ansicht darüber gewinnen. Für meine Person muß ich aber freilich gestehen, daß ich trotz alle dem, was gegen die im Entwürfe niedergelegte Ansicht der Regierung bei der Beratung in der jenseitigen Kammer und zum Theil auch von der diesseitigen Deputation geltend ge macht worden ist, mich von der Zweckmäßigkeit des Systems der stehenden Deputationen nicht habe überzeugen können. Ueber diesen Gegenstand glaube ich doch auch einige Erfahrun gen gesammelt zu haben, diese Erfahrung aber giebt mir durch aus keinen Anlaß, das System der stehenden Deputationen für vorzüglicher zu halten. Uebrigens habe ich aber in dieser Be ziehung auch meiner Erfahrung nicht allein getraut, sondern habe, wie ich bei einer andern Gelegenheit schon bemerkte, I. K. (Erstes Abonnement.) auch bewährte und mit gereiftem Urtheile begabte Mitglieder anderer konstitutioneller Staaten darüber vernommen und überall ist man derselben Ansicht gewesen, daß, namentlich auch einer Regierung gegenüber, Abtheilüngen viel zweckmä» ßiger seien, als stehende Deputationen. Die Deputation hat zwar insofern eine Abhülfe eintreten zu lassen für gut befun den, als sie ein gemischtes System verschlägt; ich weiß aber nicht, ob die Praxis ein solches gemischtes System als sehr vorzüglich wird erkennen lassen. Ich meinerseits bezweifle es freilich. Auf die einzelnen Vorzüge des einen oder des an dern Systems gehe ich, wie schon angedeutet, nicht mehr ein, nur das Eine glaube ich noch mit hervorheben zu müssen, daß es wenigstens für die diesseitige Kammer vielleicht nicht ganz unzweckmäßig gewesen sein würde, namentlich bei der eigen- thümlichenZusammensetzung derselben, wenn man gerade hier das System der Abteilungen statt des Systems der stehenden Deputationen gewählt hätte, denn aus dieseWeise hätten auch die praktischen Erfahrungen derjenigen Kammermitglieder, die sich weniger mit schriftlichen Ausarbeitungen befassen, gleichzeitig bei den Deputationen benutzt werden können, was bei stehenden Deputationen nicht möglich sein würde. In dessen gebe ich diese Ansichten, die ich in der zweiten Kammer weitläufiger entwickelt habe, der Erwägung der geehrten Kam mer anheim und habe diese Bemerkung nur nachträglich hin zufügen zu müssen geglaubt, damit man nicht etwa der Ansicht Raum gebe, als hätte ich von demgroßen Gewicht der Gründe, die in der jenseitigen Kammer geltend gemacht worden sind, mich erdrücken und deshalb von meiner früher» Ansicht ab bringen lassen. Abg. Heubn er: Ich will ganz auf dem Wege fortfah ren, den der geehrte Herr Regierungscommissar eingeschlagen hat, und mich nicht auf das Theoretische rücksichtlich der Ab teilungen und Deputationen einlassen, ich will nur einige kleine Bemerkungen, die sich schon aus der bisherigen Praxis herausgestellt haben, zur Erwägung bringen, um auf das Nach theilige des unbedingten Abtheilungswesens aufmerksam zu machen. Ich erinnere an die Sitzung vom 1. Februar; allein in dieser Sitzung haben wir zehn Deputationen aus den Abtheilungen erwählt, und immer ist doch noch bis jetzt die Klage gewesen, daß wir nicht allzu viel Geschäfte haben. Wenn sich nun die Geschäfte in dem uns nur erwünschten Maaße vermehren, so muß sich die Zahl dieser Deputationen verdoppeln, verdreifachen, ja sie muß sich verzehnfachen; wie ist es dann möglich, über dieses Heer von verschiedenen Depu tationen irgend einen Gesammtüberblick zu gewinnen? wie ist es möglich, daß diese vielen Deputationen gleichzeitig die vorliegenden Gegenstände berathen? Es bliebe dann nichts Anderes übrig — und ich hätte auch dagegen gar nichts einzu wenden — als daß man nach und nach alle Mitglieder der Versammlung in die Deputationen wählte. Denn wenn das nicht der Fall wäre, so würde Einer in 6 und 8 verschiedenen Deputationen thätig sein müssen und könnte 23
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