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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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-en Antrag des Abg. v. Lrützschler, die preußische Circular- nvte betreffend. Vicepräsident Haden: Der Bericht hat so lange aus- Lelegen, daß sich jedes Mitglied von dem Inhalte vollkommen unterrichtet haben kann ; ich trage daher darauf an, daß vom Vürlesen dieses Berichts abgesehen werde. Präsident Joseph: Will die Kammer vom Vorle sen des Berichtes absehen? — Einstimmig Ja. PräsidentJoseph: SowerdeichdieBeschlüssederzweiten Kammer mittheilen, wie sie dort gefaßt worden sind: „Die Re gierung und Volksvertretung des Königreichs Sachsen kann sich mit dem dritten Abschnitte der Verfassung: „das Reichs oberhaupt", namentlich mit dem darin enthaltenen Plane, einen unverantwortlichen Kaiser an die Spitze Deutschlands zu stellen, für einverstanden nicht erklären und,betrachtet die Uebertragung so großer Rechte, als der gedachte Abschnitt «enthält, auf die Person des Oberhauptes oder auf die Reichs regierung für unheilvoll. Sie kann die Einrichtung eines Staatenhauses nur dann billigen, wenn alle Einzelstaaten beziehendlich die aus den kleinsten derselben zu bildenden Ge biete darin gleichmäßig vertreten und in der Ernennung ihrer Abgeordneten unbeschränkt sind. Sie hält das Institut des Reichsraths für überflüssig und schädlich. Sie betrachtet den §. 5 des Abschnitts von Gewährung der Reichsverfassung für einen unzulässigen Eingriff in die Selbstständigkeit der Einzelstaaten und erklärt den §. 7 desselben Abschnitts für in Widerspruch stehend mit den Anforderungen der Humanität und Civilisation." Die Berathung über diese Anträge ist eröffnet. Abg. Heubner: Auch in diesem Augenblick muß ich wiederholen, was ich bei dem Anträge auf sofortige Bera thung dieses Gegenstandes sagte, daß der Bericht die ganze Sachlage so klar auseinandersetzt, daß Jeder sofort im Stande ist, sich ein Urtheil in dieser allerdings hochwichtigen Sache zu bilden. Mich insbesondere hat auch der Standpunkt er freut, von welchem derBericht ausgeht, es ist der Standpunkt, daß die Nationalversammlung zu Frankfurt die Souveraine- tät, die sie vom deutschen Volke von Anfang an übertragen erhalten hatte, auch in diesem Augenblicke noch besitze. Der Berichterstatter geht zwar davon aus, daß die Nationalver sammlung in die Lage kommen könne, diese ihre Souveraine- tät selbst aufzugeben, aber erklärt auch ausdrücklich, daß dies in diesem Augenblick noch nicht geschehen sei. Ganz diesen Ansichten entsprechend ist die Form der Schlußerklärung ent worfen, diese Form hat also den Bortheil, daß alle diejenigen, welche sich auf dem Standpunkte der vollen Souverainetät des deutschen Volkes zu Schaffung seiner Verfassung befin den, sich der Erklärung unbedingt anschließen können. Diese Form prajudicirt aber auch nicht denen, welche in dieser Be ziehung auf einem andern Standpunkte stehen, denn sie ist eben nur eine Erklärung. Sie bietet ein Feld dar, aus dem beide Lheile sich frei und mit Erfolg bewegen können, sie hat nämlich den Zweck, auf die öffentliche Meinung einen Einfluss zu äußern, eine moralische Macht zu entwickeln. Nur dies habe ich im Allgemeinen bemerken wollen, in Bezug auf das Einzelne enthalte ich mich jeder weitern Unterstützung der Anträge. Abg. Klinger: Ich theile vollkommen die Gesichts punkte, welche von.dem Redner vor mir aufgestellt worden sind, diese Gesichtspunkte aber geben mir Gelegenheit, zu er klären, daß ich dem Anträge, wie er auf S. 58 enthalten ist, ohne weiteres meine Beistunmung geben werde. Nur eine Erklärung will ich hinzufügen, die nämlich, daß es nach mei nem Dafürhalten weniger darauf ankommt, wie,die Spitze gebildet wird, als vielmehr darauf, wie und auf welche Weise das Unterhaus zusammengesetzt wird. In dem Unte rh ause, in dem Volkshause liegt der Schwerpunkt, von welchem Alles ausgeht; auf die Spitze kommt es weniger an. Abg. Oberländer: Ich schließe mich ebenfalls'der Er- iklärung des Abg. Heubner an; es geschieht diese Erklärung, und daß ich kein Anhänger des Vereinbarungsprincips bin, nicht zum ersten Male, ich habe bereits, als die Oberhaupts frage hier in der Kammer zur Sprache kam, mich in gleichem Sinne ausgesprochen, ich habe heute bereits eine ähnliche Er klärung gegeben und dieProtocolle des Gesammtministexiums weisen es nach, daß ich diese Erklärung auch da gegeben habe, von wo ich heute geschieden bin. Ich kann also den Anträgen nur insofern beitreten, als sie als Petitionen, als Wünsche an die Nationalversammlung gelangen, keineswegs aber als Be dingungen der Annahme der deutschen Verfassung ausge sprochen werden. Präsident Joseph: Wenn Niemand mehr das Wort begehrt, so nehme ich die Berathung für geschlossen an. Der Beschluß der zweiten Kammer geht dahin: „Im Verein mit der ersten Kammer die Staatsregierung.um Abgabe folgenderErklärung andas Reichsmini sterium behufs der Benachrichtigung der Natio nalversammlung zu ersuchen: Die Regierung und Volksvertretung des Königreichs Sachsen kann sich mit dem dritten Abschnitte der Verfas sung: „das Reichsoberhaupt", namentlich mit dem darin enthaltenen Plane, einen unverant- lichen Kaiseran die Spitze Deutschlands zu stel len, für einverstanden nicht erklären und betrach- tetdieUebertragungsogroßerRechte, alsderge- dachteAbschnittenthält, auf diePerson desOber- hauptes oder auf die Reichsregierung fürunheil voll. Sie kann die Einrichtung eines Staaten hauses nur dann billig en, wenn alleEinzelstaaten beziehendlich die aus den kleinsten derselben zu bildenden Gebiete darin gleichmäßig vertreten und in der Ernennung ihrer Abgeordneten unbe schränkt sind. Sie hält das Institut des Reichs raths fürüberflüssig und schädlich. Sie betrach tet den §. 5 des Abschnitts von Gewährung der Reichsverfassung für einen unzulässigen Ein griff in die Selbstständigkeit der Einzelstaaten underklärt den §. 7 desselben Abschnitts für in Widerspruch stehend mit den Anforderungen der Humanität und Civilisation." Tritt die Kammer diesem Beschlüsse der zweiten Kammer bei? — Einstim mig Ja. Präsident Joseph: Ich ersuche den Herrn Bericht erstatter der Finanzdeputation nun, seinen Bericht zu erstat-
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