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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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SSE Präsident Joseph: Den ersten Antrag des Abg. Klinger, die Worte: „das bisherige Ablösungsverfahren" bis zum Schluß des Antrags in Wegfall zu bringen, werde ich nicht zur Unterstützung bringen. Der zweite Borschlag geht dahin: daß nach dem Worte: „das" in der zweiten Zeile ein geschaltet und fortgefahren werde: „das proceffualische wie kommissarische Verfahren in Lehngeldablösungssachen inso weit, als: a) nicht schon eine Vereinigung unter den Par teien über die zu zahlende Ablösungsrente oder Ablösungscapi- tal getroffen worden, b) nicht schon rechtskräftige Entschei dungen über die zu zahlende Ablösungsrente vorlregen, auf Antrag des Verpflichteten bis auf weiteres sistirt werde." Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Ausreichend un terstützt. Präsident Joseph: Der Abg. Böricke hat das Wort. Abg. Böricke: Ich habe mich mit den Vorschlägen des Abg. Klinger nicht einverstanden erklären können. Sie find wesentlich beschrankender Natur gegen das, was der Aus schuß in seinem Anträge bezweckt. Ich halte aber den An trag der Abgg. Jahn und Heinze, der im vorliegenden Be richte dem politischen Standpunkte gemäß beleuchtet ist, in seiner ganzen Ausdehnung für nothwendig, ja ich erkläre ihn für einen der nothwendigsten von allen, die uns bisher zur Prüfung und Berathung vorgelegen haben. Das Ge wicht der moralischen und politischen Gründe, welche von dem Ausschüsse angeführt sind, dürfte hier jede andere Rücksicht, selbst die des Buchstabenrechts überwiegen. Ich füge nur noch Folgendes hinzu. Es ist jetzt eine Zeit der Rechtsunsicherheit oder der Rechtsverwirrung — ich kann sie nicht anders nennen — und der Rechtsumgestaltung an gebrochen. Die alten Normen — das positive Rechts system— find unbrauchbar geworden. Es ist widernatürlich, wenn in unserer Zeit Vergleiche über bleibende Leistungen aus der Feudalzeit nach den alten Grundsätzen normirt und sestgestellt werden sollen. Es würde dies geradezu gegen un sere Aufgabe sein, wenn wir, die Faktoren eines neuen Rechts, die Hand zu einem solchen Bündniß bieten wollten. Auch ich muß wie der Abg. Klinger sagen: Salus populi suprems lex,- aber nach einer andern Richtung hin: ich muß nämlich noch hinzufügen: die Heiligkeit des Gesetzes schwin det, wo ein Gesetz schlecht und unbrauchbar ist. Ich be haupte, daß die Grundsätze unserer Ablösungsgesetze un brauchbar, ungenügend und darum schlecht sind. Ich spreche dies aus Erfahrung aus. Ich bin selbst Ablöfungscommiffar und könnte das Gesagte durch vielfältige Beispiele beweisen, würde mich aber durch solche in das materielle Gebiet über die Ablösungsgrundsatze verlieren, die hier noch nicht zur Sprache kommen können. Ich gestatte mir nur wenige An deutungen. Es ist in den bestehenden Ablösungsgrundsätzen festgehalten worden, daß den Berechtigten vollständige Entschädigung gewahrt werden müsse. Dieser Grundsatz ist aber den jetzigen Zeitbestrebungen und der Gleichstellung aller Belasteten ganz zuwider; ja ich behaupte, er ist geradezu unmöglich. Ferner bei den Ablösungsgrundsätzen über daS Lehngeldbefugniß ist die gerechteste Beschwerde über die Bestimmung, wie das Erbe- und Sterbelehngeld abgelöst werden soll. Es geschieht dies nach drei Fällen in einem Jahrhundert. Wer diese Bestimmung getroffen, hat die Er fahrung von Vererbungsfällen lehngeldpflichtiger Grundstücke nicht zur Seite gehabt und sich kein Bild von den arithmeti schen Proportionen machen können. Es ist ferner hervorzu heben, daß hierbei eine Ungleichheit stattfindet zwischen denen, welche nur eine kurze Zeit, und denen, welche eine Reihe von Jahren ein Lehngrundstück haben, dieser Grund satz ist unzulässig, weil er zu Consequenzen führt, welche das System der gleichmäßigen Ablösung untergraben. Ich komme ferner darauf zurück, daß das Ablösungsverfahren viel zu weitläufig und kostspielig ist, in der That ein ungeheurer Nachtheil. Nurinder, ichmöchtesagen, mundrechten Behand lung aller Ablösungsangelegenheiten kann ich das wahre Heil für den Bürger und Landmann erblicken. Die Grundsätze müssen so einfach sein, daß Jeder, welcher ablösen will, sich' selbst von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugen und das Exempel auf dem Tische mit Kreide machen kann. Sie werden mir Recht geben, meine Herren, daß unter solchen Mißverhält nissen alle Ablösungssachen, die noch nicht zu Ende gediehen sind, ohne Ausnahme sistirt werden müssen. Es kommt aber hinzu , daß nicht wenige Berechtigte auf Ablösung von geringfügigen Feudallasten provocirt haben und dadurch eine schwere undunverhaltnißmaßigeKostenlastentstandenist. Wer soll denn diese Kosten tragen, wenn die Ablösungen fortgehen sollen? — Etwa der arme Verpflichtete? Oder der Staat, wo wieder die Verpflichteten vorzüglich beitragen müssen? Ferner da selbst nach §. 34 und 35 der Grundrechte bei gewissen Feudallasten ungewiß ist, ob sie unentgeltlich aufhören oder nicht, so könnte es möglich sein, daß gewisse Feudallasten jetzt noch zur Ablösung kommen, die unent geltlich wegfallen müssen. Es ist daher zu wünschen, alles und jedes Ablösungsverfahren schleunigst zu flstiren; denn es ist nicht zu erwarten, daß unter einigen Monaten das schwierige neue Ablösungsgesetz erörtert uwd im Lande eingeführt werde. Der von dem Ausschuß vorgeschlagene Waffenstillstand erfüllt in dieser Angelegenheit die erste Forderung des moralischen Rechts. Er beruhigt die Be lasteten , weil er klug ist. Man kann ihn in der Weise, wie ihn der Abg. Klinger beschränkt hat, nicht beschränken, sonst kommt man auf die traurigen Folgerungen des alten Systems. Wer aber nicht eine Scheidewand zwischen dem alten und dem neu sich gestaltenden Systeme aufzuführen gemeint ist, der gehört selbst dem alten Systeme an, der wolle nur die Vorderseite seines Janusgesichts mit einem Schleier verhül len, damit die unverhüllten, rückwärts schauenden Augen sich nur an der Vergangenheit laben. Abg. Gautsch: Auch ich theile die Sympathien, welche
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