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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 25.03.1849
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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SHA und weil mau nicht daran gedacht hat, deshalb ist die Lücke in der Verfassung entstanden. Ich mache der Regierung dar aus, daß sie in Folge dieser Lücke eine Rechtsanalogie zuHülfe genommen hat, keinen Vorwurf. Im Gegentheil, was wür den Sie sagen, wenn vom 1. Januar an nicht hätten erhoben werden können: die Schlachtsteuer, Malz-, Maisch-, Wein-, Most- und Stempelsteuer und mehreres Andere? Es hatte kein Advocat einen Stempelbogen mehr zu nehmen brauchen. Es hätte kein Gericht mehr dazu angehalten werden können. Je der hätte, ohne eine Malz- und Maischsteuer, ohne eine Schlachtsteuer abzuentrichten, schlachten, brauen und brennen können, was und wie viel er gewollt; die Kammern würden es aber jedenfalls sehr beklagen, wenn mehrere Monate hin ter einander derartige Steuern nicht erhoben worden wären. Jeder Staatsbürger aber würde ohne die Steuervcrordnung berechtigt gewesen sein, die Anforderungen der Einnehmer, jene Steuern nachdem früher» Satz zu bezahlen, zurückzu weisen. Die Staatsmaschine konnte nicht stillstehen. Wirha- ben große finanzielle Verpflichtungen, nicht nur den Behör den gegenüber, sondern es sind auch Bauten fortzuführen, welche in Angriff genommen worden sind. Wir sind auch den Staatsgläubigern große Verbindlichkeiten schuldig. Wir wünschen Alle neue Einrichtungen: die Trennung der Justiz von der Verwaltung, die Einführung des öffentlich-mündli chen Verfahrens, die Annahme der Patrimonialgerichte in die Hände des Staates. Dazu gehören bedeutende Mittel. Die Einführung des öffentlich-mündlichen Verfahrens und die Trennung der Justiz von der Verwaltung werden, das bin ich fest überzeugt, mindestens eine halbe Million in Anspruch nehmen. Man hat früher eine Berechnung darüber aus gestellt, und irre ich nicht, so hat man das Bedürfniß zu 800,000 Thalern angenommen. Wenn wir also dieser be deutenden Mittel schlechterdings bedürftig sind, so können wir nicht, was bisher erhoben worden ist, ohne weiteres fallen lassen. Im Gegentheil würde ich zwar nicht eine Verfas sungswidrigkeit, wohl aber eine Vernachlässigung der Amts pflicht, eine Pflichtwidrigkeit (ich unterscheide eine Pflicht widrigkeit von einer Berfaffungswidrigkeit), ich würde, sage ich, der vorigen Regierung eine Pflichtwidrigkeit zuschreiben, wenn sie nicht im Monat December vorigen Jahres eineVer- ordnung wegen Forterhebung der Steuern erlassen hätte. Allerdings ist es eine andere Frage, ob die Regierung dabei im Rechte war, sie glaubte über allerdings dabei im Rechte zu sein, Andere glauben dagegen, daß eine Lücke in der Verfas sungsurkunde sei, und daß die Regierung nicht so ohne weite res das Recht gehabt habe, bei ihrer provisorischen Verord nung auf§. 88 sich zu beziehen. Wir entscheiden das aber nicht, denn lesen Sie nur den §. 153 der Verfaffungsurkunde, worin ausdrücklich enthalten ist, daß, wenn die Regierung mit den Kammern über die Auslegung einzelner Punkte der Ver fassung sich in Zwiespalt befindet, nicht wir, nicht die Regie rung, sondern der StaaLsgerichtshof die Entscheidung hat; also wir entscheiden nicht. Welchen Beschluß wir auch heute über dieFrage fassen, so werden, vorausgesetzt, daß auch das jetzige Ministerium bei der Ansicht des frühem Ministe riums beharrt, dennoch weder wir, noch die Regierung, son dern lediglich der Staatsgerichtshof darüber.entscheidet. Deshalb ist auch die Verschiedenheit, welche zwischen denBe- schlüssen der zweiten Kammer und den Anträgen unserer De putation stattfindet, nämlich ob die Principfrage heute schon oder später erörtert werden soll, nicht vonpractischemWerthe. Wir müssen jedenfalls den Staatsgerichtshof anrufen, uns eine authentische Interpretation zu geben; ehe der Staats gerichtshof aber zusammenberufen wird, ehe er seine Entschei dung über diesen wichtigen Punkt giebt, werden wir längst bei der Revision der Verfassungsurkunde sein, und dann hat es keinen practischen Werth mehr, zu entscheiden, ob die Re gierung berechtigt war, die Verordnung vom 18. December 1848 zu erlassen, oder ob sie keine Befugniß dazu hatte, da allenthalben wohl so viel feststeht, daß man, selbst wenn das vormalige Ministerium im Unrecht gewesen wäre, nicht an eine Anklage denkt. Dies über den Rechtspunkt. -Wenn aber von Seiten der Deputation vorgeschlagen wird, wir möchten der zweiten Kammer, welchedieSteuernbisEndedes Monats Juni verwilligt hat, nicht beitreten, sondern die Verwilligung nur bis zu Anfang Mai aussprechen, so bekenne ich, daß ich unklar darüber bin, was darunter gemeint sei. Nämlich man kann diesenSatz dahin verstehen, daß er bedeuten soll, daß nur diejenigen Steuern erho ben werden sollen, welche bis'Ende April gefällig sind. Wenn daher die Gewerbe- und Personalsteuer erst am 15. Mai gefällig und zu entrichten ist, so würde diese und auch die Grundsteuer, die ebenfalls im Monat Mai zu ent richten ist, nicht unter der Verwilligung begriffen fein. Sollte aber die Deputation der Meinung sein, daß eine Re- partition eintreten solle, daß dasjenige, was am 15. Mai zu erheben sei, beziehendlich auf einen Monat oder auf vier Mo nate repaptirt werde, so müßte ich mich dem schlechterdings entgegensetzen. Wer einigermaaßen mit den Steuerverhalt nissen zu thun gehabt hat, muß sich überzeugen, daß die Re- partition eine große Schwierigkeit sein würde, die zwar durch Herbeiziehung von Arbeitskräften beseitigt werden könnte, die aber doch entweder uns bedeutende Summen kosten oder mindestens den Behörden eine bedeutende Belästigung auf bürden würde. Eine Repartition auf einen einzigen Monat kostete mistdestens den vierten Theil der ganzen Ausgabe, die für die Steuerreceptur auf ein ganzes Jahr zu verwenden ist. Nun sprechen wir immer: wir wollen Vereinfachung im Me chanismus des Staates, wir wollen nicht Vermehrung, son dern Verminderung der Ausgaben. Hier finde ich das nicht- Es müssen unzweifelhaft HülfsarbeiterdenSteuereinnehmery zugetheilt werden, wenn einesolcheRepartition vorgenommen werden sollte. Außerdem werden aber auch aus einer solchen Repartition sehr beträchtliche Eonflicte zwischen der Staats regierung und den Steuerpflichtigen entstehen, denn werm man aufeinenMonatrepartirt,sowirdman aufsolcheBruÄ-
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