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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 25.03.1849
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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dann doch der nächsten Kammer das Mittel bleiben werde, ein Ministerium, welches, auf§. 88 gestützt,die Steuern erho ben hätte, in Anklagestand zu versetzen. Es ist dies sehr richtig. Sollte aber der unerwartete Fall einer Kammerauf lösung eintreten, so würde ich ganz beruhigt sein, wenn wir den Böricke'sche» Antrag angenommen hätten. Denn dann hätten wir doch etwas gethan, wir Härten wenigstens dem Wolke gegenüber das Princip gerettet und der etwaigen künf tigen „Anklagekammer^ Material geschafft. Abg. Todt: Der Abg. Hitzschold hat mir eine Aeußerung in den Mund gelegt, an die ich weder gedacht, noch viel we niger die ich ausgesprochen habe. In meinen Worten hat eine Hindeutung auf eine Kammerauflösung nicht im min desten gelegen. Za ich habe nicht einmal im Traume daran gedacht, obwohl ich gar nicht leugnen will, daß die Möglichkeit dazu herbeigeführt werden könnte. Ich habe nur das aus gesprochen, daß, wenn es auch zur Revision der Verfassung bei d?m gegenwärtigen Landtage wider Werhoffen nicht kom men sollte, auch nach den Bestimmungen der gegenwär tigen Verfassung die künftigen Volksvertreter das Recht haben würden, einem derWeise, wie die hierin Fragestehende, erlassene Verordnung zu desavouiren und die durch eine solche ausgeschriebenen Steuern nach Befinden zu verweigern. Staatsminister v. Ehrenstein: Es ist;von mehrern Sprechern auf §. 89, den ich mir anzuziehen erlaubte, hin gewiesen worden. Dies geschah von mir nur, um zu zeigen, daß auch in andern als dem von der Deputation angeführten -Paragraphen finanzielle Punkte ausgenommen worden sind, und daß aus diesem Grunde wenigstens ein Beweis gegen Z. 88 nicht wohl hergeleitet werden könne. Andere, weiter gehende Zwecke haben meiner Aeußerung nicht zum Grunde gelegen, am wenigsten der einer Entscheidung der Frage: ob und inwieweit die einzelnen Bundesbeschlüffe noch Geltung haben 'oder nicht. Ich habe noch ein Wort auf die Bemerkung des Abg. Hitzschold hinzuzufügen, daß nämlich der vyn mir angeführte Kriegszustand, wo die Regierung ohne Mittel wäre, allerdings eintreten könne, wenn man sich vergegen wärtigt, daß eine vollständige feindliche Occupatio» statt fände, aber der Fall noch nicht so läge, wie der Herr Abgeord nete ihn schilderte, sondern daß die Regierung noch im Stande wäre, etwas zu thun, die Steuern zu erheben, daß sie aber, nur weil es an der Bewilligung fehlte, keine Steuern erheben könnte. Abg. Unger: Nachdem so viel dafür und dawider ge sprochen worden ist, werde ich mit wenigen Worten meine Abstimmung motiviren. Ich bin der Ansicht, in diesem Falle der zweiten Kammer beizutreten, und fühle mich zu dieser Ab stimmung verpflichtet, weil es, wollten wir Ende April an nehmen, bei der Grundsteuer gerade so viel und nicht weniger hieße, als: wir wollen nichts geben. Bis zu dieser Zeit ist in Bezug auf die Grundsteuer nichts zu zahlen. Ich glaube, wir sind dem Volke gegenüber es der Gerechtigkeit schuldig, I. K. nicht bis Ende April den Termin zu stellen, sondern für Ende Juni zu stimmen. Abg. 0.Kheile: Ich liebe es nicht, mich inPrincip- fireitigkeiten eittzulassen, sobald es darauf ankommt, den practischen Gesichtspunkt ins Auge zu fassen. Wo es sich aber um ein so hohes Recht handelt, wie die Steuerbewilligung, müssen wir uns auch über das Princip ganz klar zu werden suchen. Besonders fühle ich mich, nachdem von mehrern Sprechern angerathen worden ist, die Beschlüsse der zweiten Kammer anzunehmen, veranlaßt, auf den zweiten Antrag unserer Deputation zurückzukommen. Werden wir uns doch klar darüber, was der Böricke'sche Antrag, was die Depu tation gewollt hat. Es soll in keiner Weise dadurch ein Miß trauensvotum gegen die frühere Regierung ausgesprochen werden. Es istNiemandem eingefallen, die frühereNegierung zu tadeln, daß sie die Steuern erhoben hat; es istNiemandem eingefallen, sie in Anklagestand zu versetzen. Im Gegentheil, wir haben Alle die feste moralische Ueberzeugung, daß das frühere Ministerium nicht inconstitutionell handeln wollte. Es würde vielmehr Unrecht gethan haben, wenn es durch die Nichterhebung der Steuern die Staatsmaschine ins Stocken gebracht hätte. Wir sind darin einig, daß das Ministerium mit Erhebung der Steuern im Recht war. Jetzt ist aber der Zeitpunkt, wo wir uns klar werden müssen, ob das Ministe rium sich auf die Constitution berufen konnte. Ich sage aber mals: nein, es konnte sich nicht darauf berufen. Wenn es sich um das erste Recht der Volksvertretung handelt, darf die Constitution keinem Zweifel übrig lassen, sonst wäre sie ein werthloses Papier. Ich habe bereits angeführt, daß in einigen Paragraphen der Verfassungsurkunde das unbedingte Steuer- verwilligungs- und.Steuerverweigerungsrecht der Volksver tretung so klar ausgesprochen ist, daß §.88 keineVeranlaffung geben kann, einen Ausnahmefall zu statuiren. Ich glaube, der eigentliche Zweck, warum der. Antrag unter 2 und der Böricke'sche Zusatzantrag gestellt ist, ist der, um in Zukunft alle aus der Verordnung vom - 18t December 1848 folgende Consequenzen für eine künftige Staatsregierung abzuschnei den. Ich kann in dieser Hinsicht keine Lücke in der Ber- faffungsurkunde erblicken. Ich wünsche vielmehr, daß diese angebliche Lücke in keinem Fall ausgefüllt würde. Im Gegentheil, die Regierung soll nie auf einen Paragraphen der Verfaffungsurkunde sich berufen dürfen, um in das wich tigste Recht der Volksvertretung, die Steuerbewilligung, ein zugreifen. Vielmehr in solchen einzelnen Fällen, wo es nicht möglich war, zu rechter Zeit die Volksvertretung zusammen zuberufen, müssen die Organe der Staatsregierung mit ihren Personen dafür haften, sie müssen persönlich dafür verant wortlich sein, sie müssen sich gefallen lassen, sobald sie nicht im wahren Interesse des Staatswohles Steuern ausgeschrieben haben, von derVolksvertretung in Anklagestand versetztzu wer den. Ich kann Ihnen daher nur dringend anrathen, den Bö ricke'schen Antrag anzunehmen. Was die Besorgniß anlangt, daß, wennwirnmaufkurzeZeitdieSteuernvcrwilligten, wir 14*
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