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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 27. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 16.ö3.1849
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Kündigung lediglich zu Gunsten der Gemeinde eintreten lassen wollen, dann würde die Stellung dieser Manner und ihre Geschäftsthätigkeit in eine so abhängige, ja ich möchtefastsagen unwürdige Lage kommen, daß sie nicht viel mehr, wie Privat expedienten wären; und so wünschte ich, Männer, welche mit der Bürgerschaft ein gegenseitiges Band des Vertrauens bin den soll, nicht gestellt zu sehen. Auch würden sich dann der rechten Vertrauensmänner, welche den Gemeinden durch Talent und Energie wesentlich nützen können, wenige finden. Eine redactionelle Bemerkung bei Punkt 2 erlaube ich mir noch zu bevorworten; daß nämlich das Wort: „vielleicht" vertauscht würde mit „höchstens ", und stelle in dieser Be ziehung einen Antrag. Präsident Jo seph: Unterstützt die Kammer den gestell ten Antrag? — Ausreichend unterstützt. Abg. Clauß (aus Auerbach): Ich verzichte aufs Wort, da der Abg. Böricke Alles gesagt hat, was ich sagen wollte. Abg. Gunther: Es kann die Kammer ohne Bedenken für die Anträge des Ausschusses stimmen; denn es heißt aus drücklich : „Dagegen erachtet es die Mehrheit des unterzeichne ten Ausschusses für angemessen, der Kammer anzurathen, die nachfolgenden, mit den Wünschen der Petenten übereinstim menden und theilweise noch weiter gehenden Vorschläge zu -em Zwecke, im Verein mit der zweiten Kammer, an die Re gierung gelangen zu lassen, damit dieselben bei Ausarbeitung der neuen Gemeindeordnung Berücksichtigung finden mögen." Giebt uns dann die Regierung etwas Besseres, alswasunsere Ansicht gewesen ist, so können wir das annehmen, was die Regierung uns bietet. Ich glaube auch, daß der Abg. Tzschucke sich den 3 Punkten anschließen werde. Abg. Heubner: Ich kann ebenfalls das Bedenken des Vicepräsidenten Tzschucke nicht theilen. Ich glaube, es ist recht gut, wenn die Kammer schon jetzt ausspricht, was für Ansichten sie in Bezug auf die hier aufgestellten Grundsätze hat, damit die Negierung die Willensmeinung der Kammer kennen lernt. Was den ersten Grundsatz anlangt, dasPrincip der directen Wahl und der allgemeinen Stimmberechtigung, so steht mir dieser Grundsatz so fest, daß ich ihn unter jeder Bedingung festhalte, daß ich, mag auch der Umfang der Ge schäfte der Gemeindebehörden sein welcher er wolle, von die sem Grundsätze unter keiner Bedingung werde abweichen können. Steht dieser Grundsatz bei allen Kammermitgliedern fest, so sehe ich nicht ein, warum er nicht jetzt schon ausge sprochen werden soll. In Bezug auf den zweiten Punkt ge stehe ich, daß ich anfangs zweifelhaft gewesen bin, ob, wenn der Umfang der Geschäfte für die Gemeindebehörde sehr aus gedehnt und ausgebreitet wird, es zweckmäßig sei, dieselbe nur auf sechs Jahre zu wählen. Allein nach reiflicher Prüfung bin ich zu dem Resultat gekommen, daß cs nach den gegen wärtigen Zeltverhältnissen und nach dem Standpunkt, den jene Behörden in den Gemeinden einzunehmen haben, angemessen ist, niemals wieder Anstellungen auf Lebenszeit eintreten zu lassen. Das unbedingteste Erforderniß zwischen der Ge meindebehörde und der Gemeinde selbst ist gegenseitiges Ver trauen, und es ist leicht möglich, daß dieses Vertrauen nicht vollkommen fortdauert, wenn eine Wahl auf Lebenszeit ge schieht. Dauert nun das Vertrauen nicht fort, so ist es ein Unglück, wenn das Verhältniß nicht gelöst werden kann. Und selbst den Fall angenommen, daß es fortdauere, so ist doch kein öffentlicher Ausspruch dafür da. Diese öffentliche Verkündi gung der Fortdauer des Vertrauens liegt in der Wiederwahl. Was nun den dritten Punkt anlangt, so sind auch hier die Bedenken nicht gegründet. Es wird nach Punkt 2 und 3 unterschieden zwischen den eigentlichen Vorständen der Ge meinde und zwischen denen, die ihnen gewissermaaßen nur als Gehülfen beigeordnet sind. Die eigentlichen Vorstände sollen einen längern Zeitraum hindurch im Amte bleiben, un nur die Beigeordneten der Vorstände sollen nach einem kür zer» Zeiträume austreten. Hier ist das Princip der Stetig keit und des Wechsels auf eine passende Weise gewahrt. Abg. Jahn: Ich bin keineswegs der Ansicht, daß mein Antrag angenommen werden muß, oder von ihm das Heil der neuen Gemeindeverfassung allein abhängt. Aber ich glaube, es kann nur nützen, wenn er angenommen wird. Ich habe damit nur bezwecken wollen, daß, wenn ein Gemeinde beamter das Vertrauen der Gemeinde verloren hätte, die Ge meinde die Gewalt haben solle, den seinen Zweck nicht erfül lenden Bürgermeister oder Gemeindevorstand los zu werden. Ist er auf eine Reihe von Jahren gewählt, so kann er viel Schaden bringen. Mein Antrag kann nichts schaden. Ge nießt er das Vertrauen der Gemeinde, so wird es Niemandem einfallen, ihm zu kündigen, sondern die Gemeinde wird froh sein, wenn die Verwaltung ungestört und ruhig fortgeht. Ein Wechsel ist jedesmal unangenehm, weil er Störung ver ursacht. Ich glaube, der Zusatzantrag auf Kündigung kann füglich angenommen werden. Vicepräsident Tzschucke: Diejenigen Abgeordneten, welche gegen mich gesprochen haben, werden von mir, der ich seit so langer Zeit bei der Verwaltung von Gemeindeangele genheiten beschäftigt bin, überzeugt sein, daß ich mir ein Ur iheil über die künftige Gemeindeordnung gebildet habe. Ich habe auch gar nicht gegen die Grundsätze, welche aufgestellt worden sind, gesprochen, sondern nur bemerkt, daß verschie dene Ansichten herrschen können, wie die Debatte gelehrt hat, und daß man sich erst ein richtiges Bild machen könne, wenn die Grundlage der Gemeindeverfassung überhaupt klar vor liegt. Dieser Satz ist bis jetzt nicht widerlegt worden. Der Abg. Günther hat gesagt, der Antrag möchte bei der künfti gen Vorlage von Seiten der Regierung Berücksichtigung fin den, und wenn die Regierung etwas Besseres gebe, würde es die Kammer annehmen. Das ist ein Grund, welcher mich bewegt, gegen einen solchen Antrag zu stimmen. Wenn ich einen Antrag stelle, so will ich, daß ihn die Regierung an nehme, wie ihn die Kammer gestellt hat, und nicht daran mo-
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