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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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zu jenem Ziele führen werde, so kann ich dies nicht zugeben. Wir haben zu erwarten, was das künftige Gesetz feststem, und selbst oiejenigen, welche kn dieser Frage jetzt am weitesten gehen, sprechen ja durch die Unterstützung derBöricke'schen Anträge den Grundsatz aus, daß die Lehngelderberechtigten entschädigt werden sollen. Sie sprechen diesen Grundsatz in klaren und deutlichen Worten aus und können von diesem Grundsatz nicht wieder zurückgehen. Wenn gesagt worden ist, die Verpflichteten würden noch mehr zögern und nicht auf Ablösung antragen, so kann dies der Fall sein; wer ver wehrt es aber den Berechtigten, auf Ablösung anzutragen? Sie haben dasselbe Recht und die Sache ist ins Gleiche ge bracht. Lassen Sie uns daher nicht von Ungerechtigkeit hier sprechen, sondern blos von Erfüllung der allgemein aner kannten Pflicht der Billigkeit. Die Ansichten der Einzelnen können hier verschieden sein. Was die Mehrheit ausspricht, ist das richtige Maaß der Bissigkeit. Abg. Floß: Ich trage auf Schluß der Debatte an. EinAbgeordneter: Ich trage darauf an, daß über jeden einzelnen Punkt der Büricke'schen Anträge durch Na mensaufruf abgestimmt wird. Präsident Jose pH: Ich erwarte, ob sich für den Antrag des Abg. Floß auf Schluß der Debatte vier Mitglieder, die noch nicht gesprochen haben, erheben. — Der Antrag ist un terstützt. — Verlangt Jemand das Wort über den Schluß der Debatte? Genehmigt die Kammer den Antrag des Abg. Floß, die Debatte zu schließen? — Einhellig genehmigt. Berichterstatter Abg. Heinze: Wie bei den heutigen Verhandlungen über vorliegenden Gegenstand ganz richtig wahrgenommen wurde, ist selbiger nur als eine bezeichnen dere Fortsetzung des Kammerbeschlusses, welcher in der 22. Sitzung am 3. Marz gefaßt worden ist, zu erachten, nur daß damals eine Sistirung des zeitherigen Verfahrens bei Lehn ablösungen beschlossen wurde; ein Beschluß, der in jener Sitzung mit Stimmenmehrheit gefaßt wurde. . Die Ansicht derRegierung, welche dahin ging, daß es im Gesetz vorgesehen worden sei, den Verpflichteten sschon bei der ersten Provoca- t'ron sicherzustellen, gründet sich, wie auch der Ausschuß an gedeutet hat, auf Z. 6v. des angeführten Gesetzes; es heißt darin: „Jedoch ist es zulässig, und, da nach dem Schlußsätze des 8. §. des Gesetzes, von dem unter s angebenen Zeitpunkte an der Rentenlauf beginnt, also auch bei später eintretenden Eigenthumsveränderungen die wirkliche Entrichtung des Lehngeldes nicht weiter gefordert werden kann, um Irrungen zuvorzukommen, von den Specialcommissarien sogar mög lichst zu befördern, daß, ehe es sich noch übersehen laßt, zu welcher Zelt der unter» bezeichnete Zeitpunkt durch den Fort gang der Verhandlungen von selbst eintreten werde, und daher sogar schon im ersten Termine, durch Vereinigung der Parteien vergleichsweise ein Zeitpunkt bestimmt werde," u. s. w. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, daß man nicht immer gleich bei dem ersten Zeitpunkt das Verfahren I- K. (Zweites Abonnement.) regeln kann, nach welchem abgelöst werden soll. Die Bei spiele, welche von den Abgg. Clauß und Müller angeführt wurden, haben hinlänglich dargethan, daß es von höchster Nothwendigkeit ist, daß der Antrag des Ausschusses insLeben trete und durch die Regierung ihm auch die nöthige Geltung zu Theil werde. Was den Antrag des Abg. Theile betrifft, so glaube ich, daß er nicht ganz hierher paßt, indem von der Sistirung des Ablösungsverfahrens nicht die Rede war und schon früher in der oben bezeichneten (22.) Sitzung vom 3. März darüber Entschließung gefaßt wurde. Ich glaube ferner, daß der Böricke'sche Antrag in der Praxis wohl etwas entbehrlich sein dürfte, indem durch die Annahme des Ausschußantrages dem Berechtigten die Gelegenheit gegeben wird zu provociren, und gerade deshalb als ein Antreibemittel betrachtet werden könnte, um den an geregten drückenden Vorkommnissen möglichst vorzubeugen. Was die Anträge der Abgg. Clauß und Jahn betrifft, so hat schon der Abg. Gautsch dagegen das Nöthige bemerkt, und ich enthalte mich daher, darauf weiter einzugehen. Was der Abg. Heubner bemerkt hat, unterstützt den Böricke'schen An trag, und ich glaube, daß seine Worte bei der Staatsregierung Anklang und Würdigung finden werden, um dieVorlage des angekündigten Gesetzentwurfs zu beschleunigen. Es wäre zu wünschen, daß die Staatsregierung dabei ein Moment ins Auge faßte, welches die Nationalversammlung zwar bei der ersten Lesung der Grundrechte angenommen, aber bei der zweiten Lesung wieder verworfen hat. Es wurde bei der ersten Lesung hervorgehoben, daß die auf Grund und Boden hastenden Reallasten, welche erweislichauf keinem Rechtstitel beruhen, unentgeltlich aufgehoben werden sollen. Ich wünsche deshalb, daß die Kammer die Anträge des Ausschusses genehmigen möge. Präsident Joseph: Ich werde, indem ich zur Abstim mung verschreit«, zunächst den Antrag des Abg. Bvricke, wel cher will, daß das Lehngeld von jetzt an gar nicht mehr be zahlt werden soll, als den am weitest gehenden Antrag zur Abstimmung bringen; alsdann, wenn der Böricke'sche An trag nicht angenommen werden sollte, den Antrag des Abg. Theile, und wenn dieser verworfen werden sollte, den Antrag des Ausschusses. Findet diese Reihenfolge der Fragen Ihre Zustimmung? — Einhellig. Präsident Ioseph: Der Antrag des Abg. Böricke, rück sichtlich dessen ein Abgeordneter darauf angetragen hat, daß namentlich darüber abgestimmt werde, geht dahin: „Von jetzt an darf das Lehngeld nicht mehr gefordert werden." Ich frage zuvörderst: ob der Antrag auf nament liche Abstimmung unterstützt wird?--Ästausreichend unter stützt. Abg. Böri cke: Darf ich mir in Betreff der Fragestel lung noch ein Wort erlauben? Ich würde dem Präsidium und der Kammer anheimgeben, ob die beiden Fragen über meine Anträge nicht lieber zusammengefaßt werden könn ten? Es würde dadurch bei Manchem, welcher zweifelhaft ist, 24
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