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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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die nämliche Erklärung oder eine ähnliche abgegeben hätten. Wenn aber dem so ist, wenn dieStaatsregierung sich in dieser Beziehung auf die Autorität anderer deutschen Regierungen stützt, so wird derMehrheit desVolkes der Glaube in die Hand gedrängt, daß die dermaligen deutschen Regierungen, und ich mag die sächsische Regierung nicht ausnehmen, so lange sie überhaupt bewein ^derartigen Erklärung verbleibt, den posi- tivenBestand oder statns quo in Ansehung der ariftocratischen Standes- und einzelnen Classenvorrechte so viel als möglich zu erhalten suchen, daß sie diejenigen, welchem Besitze von zeither willkürlich angenommenen Elasten - und Kastenrechten sind, in dem Besitze so lange wie möglich lassen wollen. Ich glaube, durch eine solche Passivität, meine Herren, würde sicher der öffentliche Glaube an den guten Willen der Regie rung für das gleiche Anrecht eines Jeden erschüttert werden, und das Vertrauen, für welches eben die Negierung neuen Boden zu gewinnen sucht, wiederum locker werden, ebenso wie es in der frühem Zeit war; denn man kann gerade dann der Regierung mit Recht Parteilichkeit vorwerfen. Fragt man den schlichten Bürgersmann, besonders in der Provinz, was er dazu meint, warum die Regierung einen so hohen Census, einen Census von 50Thlr., in Betreff der Mitglieder des Staatenhauses verlangt, so würde er allemal sagen: Das geschieht um des Adels und der Reichen willen. Der schlichte Verstand wird nicht das Object des Besitzes vor Augen haben, was geschützt werden soll, sondern er wird die Persönlichkeiten derer, welche im Besitze der Vorrechte sind, vor Augen haben, und wird da um so weniger sich be lehren lassen, daß hier eine Parteilichkeit nicht vorliege. Sieht man sich aber veranlaßt, der Staatsregierung eine Parteilichkeit Schuld zu geben, meineHerren, so setzt offen bar die Regierung ihr Ansehen aufs Spiel. Sie nutzt sich ab, und zwar nur für diejenigen, die ihr, wenn etwa neue Stürme hcreinbrechen sollten, in derThat nicht helfen würden. Wenn Einzelne sind, welche sich in ihre Bequem- lichkeitsintcressen ganz besonders verliebt haben und diese möglichst geschützt zu sehen wünschen, so kann um dieser Einzelnen willen dasWohldes Ganzen inder Gefährdung der Rechtsgleichheit Aller keineswegs aufs Spiel gesetzt werden. Mögen daher auch einzelne Jammergestalten die Regierung umstehen. Ihre Thränen werden nicht so viel wiegen, als diejenigen Thränen, womit zwanzig begrabene, lange in Staub gesunkene, aber auch schon zu ihrer Lebenszeit von der Aristocratie in chen Staub getretene Geschlechter der Be lasteten den Boden gedüngt haben. Ich fordere daher, daß für die Vertretung im Reichsparlamente Alles vermieden und auch aus unserer staatsbürgerlichen Einrichtung und Verfassung beseitigt werde, wodurch irgend ein Standes- interesse, irgend eine Aristocratie des großen Besitzes und Reichthums vor andern Staatsbürgern befördert wird. Ich komme noch auf einen andern Punkt, auf den Punkt, den eine solche Verfaffungseinrichtung, wie die bekämpfte ist, später zur Folge haben dürfte. Das einseitige in Schutz Neh men particularer Interessen hat schon nach dem Zeugniß der Weltgeschichte die übelsten Folgen hervorgerufen. Es liegt in der Natur des Menschen, daß er sich durch eine einseitige Inschutznahme von persönlichenSonderinteressen, von Stan- desvorrechten, von Rücksichten auf den Reichthum, der sich ohnedies schon so mancher leicht begreiflicher Vorzüge zu er freuen hat, Seiten des Staates gekränkt fühlt. Alle die jenigen, welche sich in ihren Ansprüchen und Anforderungen auf Gleichmäßigkeit der Stellung, der Rechte und Pflichten beleidigt, gekränkt fühlen, gerathen in eine bittere Stim mung gegen das Gesetz, gegen die Einrichtung, die das ge fühlte Unrecht sanctionirt, und so wird gewiffermaaßen der Revolution vorgearbeitet. Bekanntlich ist die Revolution, wie sie voriges Jahr in Frankreich sich entwickelte, hauptsäch lich aus der einseitigen Inschutznahme der besondern Inter essen des reichen bürgerlichen Standes entstanden. Das System Louis Philipps, welches ihm den Thron kostete, viel leicht auch selbst das Leben gekostet hätte, war eine vollstän dige Ausbildung des Systems, wodurch vorzugsweise die Interessen der reichen Financiers und Banquiers, der großen und überreichen Gewerbsunternehmerund commerciellen Mo nopolisten, geschützt auf Kosten der Armen, der Dürftigen, der gedrückten Arbeiter, erhalten wervcn sollten. Ein System nun, was auch für uns in Sachsen, fürDeutschland den übermächtigen besondern Interessen eines Standes oder einer geringen Classe von Staatsbürgern bei der Gesetzgebung einen großen und ^selbstständigen Spielraum gäbe, würde natürlich im Gefolge haben, daß in allen unfern Einrichtun gen die Interessen der Reichen, der sogenannten Großen auf eine viel zu grasse Weise befördert werden und der Stoff der Unzufriedenheit nie getilgt werden wird. Es mag sein, daß die, welche die besondern Interessen des reichen Standes scho nen möchten, für ihre Handelsweise in sich ein großes Rechts gefühl haben. Allein die Macene der Sondcrinteressen schützen dadurch nicht die Häuser ihrer Schützlinge, sondern sie unterhöhlen sie, daß sie einstürzen müssen. Wir müssen immer wieder darauf zurückkommen, daß einzig und allein im Wohle des Ganzen und in der Gleichberechtigung Aller der Segen für jeden Einzelnen liegt. Wenn dies das Staats- ministeriumuicht allenthalben festhalten will, dann muß die Opposition gegen die dem Vernunftrechte nicht entsprechen den staatsbürgerlichen neuesten Einrichtungen und gegen die Träger solcher Regierung um so schärfer, um so unerbitt licher hervortreten. Die Verantwortlichkeit verlangt dies. Aus den Grundsätzen der bezeichneten unvplksthümlichen In struction wird statt Einheit Zerrissenheit, statt Ordnung Störung, statt Rechtsgleichheit nach und nach der größte Egoismus, wenigstens unter gewissen Theilen der Staats bürger hervortreten, und diese Zustände werden gewiß nicht zum Segen des Ganzen, sondern zur Zerrüttung des Staats gebäudes ausschlagen. Lehnen wir also alle Erinnerungen
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