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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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'DerChausseewärter; wenn der aber einmal sicht, daß die Früchte nichtStraßeneigenthumsind, dann wird sich Jeder nach Belie ben Aepfel und Birnen schütteln können. Wenn also der Abg.Eymann gesagt hat, daß, wenn matt die Benutzung den Gemeinden überließe, größere Egalität herbeigeführt werden würde, so bin ich entgegengesetzter Meinung. Nun gehe ich auf den zweiten Antrag über und zwar vornehmlich auf den, welchen der Abg. Riedel gestellt hat, daß den Besitzern die Grasnutzung an ihren Feldrandern überlassen bleiben solle. Nach §. 31 der Versassungsurkunde kann Niemand gezwun gen werden, sein Eigenthum weiter abzutreten, als zu Staats zwecken erforderlich ist. Fragt man nun, wieweit dies hier erforderlich ist, so ist es die Straße mit ihrer Böschung und der Grabensohle, und kein Zoll über diese Sohle hinaus darf expropriirt werden, und geschieht es, so geschieht es mit Un recht. Die Feldrandböschung muß Eigenthum des Grund besitzers bleiben. Haben sich manche Chauffeewärter solche Uebergriffe erlaubt, so ist es nöthig, daß die Regierung darauf aufmerksam gemacht wird und Abhülfe dagegen gewahrt. So mit glaube ich, daß der zweite Antrag Riedel's sich nicht recht fertigen läßt, aber auch nicht nöthig ist, denn er ist in derVer- fassungsurkunde selbst begründet, und ich werde demnach da gegen stimmen. Abg. Jahn: Es war nicht meine Absicht, über einen so weniger wichtigen Gegenstand zu sprechen, indem ich glaube, die Kammer hatWrchtigeres zu thun; ich muß mich aber doch mit einigen Worten erklären. Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil er etwas von der Regierung verlangt, was nur einer Erinnerung bei ihr bedarf, und sie wird die Pappeln ausrotten. Was aber die Benutzung der Obstbäume an langt, selbe den Gemeinden zu überlassen, so kann ich den Gründen des Vicepräsidenten Haden nur beistimmen, die Ge meinden haben kein Recht darauf, indem der Staatssiscus den Grund undBoden bezahlt hat, und übrigens ist die Obst nutzung nicht für die Chausseewärter, sondern die Pachtgelder stießen meines Wissens in die Staatscasse. Die Grasnutzung aber den betheiligten Feldbesitzern zu überlassen, ist darum nicht wohl zulässig, weil diese ein Theil des Einkommens der Chausseewärter ist, worauf bei ihrer Besoldung Rücksicht ge nommen wird, wie ich glaube. Wenn ein Chausseewärter jährlich 84Lhlr. Gehalt hat und aus der Grasnutzung vielleicht noch 100 bis 150 Lhaler löst, so würde dies, ob es gleich dem Gehalt des Chausseewärters wesentlich Abbruch thut, den ein zelnen Feldbefltzern nicht viel nützen, denn es stoßen vielleicht hundert Grundstücke daran. Hatte aber Eymann eine andere Mvtivirung gebraucht, hätte er gesagt, „um Unannehmlich keiten zwischen den Grundstücksbesitzern und Chausseewärtern zu beseitigen," so würde ich seinen Antrag unterstützt haben. Das größte Mißverhältniß besteht nämlich darin: sobald ein Stück Vieh eines Feldbesitzers nur in den Chausseegraben läuft, so zeigt es der Chausseewärter an und alle anstoßenden Besitzer sind daher, wenn sie nicht immerwährend Hächeleien und Kosten haben wollen, gezwungen, ihm zu spendiren, weil es nicht zu verhüten ist, daß immer ein Stück Vieh in den Graben läuft. Aus diesem Grunde würde ich mich bewogen finden, dafür zu stimmen, daß den anstoßenden Besitzern die Grasnutzung überlassen werde. Aber der Rechtsgrund ist dagegen, denn der Staat hat das mit bezahlt, als er die Straße angelegt hat, es ist also sein Eigenthum und die Nutzung desselben wird zu Staatszwecken verwendet. Was den Riedel'schen Antrag betrifft, so ist er weder vollständig, noch passend. Soweit der Staat dieses Eigenthum gekauft hat, soweit ist es sein, und das kann dem Anstoßenden nicht zum Benutzen überlassen werden; nun handelt es sich blos darum, die Grenze zu bestimmen, wieweit der Staat Besitzer ist, und leider ist dies nur erst in den letzten Jahren besser ins Auge gefaßt worden, wo bei Neubauten der Chausseen richtig verraint worden ist. Daraus, daß früher keine Berainung stattsand, sind Bedenken entstanden, es sind eine Menge Streite und Besichtigungen vorgekommen, die Geld kosten, aber das wäre zu umgehen und auch für die Zukunft zü um gehen, wenn man der Regierung Andeutung gäbe, sie möge eine Verordnung erlassen, alle Chausseegräben zu verrainen, wieweit sie Eigenthum des Staates und wieweit sie Eigen thum der anstoßenden Privatbesitzer sind. Mit diesem An träge würde ich mich einverstanden erklären. Abg. Floß: Daß die Pappeln an den Chausseen mehr zur Zierde, als zum Nutzen, sowohl für den Staat als für die angrenzenden Grundstücksbesitzer gepflanzt worden sind, un terliegt wohl gar keinem Zweifel und ist auch schon genugsam von den Rednern vor mir erörtert worden, so daß ich hierüber nichts mehr zu sagen habe. Dasselbe ist auch von der hohen Staatsregierung anerkannt worden, weshalb sie sich auch heute, so wie früher schon, Anordnungen zum Abmachen und Entfernung dieser schädlichen Pappeln zu treffen, bereit ge zeigt hat; denn sie verhindern durch ihren Schatten stets das Austrocknen der Chausseen, und man sindet sehr oft unter ihnen eine viel schlechtere Fahrbahn, als an solchen Stellen, wo der Luftzug und das Eindringen der Sonne durch solche nicht gehindert wird. Zweitens muß ich dem Anträge des Abg. Haden beistimmen, daß bald eine Begrenzung der Chausseen von Seiten des Staates stattsinden möge, und zwar nach dem Maaße, in welcher Breite der Staat die Grundfläche den frühem Besitzern abgekauft hat, denn ich glaube, daß heute die Chausseen an verschiedenen Stellen viel breiter sind, als sie früher geballt worden, 1) weil durch das schwerere Fuhrwerk, welches fortwährend auf denselben lastet, der Damm stets auseinandergedrängt worden ist; 2) hat sich durch die Abschwemmung des Wassers von den selben stets neues Land an der Böschung angesetzt; 3) habe ich bemerkt, daß man bei Aufhebung der Abzugsgräben mehr nach derSeite der angrenzenden Grundstücksbesitzer, als nach der Seite der Chausseen hin gearbeitet hat, und deshalb stimme ich für eine baldige Begrenzung. Was die frühem
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