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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1849
- Erscheinungsdatum
- 1849
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028249Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028249Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028249Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ProtokollI. Sitzung 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesVerzeichniß der Mitglieder der ersten Kammer 19
- Protokoll2. Sitzung 21
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 63
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 79
- Protokoll9. Sitzung 83
- Protokoll10. Sitzung 89
- Protokoll11. Sitzung 111
- Protokoll12. Sitzung 135
- Protokoll13. Sitzung 143
- SonstigesAnhang zu Nr. 13 der Mittheilungen der ersten Kammer 173
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 187
- Protokoll16. Sitzung 211
- Protokoll17. Sitzung 227
- Protokoll18. Sitzung 241
- Protokoll19. Sitzung 261
- Protokoll20. Sitzung 281
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 301
- Protokoll23. Sitzung 325
- Protokoll24. Sitzung 345
- Protokoll25.03.1849 363
- Protokoll26. Sitzung 389
- Protokoll27. Sitzung 397
- Protokoll28. Sitzung 423
- Protokoll29. Sitzung 445
- Protokoll30. Sitzung 467
- Protokoll31. Sitzung 481
- Protokoll32. Sitzung 489
- ProtokollProtokoll 510
- Protokoll34. Sitzung 529
- Protokoll35. Sitzung 547
- SonstigesAnhang zu Nr. 34 der Mittheilungen der ersten Kammer 569
- Protokoll36. Sitzung 583
- Protokoll37. Sitzung 601
- Protokoll38. Sitzung 623
- Protokoll39. Sitzung 645
- Protokoll40. Sitzung 671
- Protokoll41. Sitzung 689
- Protokoll42. Sitzung 711
- Protokoll43. Sitzung 735
- Protokoll44. Sitzung 761
- Protokoll45. Sitzung 787
- Protokoll46. Sitzung 805
- Protokoll47. Sitzung 821
- Protokoll48. Sitzung 841
- Protokoll49. Sitzung 857
- SonstigesAnhang zu Nr. 49 der Mittheilungen der ersten Kammer 875
- ProtokollII. Sitzung 9
- SonstigesBerichtigung der in Nr. 22 über die Verhandlungen der ersten ... 1
- SonstigesBeleuchtung des zweiten unter dem 23. Februar 1849 über die ... 1
- BandBand 1849 -
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Ansichten des Abg. Oberleder und des Berichterstatters Kaiser stehen sich gegenüber, und wenn ich zuerst die Frage auf den Antrag des Berichterstatters richte, so wird durch den Ausgang der Abstimmung zugleich die Ansicht des Minori- tätsgutachtens getroffen werden. Ich werde also fragen: ob die Kammer die Wahl des Abg. Böhme für unbeanstandet erklären will? — Ist gegen 6 Stimmen bejaht worden. Präsident Ioseph: Ich ersuche den Abg. Böricke, seinen Bericht über die Schönburg'schen Receßverhältnisse vorzu tragen. Berichterstatter Abg. Böricke: Meine Herren! Das sächsische Volk mag es als eine glückliche Vorbedeutung an sehen,daß der vorliegende Gegenstand zu den erstenBerathun- gen gehört, wodurch die Grundrechte des deutschen Volkes zur Ausführung kommen, ja daß die erste Kammer mit der Aus führung des U.Art. oder des Z.7 der Grundrechte, also mit der tatsächlichen Beseitigung der nichtstaatsbürgerlichen Stan- desvorrechte — den Anfang macht. Es ist das ein bedeut sames Zeichen, daß die Volksvertretung und die Staatsregie rung mit einander wetteifern,dieWohlthatenderGrundrechte da, wo die zeitherigen Einrichtungen der bürgerlichen Gesell schaft in schneidenden Widerspruch mit dem traten, was nun mehr als wahres, vernünftiges Recht gelten soll,zur normalen Anerkennung zubringen. UnsereMitbürger imStaate erwar ten dieses Vorwärts für ihre würdigere Lebensstellung; und wir finden einen Grund mehr, unsere rastlosen Arbeiten auf diesen Punkt zu richten, als wir aus den Grundlinien des Be richts die Ueberzeugung gewinnen müssen, unter welcher Ent artung von der reinen Constitutionalität, — unter welchen anomalen Formen sich das Ueberbleibsel eines kleinen Feudal staats im sächsischen Staate —> der Schönburg'sche Particula- rismus in Sachsen, — während einer ziemlich langen Zeit be wegte. In der Lhat sind durch den alten Feudalreceß so viel Anknüpfungspunkte an verrottete mittelalterliche Einrichtun gen,— und späterhin durch den Erläuterungsreccß so viele bürgerliche Miß- und Uebelstände hervorgerufen worden, daß man sie nicht alle zu denken vermag. Ich würde Ihnen, wenn es gälte, sie namhaft zu machen, in dieser Beziehung so viele einzelne Klagen und Beschwerden der Bewohner der Schönburg'schen Receßherrschaften, namentlich der ärmer» Landbewohner, mittheilen können, daß Sie in der Lhat die deutscheGeduld jenes Menschenschlags, die so lange geschwie gen, getragen und — g ezahlt hat, bewundern, ja unbegreif lich finden würden. Die Lhatsachen liegen in Schriftstücken, welche zu ganzen Stößen bei mir aufgehäuft sind, vor, so daß sie für Jeden,der sich über das systematische Niederhalten der als „niedere Stände" vornehm übersehenen ärmern Mitbürger näher unterrichten will, durch eigene Prüfung bei mir auf das genaueste beurkundet werden können. Frei lich trägt der Erläuterungsrcceß, welcher den ewigen Anrech ten an das demokratische Bürgerthum wie eine Geißel ent gegentrat, einen Stempel an der Stirn, vor welchem sich dem ersten Anscheine nach ein jeder Staatsangehöriger beugen muß, den Stempel einer konstitutionellen Regierung^ der Erläuterungsreceß war freilich nach der Constitution ge geben und diejenigen Beamteten, welche für die Erhaltung des receßmäßigen Systems in Pflicht genommen waren, die Beobachtung desselben mit Strenge forderten und ihn mit Argusaugen hüteten, glaubten um so mehr im «sinne des Con- stitutionalismus zu handeln, als der Erläuterungsreceß eben trotz der Constitution gegeben war. Aber der Zeitpunkt ist endlich gekommen, wo der erborgte Schein der Aechtheit des Constitutionalismus weicht, wo man die innerste Natur des Erläuterungsrecesses—seine absolutistische Natur wohl erkannt hat. Die Maske ist von der kühnen Stirn gefallen und der Erläuterungsreceß fällt selbst unter der Sichel,dep Alles nivellirenden Zeit. Ich werde nunmehr die Grund linien für den Aufbau eines neuen Werkes, woran wir mit der Regierung zu arbeiten haben,durch denBericht selbst vor tragen. Doch muß ich bitten, mich in Betreff der Vorlesung der Acten und Beilagen zu dispensiren, ja, es würde für un fern Zweck nicht hinderlich sein und zur Beschleunigung un serer Beschlüsse dienen, wenn auch der lange, gedruckt gewe sene imBericht mit aufgenommene Antrag von der Vorlesung ausgeschlossen und diese blos auf den ausführlichen Inhalt des Berichts beschrankt würde. Präsident Joseph: Ist die Kammer damit einverstan den, daß der Berichterstatter von dem Vorlesen der Acten, der Beilagen und der vergleichenden Uebersicht seines Antrags absehe?—Einstimmig Ja. Berichterstatter Abg. BHricke (trägt den allgemeinen Lheil des Berichts von S. 51—53 und zwar bis dahin vor, wo der Antrag beginnt, welcher der Kammer schon gedruckt vorliegt, s. L.-M. I. K. Nr. 22 S.312, Sp. 1, Z.16 v.o. bisSp.2, Z. 27 v. o., und fährtdann im Vortrage des allgemeinen Theils des Berichts bis zu den Worten: „vollständigeRechnung tra gen werde", S. 55 Z. 14 v. o., fort): Ich glaube, ich kann hier einen Abschnitt machen, da hier der allgemeine Lheil schließt. Staatsminister 0. Weinlig: Sowohl die Aeußerung des Ausschußberichts am Schlüsse, daß sich der Regierungs- commiffar in demHauptprincipe mit den indem vorliegenden. Berichte aufgestellten Vorschlägen, welche sogar einzeln be zeichnet sind, einverstanden erklärt habe, als auch der Um stand, daß es das erste Mal ist, wo das gegenwärtige Ministe rium in dieser schwierigen Frage den Kammern gegenüber austritt, machen es mir zur Pflicht, in wenigen Worten die Stellung zu bezeichnen, welche das gegenwartige Ministerium dieser Frage gegenüber einzunehmen haben wird. Das Mi nisterium erkennt, wovon hier allerdings zunächst nicht die Rede ist, die formelle Gültigkeit des Erläuterungsrecesses in gleicherWeise als unzweifelhaft an, wie die vorige Regierung. Es wird nichts desto weniger dadurch nicht gehindert sein können, über die Art und Weise, wie die Publikation der Grundrechte einen Einfluß auf die einzelnen Bestimmungen diesesErläuterungsrecesses äußert, sich ihre unabhängige und j besondere Ansicht zu bilden, und nur hierauf kann sich die.
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